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Echte Barrierefreiheit geht anders

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Foto: Weibernetz

Kassel (kobinet) Neben vielen anderen Verbänden kritisiert auch die bundesweite Interessenvertretung von Frauen mit Beeinträchtigungen im Weibernetz den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichten Gesetzesentwurf für Änderungen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und fordert erhebliche Nachbesserungen. "Das Ziel, private Anbieter von Gütern oder Dienstleistungen zu Barrierefreiheit zu verpflichten, wurde mit dem Gesetzesentwurf nicht erreicht", kritisiert Beatrice Gómez, Referentin beim Verein Weibernetz und konkretisiert: "Sogar angemessene Vorkehrungen können versagt werden, wenn sie zu belastend sind für Unternehmen. Das heißt, es können auch weiterhin im Einzelfall notwendige Anpassungen zum Erreichen einer gleichberechtigten Teilhabe verwehrt werden".

Der am 19. November 2025 veröffentlichte Referentenwurf sieht im § 7 Absatz 3 Satz 3 vor, dass Unternehmen keine baulichen Veränderungen oder Änderungen an ihren Gütern und Dienstleistungen vornehmen müssen, wenn sie „als unverhältnismäßig und unbillige Belastung“ gelten. „Dafür haben wir nicht seit Jahren lautstark gestritten, sind auf Demos gegangen und haben vor knapp 10 Jahren einen Protest unterstützt, bei dem sich behinderte Menschen am Reichstagsufer angekettet haben“, ergänzt Martina Puschke, langjährige Koordinatorin im Weibernetz. „Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht und die UN-Behindertenrechtskonvention sieht angemessene Vorkehrungen ausdrücklich als individuelles Mittel zum Erreichen von Barrierefreiheit vor. Sie sind sowieso schon die schwächste Verpflichtung zur Herstellung einer echten Barrierefreiheit für alle. Sogar diese im BGG derart einzuschränken, ist nicht hinnehmbar.“

Vor der oben genannten Ausnahmeregelung heißt es weiter im § 7 des Referentenentwurfs, dass Unternehmen Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligen dürfen. „Wenn der Gesetzgeber das ernst meint, müssen Ausnahmeregelungen zurückgenommen werden und es bedarf Klarstellungen, wie sich das BGG zu bereits vorhandenen Gesetzen wie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verhält. Auch müssen Menschen mit Behinderungen das Recht auf Schadenersatzforderungen bekommen“, fordert Beatrice Gómez abschließend.