Berlin (kobinet)
8 Gruppen haben einen Brief geschrieben.
Die Gruppen helfen Menschen.
Der Brief geht an Minister.
Und der Brief geht an Ministerinnen.
Die Minister sind für Verkehr zuständig.
Und die Minister sind für Soziales zuständig.
Es gibt neue Regeln für E-Scooter.
E-Scooter sind kleine Elektro-Roller.
Die Regeln heißen: e-K-F-V.
e-K-F-V bedeutet: Elektro-Klein-Fahr-Zeuge-Verordnung.
Das ist ein Gesetz in Deutschland.
Das Gesetz regelt elektrische Klein-Fahr-Zeuge.
Zum Beispiel: E-Scooter.
Es gibt auch neue Verkehrs-Regeln.
Die Regeln heißen: St-V-O.
St-V-O bedeutet: Straßen-Verkehrs-Ordnung.
Das sind Regeln für alle auf der Straße.
Alle müssen sich an die Regeln halten.
Und es gibt neue Regeln für Strafen.
Die 8 Gruppen sagen: Die neuen Regeln sind schlecht.
Die Regeln sollen abgelehnt werden.
Abgelehnt bedeutet: Nein sagen zu etwas.
Zum Beispiel: Du stellst einen Antrag.
Jemand sagt Nein zu deinem Antrag.
Dann ist dein Antrag abgelehnt.
Am 3. Dezember 2025 gibt es Treffen.
Und am 4. Dezember 2025 gibt es Treffen.
Bei den Treffen wird über die Regeln gesprochen.
Die Gruppen fordern: Die Regeln müssen besser werden.
Es geht um Sicherheit für alle Menschen.
Die Gruppen sagen:
E-Scooter sind sehr gefährlich.
E-Scooter sind gefährlich für Fuß-Gänger.
Gefährlich bedeutet: Es kann etwas Schlimmes passieren.
Zum Beispiel: Ein Kind läuft über die Straße.
Das Kind ist in Gefahr.
Das ist gefährlich.
Fuß-Gänger sind Menschen zu Fuß.
E-Scooter stehen oft auf Geh-Wegen.
Das macht viel Chaos.
Es gibt immer mehr Un-Fälle mit E-Scootern.
Menschen mit Behinderung sind besonders gefährdet
E-Scooter liegen oft auf dem Boden.
Das ist besonders gefährlich für Menschen mit Behinderung.
Und das ist besonders gefährlich für ältere Menschen.
Und das ist besonders gefährlich für Kinder.
Die E-Scooter sind Stolper-Fallen.
Die Gruppen fordern:
Sicherheit muss das Wichtigste sein.
Und Barriere-Freiheit muss das Wichtigste sein.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können alles benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können sich gut bewegen.
Es gibt keine Hindernisse.
Die neuen Regeln haben Probleme:
Städte dürfen selbst entscheiden.
Sie entscheiden über Leih-E-Scooter.
Ein Leih-E-Scooter ist ein elektrischer Roller.
Du kannst den Roller ausleihen.
Du zahlst Geld für die Fahrt.
Danach gibst du den Roller zurück.
Leih-E-Scooter kann man mieten.
Die Städte können feste Park-Plätze machen.
Oder sie erlauben freies Abstellen.
Freies Abstellen bedeutet: Überall auf dem Geh-Weg.
Es gibt noch ein Problem:
E-Scooter dürfen bald auf Geh-Wegen fahren.
Und E-Scooter dürfen in Fuß-Gänger-Zonen fahren.
Aber nur wenn dort auch Fahr-Räder fahren dürfen.
Die Gruppen sagen: Das gibt noch mehr Streit.
Denn der Platz ist schon jetzt knapp.
Neue Regeln sind gefährlich
Es gibt eine wichtige Regel beim Über-Holen.
Über-Holen bedeutet: Du fährst an jemandem vorbei.
Zum Beispiel: Ein Auto fährt langsam.
Du fährst schneller.
Du fährst an dem Auto vorbei.
Das nennt man Über-Holen.
Über-Holen bedeutet: An jemandem vorbei-fahren.
Man muss 1,5 Meter Abstand halten.
Diese Regel soll jetzt weg-fallen.
Die Regel soll weg-fallen für E-Scooter.
Die Gruppen sagen: Das ist sehr gefährlich.
Manche Menschen fahren mit dem E-Scooter auf dem Geh-Weg.
Diese Menschen müssen Strafe zahlen.
Die Strafe soll 25 Euro sein.
Die Gruppen sagen: Das ist viel zu wenig.
Das schreckt niemanden ab.
Das fordern die Gruppen
Die 8 Gruppen fordern:
Den Brief findet ihr hier:
www.dbsv.org/offener-brief-elektrokleinstfahrzeuge-verordnung.html
Diese Gruppen haben den Brief unter-schrieben

Foto: DBSV/Cornelia Weiß
Berlin (kobinet) Acht zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich mit einem offenen Brief an die Landesminister und -ministerinnen für Verkehr und Soziales gewandt. Sie fordern, den aktuellen Regierungsentwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sowie zur Straßenverkehrsordnung (StVO) und zum Bußgeldkatalog (BKatV) abzulehnen. Vor den jeweiligen Sitzungen des Verkehrs- und Sozialausschusses im Bundesrat am 3. und 4. Dezember 2025 appellieren sie an die Länder, die geplanten Regelungen grundlegend zu überarbeiten – für mehr Sicherheit und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.
Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt die Nutzung von E-Scootern und wird derzeit überarbeitet. Nach Einschätzung der Verbände gehen die geplanten Änderungen jedoch nicht weit genug: „Die im aktuellen Entwurf vorgesehenen Regelungen sind nicht geeignet, die durch E-Scooter verursachten massiven Gefahren für Zufußgehende zu beseitigen. Sie würden weder das aktuelle Abstell-Chaos auf den Gehwegen beheben, noch würden sie die steigenden Unfallzahlen senken“, heißt es im offenen Brief.
Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern in Gefahr
Insbesondere Menschen mit Behinderungen, Ältere und Kinder sind durch herumliegende E-Scooter gefährdet. Diese stellen weiterhin gefährliche Stolperfallen dar. Die Verbände fordern daher, dass Sicherheit und Barrierefreiheit oberste Priorität in der Novelle haben müssen.
Kritisch sehen die Organisationen, dass Städte bei Leih-E-Scootern weiterhin selbst entscheiden, ob sie feste Abstellflächen einführen oder das freie Abstellen auf Gehwegen („free floating“) erlauben. Zudem soll das Fahren von E-Scootern künftig auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen erlaubt werden, wenn sie für den Radverkehr freigegeben sind. Nach Ansicht der Unterzeichnenden wird dies zu noch mehr Konflikten im ohnehin knappen Fußverkehrsraum führen.
Gefährliche Lockerungen und zu milde Sanktionen
Besonders alarmierend ist die geplante Ausnahme von der bestehenden Überholabstandsregel: Künftig sollen E-Scooter beim Überholen von Zufußgehenden nicht mehr den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern einhalten müssen. Auch die Erhöhung des Bußgeldes für das Fahren auf Gehwegen auf lediglich 25 Euro sei nicht ansatzweise abschreckend und damit wirkungslos.
Kernforderungen der Verbände
Die unterzeichnenden Organisationen fordern:
- Sicherheit des Fußverkehrs hat Vorrang.
- Verbindliche Abstellflächen für Leih-E-Scooter einführen.
- Keine Gleichstellung von E-Scootern mit dem Radverkehr.
- Keine Freigabe von Gehwegen und Fußgängerzonen für E-Scooter.
- Beibehaltung des 1,5-Meter-Überholabstands.
- Deutlich höhere Bußgelder für Fehlverhalten von E-Scooter-Fahrenden.
Den offenen Brief gibt’s unter:
www.dbsv.org/offener-brief-elektrokleinstfahrzeuge-verordnung.html
Unterzeichnende Organisationen
- BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e. V.
- Changing Cities e. V.
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
- Der Paritätische Gesamtverband
- FUSS e. V.
- Gewerkschaft der Polizei – Bundesvorstand
- Sozialverband VdK Deutschland e. V.
- Verkehrsclub Deutschland e. V.

Foto: DBSV/Cornelia Weiß
Berlin (kobinet) Acht zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich mit einem offenen Brief an die Landesminister und -ministerinnen für Verkehr und Soziales gewandt. Sie fordern, den aktuellen Regierungsentwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sowie zur Straßenverkehrsordnung (StVO) und zum Bußgeldkatalog (BKatV) abzulehnen. Vor den jeweiligen Sitzungen des Verkehrs- und Sozialausschusses im Bundesrat am 3. und 4. Dezember 2025 appellieren sie an die Länder, die geplanten Regelungen grundlegend zu überarbeiten – für mehr Sicherheit und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.
Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt die Nutzung von E-Scootern und wird derzeit überarbeitet. Nach Einschätzung der Verbände gehen die geplanten Änderungen jedoch nicht weit genug: „Die im aktuellen Entwurf vorgesehenen Regelungen sind nicht geeignet, die durch E-Scooter verursachten massiven Gefahren für Zufußgehende zu beseitigen. Sie würden weder das aktuelle Abstell-Chaos auf den Gehwegen beheben, noch würden sie die steigenden Unfallzahlen senken“, heißt es im offenen Brief.
Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern in Gefahr
Insbesondere Menschen mit Behinderungen, Ältere und Kinder sind durch herumliegende E-Scooter gefährdet. Diese stellen weiterhin gefährliche Stolperfallen dar. Die Verbände fordern daher, dass Sicherheit und Barrierefreiheit oberste Priorität in der Novelle haben müssen.
Kritisch sehen die Organisationen, dass Städte bei Leih-E-Scootern weiterhin selbst entscheiden, ob sie feste Abstellflächen einführen oder das freie Abstellen auf Gehwegen („free floating“) erlauben. Zudem soll das Fahren von E-Scootern künftig auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen erlaubt werden, wenn sie für den Radverkehr freigegeben sind. Nach Ansicht der Unterzeichnenden wird dies zu noch mehr Konflikten im ohnehin knappen Fußverkehrsraum führen.
Gefährliche Lockerungen und zu milde Sanktionen
Besonders alarmierend ist die geplante Ausnahme von der bestehenden Überholabstandsregel: Künftig sollen E-Scooter beim Überholen von Zufußgehenden nicht mehr den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern einhalten müssen. Auch die Erhöhung des Bußgeldes für das Fahren auf Gehwegen auf lediglich 25 Euro sei nicht ansatzweise abschreckend und damit wirkungslos.
Kernforderungen der Verbände
Die unterzeichnenden Organisationen fordern:
- Sicherheit des Fußverkehrs hat Vorrang.
- Verbindliche Abstellflächen für Leih-E-Scooter einführen.
- Keine Gleichstellung von E-Scootern mit dem Radverkehr.
- Keine Freigabe von Gehwegen und Fußgängerzonen für E-Scooter.
- Beibehaltung des 1,5-Meter-Überholabstands.
- Deutlich höhere Bußgelder für Fehlverhalten von E-Scooter-Fahrenden.
Den offenen Brief gibt’s unter:
www.dbsv.org/offener-brief-elektrokleinstfahrzeuge-verordnung.html
Unterzeichnende Organisationen
- BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e. V.
- Changing Cities e. V.
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
- Der Paritätische Gesamtverband
- FUSS e. V.
- Gewerkschaft der Polizei – Bundesvorstand
- Sozialverband VdK Deutschland e. V.
- Verkehrsclub Deutschland e. V.




