BERLIN (kobinet)
Behinderte Menschen sind Arbeit-Geber.
Sie stellen Assistenten ein.
Assistenten helfen im Alltag.
Eine Assistenz hilft einem anderen Menschen.
Zum Beispiel beim Putzen oder Einkaufen.
Seit 5 Jahren gibt es Streit um Geld.
Die Arbeit-Geber wollen ihre Assistenten gut bezahlen.
So gut wie Assistenz-Dienste auch.
Es gibt eine Bezahl-Stufe.
Die Bezahl-Stufe heißt: TV-L Entgelt-Gruppe 5.
TV-L ist eine Abkürzung.
TV-L bedeutet: Tarif-Vertrag für Landes-Angestellte.
Eine Entgelt-Gruppe sagt: So viel Geld bekommt man.
Je höher die Gruppe ist, desto mehr Geld gibt es.
Assistenz-Dienste zahlen nach dieser Stufe.
Behinderte Arbeit-Geber wollen das auch tun.
Zuerst war das möglich.
Aber nur für kurze Zeit.
Im Jahr 2024 gab es eine Änderung.
Assistenz-Dienste bekamen mehr Geld.
Sie einigten sich mit der Gewerkschaft ver.di.
Eine Gewerkschaft ist ein Verein für Arbeiter.
Die Gewerkschaft redet mit den Chefs.
Es gab mehr Lohn.
Und es gab einen Ausgleich für Teuerung.
Teuerung bedeutet: Die Dinge werden teurer.
Zum Beispiel: Brot kostet mehr als früher.
Oder: Miete kostet mehr als früher.
Man braucht dann mehr Geld zum Leben.
Aber die behinderten Arbeit-Geber bekamen das nicht.
Die Senats-Verwaltung half nicht.
Der Senat ist die Regierung von Berlin.
Die Senats-Verwaltung ist ein Amt.
Das Amt kümmert sich um bestimmte Aufgaben.
Zum Beispiel: um Schulen oder um Straßen.
Die Senats-Verwaltung ist eine Behörde in Berlin.
Eine Behörde ist ein Amt.
Dort arbeiten Menschen für die Bürger und den Staat.
Die Behörde ist für Arbeit und Soziales zuständig.
Sie sagte: Die alte Bezahlung gilt nur bis 31. Dezember 2025.
Danach soll es weniger Geld geben.
Die Assistenten sollen dann nach Stufe 3 bezahlt werden.
Das Bündnis für selbst-bestimmtes Leben sagt:
Das verstößt gegen das Arbeits-Recht.
Arbeits-Recht sind Regeln für die Arbeit.
Die Regeln sagen: Das darf der Chef machen.
Und: Das darf der Mitarbeiter machen.
Die Regeln schützen beide Seiten.
Das macht uns große Probleme.
Wir sind auch Arbeit-Geber.
Wir wollen unsere Assistenten gut bezahlen.
Die behinderten Arbeit-Geber haben protestiert.
Sie haben viele Aktionen gemacht.
Sie wollen weiter nach Stufe 5 bezahlen können.
Nur so können sie selbst-bestimmt leben.
Nur so finden sie gute Assistenten.
Am 5. November 2025 war eine große Aktion.
Arbeit-Geber und Assistenten besetzten die Behörde.
Sie blieben sogar über Nacht dort.
Das hatte Erfolg.
Jetzt gibt es einen wichtigen Termin.
Am 3. Dezember 2025 entscheidet der Haupt-Ausschuss.
Ein Ausschuss ist eine kleine Gruppe.
Die Gruppe trifft sich regelmäßig.
Der Haupt-Ausschuss ist der wichtigste Ausschuss.
Er entscheidet über wichtige Dinge.
Der Haupt-Ausschuss ist im Abgeordneten-Haus.
Das Abgeordneten-Haus ist das Parlament von Berlin.
Dort arbeiten gewählte Politiker und Politikerinnen.
Sie treffen wichtige Entscheidungen für Berlin.
Man nennt die Politiker dort Abgeordnete.
Die Parteien CDU und SPD haben einen Antrag gestellt.
Ein Antrag ist ein Wunsch an eine Behörde.
Du schreibst auf: Das möchte ich haben.
Die Behörde prüft deinen Wunsch.
Dann bekommst du eine Antwort.
Der Antrag sagt:
Alle Assistenten in Berlin sollen gleich bezahlt werden.
Egal wo sie arbeiten.
Bei Assistenz-Diensten oder bei behinderten Arbeit-Gebern.
Alle sollen gleich viel Geld bekommen.
Am 3. Dezember gibt es eine Demonstration.
Eine Demonstration ist ein Treffen von vielen Menschen.
Sie zeigen zusammen ihre Meinung.
Sie beginnt um 9 Uhr morgens.
Vor dem Abgeordneten-Haus.
Und vor dem Sitzungs-Saal vom Haupt-Ausschuss.
Behinderte Menschen demonstrieren dort.
Und Unterstützer vom Bündnis für selbst-bestimmtes Leben.
Der 3. Dezember ist ein besonderer Tag.
Es ist der Welt-Tag der Menschen mit Behinderungen.
An diesem Tag wäre die Entscheidung wichtig.
Die Entscheidung für gleiche Bezahlung.
Das wäre ein gutes Zeichen.
Foto: Irina Tischer
BERLIN (kobinet) Seit fünf Jahren kämpfen behinderte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber darum, ihre Assistentinnen und Assistenten in gleicher Höhe entlohnen zu können, wie die Assistenzdienste es tun – nämlich nach der TV-L Entgeltgruppe 5. Nach langen Gesprächen war zunächst eine gleiche Bezahlung möglich. Doch diese Ausgeglichenheit hielt nur sehr kurz an. Im Jahr 2024 haben die Assistenzdienste und die Gewerkschaft ver.di einen Tarifvertrag mit Lohnanpassungen sowie einem Inflationsausgleich geschlossen. Doch bei der Persönlichen Assistenz im Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber - Modell passierten analoge Tarifvereinbarungen nicht. Stattdessen befristete die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) die Refinanzierung des inzwischen "alten" Tarifvertrags bis 31. Dezember 2025. An diesem Tag endet die laufende Haushaltsperiode.
Die Senatsverwaltung ordnete sogar an, die Bezahlung der Assistentinnen und Assistenten im Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber – Modell ab 2026 auf die Entgeltstufe 3 zurückzustufen. „Das ist ein Vorgehen, dass dem Arbeitsrecht die Haare zu Berge stehen lässt. Uns als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wird es zusätzlich enorme Probleme schaffen.“, so das Bündnis für selbstbestimmtes Leben.
Mit zahlreichen Protestaktionen machten die behinderten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass eine Entlohnung ihrer Assistentinnen und Assistenten nach der TV-L Entgeltgruppe 5 auch weiterhin gewährleistet sein muss. Nur auf diese Weise kann das Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber-Modell erhalten bleiben, das Menschen mit Assistenzbedarf größtmögliche Selbstbestimmung bietet. Zuletzt besetzten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Assistentinnen und Assistenten am 05. November 2025 die zuständige Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales. Die Besetzung lief sogar über Nacht.
Mit dieser Besetzung haben die behinderten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erreicht, dass am Mittwoch, den 03. Dezember 2025 im Hauptausschuss über einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU und SPD entschieden wird. Der Antrag soll über die gleiche Bezahlung von Assistentinnen und Assistenten im Land Berlin entscheiden – egal, ob sie bei Assistenzdiensten oder direkt bei Menschen mit Assistenzbedarf angestellt sind.
Anlässlich dieser wichtigen Entscheidung demonstrieren behinderte Menschen sowie Unterstützerinnen und Unterstützer des „Bündnisses für selbstbestimmtes Leben“ ab 9:00 Uhr vor dem Abgeordnetenhaus und vor dem Sitzungssaal des Hauptausschusses. Alle hoffen auf ein positives Votum.
Der 03. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Es wäre ein sehr erfreuliches Zeichen, wenn der Hauptausschuss gerade an diesem Tag die Entscheidung für eine gleiche Entlohnung von Persönlicher Assistenz im Land Berlin trifft.
Foto: Irina Tischer
BERLIN (kobinet) Seit fünf Jahren kämpfen behinderte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber darum, ihre Assistentinnen und Assistenten in gleicher Höhe entlohnen zu können, wie die Assistenzdienste es tun – nämlich nach der TV-L Entgeltgruppe 5. Nach langen Gesprächen war zunächst eine gleiche Bezahlung möglich. Doch diese Ausgeglichenheit hielt nur sehr kurz an. Im Jahr 2024 haben die Assistenzdienste und die Gewerkschaft ver.di einen Tarifvertrag mit Lohnanpassungen sowie einem Inflationsausgleich geschlossen. Doch bei der Persönlichen Assistenz im Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber - Modell passierten analoge Tarifvereinbarungen nicht. Stattdessen befristete die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) die Refinanzierung des inzwischen "alten" Tarifvertrags bis 31. Dezember 2025. An diesem Tag endet die laufende Haushaltsperiode.
Die Senatsverwaltung ordnete sogar an, die Bezahlung der Assistentinnen und Assistenten im Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber – Modell ab 2026 auf die Entgeltstufe 3 zurückzustufen. „Das ist ein Vorgehen, dass dem Arbeitsrecht die Haare zu Berge stehen lässt. Uns als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wird es zusätzlich enorme Probleme schaffen.“, so das Bündnis für selbstbestimmtes Leben.
Mit zahlreichen Protestaktionen machten die behinderten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass eine Entlohnung ihrer Assistentinnen und Assistenten nach der TV-L Entgeltgruppe 5 auch weiterhin gewährleistet sein muss. Nur auf diese Weise kann das Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber-Modell erhalten bleiben, das Menschen mit Assistenzbedarf größtmögliche Selbstbestimmung bietet. Zuletzt besetzten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Assistentinnen und Assistenten am 05. November 2025 die zuständige Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales. Die Besetzung lief sogar über Nacht.
Mit dieser Besetzung haben die behinderten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erreicht, dass am Mittwoch, den 03. Dezember 2025 im Hauptausschuss über einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU und SPD entschieden wird. Der Antrag soll über die gleiche Bezahlung von Assistentinnen und Assistenten im Land Berlin entscheiden – egal, ob sie bei Assistenzdiensten oder direkt bei Menschen mit Assistenzbedarf angestellt sind.
Anlässlich dieser wichtigen Entscheidung demonstrieren behinderte Menschen sowie Unterstützerinnen und Unterstützer des „Bündnisses für selbstbestimmtes Leben“ ab 9:00 Uhr vor dem Abgeordnetenhaus und vor dem Sitzungssaal des Hauptausschusses. Alle hoffen auf ein positives Votum.
Der 03. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Es wäre ein sehr erfreuliches Zeichen, wenn der Hauptausschuss gerade an diesem Tag die Entscheidung für eine gleiche Entlohnung von Persönlicher Assistenz im Land Berlin trifft.




