BERLIN (kobinet)
Die Lebens-Hilfe hat Kritik am neuen Gesetz.
Kritik bedeutet: Jemand sagt seine Meinung.
Die Person sagt, was gut ist.
Oder die Person sagt, was schlecht ist.
Das Gesetz heißt Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Lebens-Hilfe sagt: Das Gesetz muss besser werden.
Menschen mit Behinderung haben lange gewartet.
Sie warten auf ein neues Gesetz.
Die Regierung hat das versprochen.
Jetzt gibt es einen Entwurf für das Gesetz.
Entwurf bedeutet: Das ist ein erster Plan.
Der Plan zeigt, wie etwas aussehen soll.
Man kann den Plan noch ändern.
Ulla Schmidt ist die Chefin von der Lebens-Hilfe.
Sie war früher Bundes-Ministerin.
Sie sagt: Wir freuen uns über den Entwurf.
Aber das Gesetz hat große Probleme.
Es muss besser werden.
Das Gesetz soll Deutschland barriere-frei machen.
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können überall mitmachen.
Roll-stuhl-Fahrer können überall hin-kommen.
Blinde Menschen können alle Texte lesen.
Aber der Entwurf hat ein Problem.
Private Firmen müssen nicht barriere-frei werden.
Das ist schlecht.
Im Gesetz steht: Firmen müssen sich an alte Regeln halten.
Wenn Firmen das nicht tun, können Menschen das melden.
Aber die Firmen müssen nichts ändern.
Es gibt keine Strafen.
Strafen bedeutet: Eine Person hat etwas Falsches getan.
Dann muss die Person Geld bezahlen.
Oder die Person darf etwas nicht mehr tun.
Ulla Schmidt sagt: Alle müssen mit-helfen.
Auch private Firmen.
Viele Menschen werden älter.
Viele Menschen sind verschieden.
Deshalb brauchen wir Barriere-Freiheit überall.
Ein guter Teil steht im Entwurf.
Menschen mit Behinderung bekommen ein Recht.
Das Recht heißt: Angemessene Vor-kehrungen.
Angemessene Vor-kehrungen bedeutet: Man macht etwas, damit alle mit-machen können.
Zum Beispiel: Eine Rampe für Roll-stuhl-Fahrer.
Oder große Schrift für blinde Menschen.
Das bedeutet: Firmen müssen im Einzel-Fall helfen.
Einzel-Fall bedeutet: Es geht um eine bestimmte Person.
Oder es geht um eine bestimmte Sache.
Jeder Fall ist anders.
Zum Beispiel: Die Speise-Karte vorlesen.
Oder eine Rampe aufbauen.
Ulla Schmidt sagt: Das ist wichtig.
Das muss im Gesetz bleiben.
Und es muss noch besser werden.
Menschen müssen Schadens-Ersatz bekommen können.
Schadens-Ersatz bedeutet: Jemand hat einem anderen Schaden gemacht.
Dann muss die Person den Schaden wieder gut machen.
Meistens durch Geld.
Das gilt, wenn Firmen nicht helfen.
Es gibt noch ein Problem im Entwurf.
Das Recht auf angemessene Vor-kehrungen ist zu klein.
Manche Hilfen sind nicht erlaubt.
Zum Beispiel: Bauliche Änderungen.
Bauliche Änderungen bedeutet: Man verändert ein Gebäude.
Zum Beispiel: Man baut eine Rampe.
Oder man macht eine Tür breiter.
Das heißt: Umbau von Gebäuden.
Ulla Schmidt sagt: Das ist sehr schlecht.
Alle Hilfen müssen erlaubt sein.
Sonst wird das Gesetz schlechter als jetzt.
Das darf nicht passieren.

Foto: Bundesvereinigung Lebenshilfe
BERLIN (kobinet) ie Bundesvereinigung Lebenshilfe sieht im Entwurf zum neuen Behindertengleichstellungsgesetz erheblichen Nachbesserungsbedarf. Lange haben Menschen mit Behinderung auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes warten müssen. In dem nun vorgelegten Entwurf sieht die Bundesvereinigung Lebenshilfe jedoch erhebliche Schwachstellen und fordert zwingend Nachbesserungen. Anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.: "Wir sind froh, dass es jetzt endlich vorangehen soll. Wenn das Gesetz aber nicht besser wird, bleibt es in großen Teilen ein zahnloser Papiertiger."
Das Behindertengleichstellungsgesetz hat erklärtermaßen das Ziel, Deutschland barrierefrei zu machen. Die bisher vorgelegte Reform sieht allerdings keine umfängliche Verpflichtung privater Unternehmen zur Barrierefreiheit vor. Es wird lediglich klargestellt, dass ein Verstoß gegen bereits bestehende gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung darstellt. Betroffene können aber nicht auf Beseitigung oder Unterlassung dieser Benachteiligung klagen, sondern sie nur feststellen lassen. Konsequenzen daraus folgen nicht. Ulla Schmidt: „Alle müssen ihren Beitrag leisten – auch der private Sektor. Gerade in einer alternden und vielfältigen Gesellschaft ist umfassende Barrierefreiheit notwendiger denn je.“
Zumindest stellt der Entwurf klar, dass Menschen mit Behinderung künftig einen durchsetzbaren Anspruch auf angemessene Vorkehrungen gegen private Unternehmen haben. Das sind Hilfestellungen, die im Einzelfall benötigt werden, um bestehende Barrieren zu überwinden. Beispielsweise das Vorlesen der Speisekarte oder das Anlegen einer mobilen Rampe. „Dieser Klarstellung muss im parlamentarischen Verfahren unbedingt erhalten bleiben und durch Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung ergänzt werden“, fordert die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „Außerdem darf der Anspruch auf angemessene Vorkehrungen keinesfalls auf bestimmte Maßnahmen beschränkt werden. Sonst besteht die Gefahr, dass es sogar zu einer Verschlechterung der aktuellen Rechtslage kommt. Derzeit schließt der Entwurf beispielsweise alle baulichen Änderungen aus.“

Foto: Bundesvereinigung Lebenshilfe
BERLIN (kobinet) ie Bundesvereinigung Lebenshilfe sieht im Entwurf zum neuen Behindertengleichstellungsgesetz erheblichen Nachbesserungsbedarf. Lange haben Menschen mit Behinderung auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes warten müssen. In dem nun vorgelegten Entwurf sieht die Bundesvereinigung Lebenshilfe jedoch erhebliche Schwachstellen und fordert zwingend Nachbesserungen. Anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.: "Wir sind froh, dass es jetzt endlich vorangehen soll. Wenn das Gesetz aber nicht besser wird, bleibt es in großen Teilen ein zahnloser Papiertiger."
Das Behindertengleichstellungsgesetz hat erklärtermaßen das Ziel, Deutschland barrierefrei zu machen. Die bisher vorgelegte Reform sieht allerdings keine umfängliche Verpflichtung privater Unternehmen zur Barrierefreiheit vor. Es wird lediglich klargestellt, dass ein Verstoß gegen bereits bestehende gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung darstellt. Betroffene können aber nicht auf Beseitigung oder Unterlassung dieser Benachteiligung klagen, sondern sie nur feststellen lassen. Konsequenzen daraus folgen nicht. Ulla Schmidt: „Alle müssen ihren Beitrag leisten – auch der private Sektor. Gerade in einer alternden und vielfältigen Gesellschaft ist umfassende Barrierefreiheit notwendiger denn je.“
Zumindest stellt der Entwurf klar, dass Menschen mit Behinderung künftig einen durchsetzbaren Anspruch auf angemessene Vorkehrungen gegen private Unternehmen haben. Das sind Hilfestellungen, die im Einzelfall benötigt werden, um bestehende Barrieren zu überwinden. Beispielsweise das Vorlesen der Speisekarte oder das Anlegen einer mobilen Rampe. „Dieser Klarstellung muss im parlamentarischen Verfahren unbedingt erhalten bleiben und durch Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung ergänzt werden“, fordert die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „Außerdem darf der Anspruch auf angemessene Vorkehrungen keinesfalls auf bestimmte Maßnahmen beschränkt werden. Sonst besteht die Gefahr, dass es sogar zu einer Verschlechterung der aktuellen Rechtslage kommt. Derzeit schließt der Entwurf beispielsweise alle baulichen Änderungen aus.“




