Berlin (kobinet)
Menschen aus Behinderten-Verbänden sind sich einig.
Ein Behinderten-Verband ist eine Gruppe.
In der Gruppe sind Menschen mit Behinderung.
Die Gruppe kämpft für ihre Rechte.
Der neue Entwurf für das Gleichstellungs-Gesetz ist nicht gut genug.
Ein Entwurf ist eine Vorlage.
Die Vorlage zeigt: So soll etwas aussehen.
Das Gleichstellungs-Gesetz ist ein Gesetz in Deutschland.
Es hilft Menschen mit Behinderung.
Das Gesetz heißt kurz: BGG.
Private Firmen sollen barriere-frei werden.
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können etwas nutzen.
Auch Menschen mit Behinderung können es nutzen.
Das steht nicht im neuen Entwurf.
Private Firmen verkaufen Dinge.
Private Firmen bieten Dienste an.
Dienste sind Hilfen für Menschen.
Zum Beispiel: Pflege.
Oder Beratung.
Die Hilfen kosten manchmal Geld.
Der Deutsche Behinderten-Rat protestiert deshalb.
Protestieren bedeutet: Man ist nicht einverstanden.
Man zeigt das laut.
Man zeigt das deutlich.
Das ist am 3. Dezember 2025.
Der 3. Dezember ist der Welt-Tag der Menschen mit Behinderungen.
Die Demonstration ist um 10 Uhr.
Eine Demonstration ist ein Treffen.
Viele Menschen kommen zusammen.
Sie zeigen ihre Meinung.
Die Demonstration ist am Invaliden-Park in Berlin.
Das ist vor dem Wirtschafts-Ministerium.
Das Ministerium ist eine Behörde.
Die Behörde kümmert sich um Wirtschaft.
Und um Energie in Deutschland.
Die Abkürzung ist: BMWE.
Die Forderung wird an das Ministerium übergeben.
Eine Forderung bedeutet: Du willst etwas.
Du sagst anderen: Das ist wichtig.
Die Forderung ist: Mehr Barriere-Freiheit.
Das steht in einer Presse-Information.
Eine Presse-Information ist eine Nachricht.
Die Nachricht steht in der Zeitung.
Oder im Internet.
Hier ist der Link zum Bericht.
Im neuen Entwurf steht ein schlechter Satz.
Der Satz steht in Paragraph 7.
Ein Paragraph ist ein Abschnitt in einem Gesetz.
Mit Paragraphen findet man Stellen leichter.
Der Satz sagt: Firmen müssen nichts ändern.
Firmen müssen keine Gebäude barriere-frei machen.
Firmen müssen keine Dinge barriere-frei machen.
Firmen müssen keine Dienste barriere-frei machen.
Das wäre zu teuer für die Firmen.
Das bedeutet: Firmen müssen fast nichts tun.
Menschen mit Behinderungen können nicht gleich-berechtigt mit-machen.
Gleich-berechtigt bedeutet: Alle haben die gleichen Rechte.
Niemand wird schlechter behandelt.
Alle können die gleichen Sachen machen.
Es gibt auch keine Strafen im Entwurf.
Das bedeutet: Firmen haben keine Angst vor Strafen.
Deshalb machen viele Firmen nichts für Barriere-Freiheit.

Foto: DBR
Berlin (kobinet) Vertreter*innen von Behindertenverbänden sind sich einig darin, dass der Referentenentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) nicht die erhoffte Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten bringt. Der Deutsche Behindertenrat führt daher heute am 3. Dezember, dem Welttag der Menschen mit Behinderungen, um 10 Uhr eine Demonstration am Invalidenpark in Berlin vor dem Hauptsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) durch. Hier soll die Forderung nach mehr Barrierefreiheit noch einmal symbolisch an das Ministerium übergeben werden, wie es in einer Presseinformation des Deutschen Behindertenrat heißt.
Ein Satz des Anstoßes im Referentenentwurf für die Reform des BGG lautet in § 7: „Für Unternehmen im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“ Faktisch bedeutet dies, dass Unternehmen weitgehend davon befreit sind, angemessene Vorkehrungen für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen zu erbringen. Zudem sind keine wirksamen Sanktionen im Referentenentwurf vorhanden.

Foto: DBR
Berlin (kobinet) Vertreter*innen von Behindertenverbänden sind sich einig darin, dass der Referentenentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) nicht die erhoffte Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten bringt. Der Deutsche Behindertenrat führt daher heute am 3. Dezember, dem Welttag der Menschen mit Behinderungen, um 10 Uhr eine Demonstration am Invalidenpark in Berlin vor dem Hauptsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) durch. Hier soll die Forderung nach mehr Barrierefreiheit noch einmal symbolisch an das Ministerium übergeben werden, wie es in einer Presseinformation des Deutschen Behindertenrat heißt.
Ein Satz des Anstoßes im Referentenentwurf für die Reform des BGG lautet in § 7: „Für Unternehmen im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“ Faktisch bedeutet dies, dass Unternehmen weitgehend davon befreit sind, angemessene Vorkehrungen für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen zu erbringen. Zudem sind keine wirksamen Sanktionen im Referentenentwurf vorhanden.




