Berlin (kobinet)
Am 3. Dezember ist ein wichtiger Tag.
Der Tag heißt: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen.
Das Deutsche Institut für Menschen-Rechte macht eine Aussage.
Die Aussage ist: Firmen müssen mehr für Barriere-Freiheit tun.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können alles benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Die Bundes-Regierung hat einen Gesetz-Entwurf gemacht.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Politiker schreiben auf: So soll das Gesetz sein.
Dann wird über den Plan gesprochen.
Erst danach wird der Plan zum echten Gesetz.
Der Gesetz-Entwurf ist für ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: BGG.
Das Institut sagt: Der Gesetz-Entwurf ist nicht gut genug.
Der Gesetz-Entwurf muss besser werden.
Britta Schlegel arbeitet beim Institut.
Britta Schlegel leitet die Monitoring-Stelle UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Eine Monitoring-Stelle passt auf.
Die Monitoring-Stelle prüft: Werden die Rechte von Menschen mit Behinderung beachtet?
Die Monitoring-Stelle schaut genau hin.
Die Monitoring-Stelle sagt Bescheid, wenn etwas nicht richtig läuft.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
Eine Konvention bedeutet: Eine Gruppe macht zusammen Regeln.
Alle aus der Gruppe sollen sich daran halten.
Der Vertrag sagt: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Deutschland hat den Vertrag unterschrieben.
Britta Schlegel sagt: Deutschland braucht bessere Gesetze.
Die Gesetze müssen unser Land barriere-freier machen.
Viele Menschen werden älter.
Menschen mit Behinderungen brauchen Barriere-Freiheit.
Ältere Menschen brauchen auch Barriere-Freiheit.
Der neue Gesetz-Entwurf ist nicht gut.
Der Gesetz-Entwurf schließt Menschen mit Behinderungen aus.
Das ist gegen die Menschen-Rechte.
Das ist auch schlecht für die Wirtschaft.
Leander Palleit arbeitet auch beim Institut.
Leander Palleit ist Co-Leiter der Monitoring-Stelle.
Leander Palleit sagt: Der Gesetz-Entwurf ist in vielen Punkten zu schwach.
Es gibt die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag zwischen vielen Ländern.
Der Vertrag sagt: Alle Menschen sollen dabei sein.
Die Gesellschaft soll modern sein.
Der Gesetz-Entwurf erfüllt diese Anforderungen nicht.
Der Gesetz-Entwurf hat große Probleme:
Firmen müssen nicht barriere-frei sein.
Firmen müssen nur im Einzel-Fall etwas tun.
Firmen müssen nur etwas tun, wenn jemand fragt.
Kleine Anpassungen sind angeblich unzumutbar.
Das gilt für alle Firmen.
Das gilt auch für große Firmen.
Menschen können ihr Recht nicht gut einklagen.
Einklagen bedeutet: Du gehst vor Gericht.
Du sagst dort: Ich habe ein Recht darauf.
Ein Richter entscheidet dann.
Der Richter sagt: Bekommst du dein Recht oder nicht?
Der Rechts-Schutz ist zu schwach.
Leander Palleit sagt: Das Benachteiligungs-Verbot wirkt nicht.
Benachteiligung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere.
Das ist unfair.
Das Benachteiligungs-Verbot ist eine wichtige Regel.
Die Regel sagt: Niemand darf schlechter behandelt werden.
Das Benachteiligungs-Verbot wirkt nicht bei privaten Firmen.
Das neue Gesetz bringt kaum Verbesserungen.
Britta Schlegel sagt: Der Gesetz-Entwurf muss besser werden.
Firmen müssen zu Barriere-Freiheit verpflichtet werden.
Die Barriere-Freiheit kann Schritt für Schritt kommen.
Es muss Strafen geben.
Menschen müssen klagen können.
Firmen müssen Konsequenzen spüren.
Firmen müssen Konsequenzen spüren, wenn Firmen die Regeln nicht einhalten.
Hinter-Grund-Informationen
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales hat den Gesetz-Entwurf vorgelegt.
Das war am 19. November.
Verbände können Stellung nehmen.
Stellung nehmen bedeutet: Du sagst deine Meinung.
Du erklärst, was du denkst.
Du sagst, ob du etwas gut oder schlecht findest.
Das bedeutet: Verbände können ihre Meinung sagen.
Die Frist endet am 8. Dezember.
Das Kabinett entscheidet am 17. Dezember.
Das Kabinett ist eine Gruppe von wichtigen Politikern.
Das Kabinett ist die Regierung.
Weitere Informationen
Das Deutsche Institut für Menschen-Rechte hat ein Papier geschrieben.
Das Papier heißt: Eckpunkte-Papier.
Ein Eckpunkte-Papier ist ein Text.
In dem Text stehen die wichtigsten Punkte.
Das sind die Haupt-Ideen für einen Plan.
Das Eckpunkte-Papier ist von 2025.
Der Titel ist: Gesetzlichen Diskriminierungs-Schutz für Menschen mit Behinderungen endlich verbessern.
Diskriminierung bedeutet: Jemand wird ungerecht behandelt.
Die Person wird benachteiligt.
Diskriminierungs-Schutz bedeutet: Es gibt Regeln gegen ungerechte Behandlung.
Die Regeln helfen den Menschen.
Das Eckpunkte-Papier hat Vorschläge.
Die Vorschläge sind für ein besseres BGG.
Die Vorschläge sind auch für ein besseres AGG.
AGG bedeutet: Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz.
Gleichbehandlung bedeutet: Alle Menschen werden gleich behandelt.
Niemand hat Nachteile.
Sie finden das Eckpunkte-Papier im Internet.

Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Berlin (kobinet) Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte ein stärkeres Engagement der Privatwirtschaft für Barrierefreiheit und drängt die Bundesregierung, den derzeit vorliegenden Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) entsprechend zu überarbeiten.
„Wir brauchen in Deutschland endlich Gesetze, die unser Land barrierefreier machen. Angesichts des demografischen Wandels dürfen wir Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen nicht länger durch Zugangsbarrieren von Dienstleistungen ausschließen. Der vorliegende Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes droht jedoch genau das zu bewirken. Das ist nicht nur menschenrechtswidrig, sondern auch schlicht unwirtschaftlich“, sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
„Der Entwurf bleibt in vielen Punkten hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an eine inklusive und moderne Gesellschaft zurück“, erklärt Leander Palleit, Co-Leiter der Monitoring-Stelle. Die Privatwirtschaft wird nicht zu Barrierefreiheit verpflichtet, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall müssen Maßnahmen ergriffen werden. Selbst kleinste Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen werden pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Auch die Rechtsschutzmöglichkeiten bleiben im Entwurf auf ein Minimum beschränkt. „Das Benachteiligungsverbot wird damit in der Privatwirtschaft nahezu wirkungslos, und das geplante Gesetz bringt aus Sicht des Instituts kaum Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger“, so Palleit.
„Es ist entscheidend, den Gesetzentwurf so nachzubessern, dass er die Privatwirtschaft zu schrittweiser Barrierefreiheit verpflichtet. Es müssen außerdem wirksame Sanktionsmöglichkeiten geschaffen und die Klagemöglichkeiten gestärkt werden, damit eine Missachtung der Verpflichtungen auch Konsequenzen hat“, ergänzt Schlegel.
Zum Hintergrund: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf am 19. November in die Verbändeanhörung gegeben. Die Stellungnahmefrist läuft noch bis zum 8. Dezember. Das Kabinett soll am 17. Dezember über den Gesetzentwurf entscheiden.
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Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Berlin (kobinet) Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte ein stärkeres Engagement der Privatwirtschaft für Barrierefreiheit und drängt die Bundesregierung, den derzeit vorliegenden Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) entsprechend zu überarbeiten.
„Wir brauchen in Deutschland endlich Gesetze, die unser Land barrierefreier machen. Angesichts des demografischen Wandels dürfen wir Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen nicht länger durch Zugangsbarrieren von Dienstleistungen ausschließen. Der vorliegende Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes droht jedoch genau das zu bewirken. Das ist nicht nur menschenrechtswidrig, sondern auch schlicht unwirtschaftlich“, sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
„Der Entwurf bleibt in vielen Punkten hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an eine inklusive und moderne Gesellschaft zurück“, erklärt Leander Palleit, Co-Leiter der Monitoring-Stelle. Die Privatwirtschaft wird nicht zu Barrierefreiheit verpflichtet, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall müssen Maßnahmen ergriffen werden. Selbst kleinste Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen werden pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Auch die Rechtsschutzmöglichkeiten bleiben im Entwurf auf ein Minimum beschränkt. „Das Benachteiligungsverbot wird damit in der Privatwirtschaft nahezu wirkungslos, und das geplante Gesetz bringt aus Sicht des Instituts kaum Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger“, so Palleit.
„Es ist entscheidend, den Gesetzentwurf so nachzubessern, dass er die Privatwirtschaft zu schrittweiser Barrierefreiheit verpflichtet. Es müssen außerdem wirksame Sanktionsmöglichkeiten geschaffen und die Klagemöglichkeiten gestärkt werden, damit eine Missachtung der Verpflichtungen auch Konsequenzen hat“, ergänzt Schlegel.
Zum Hintergrund: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf am 19. November in die Verbändeanhörung gegeben. Die Stellungnahmefrist läuft noch bis zum 8. Dezember. Das Kabinett soll am 17. Dezember über den Gesetzentwurf entscheiden.
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