Stuttgart (kobinet)
Am 3. Dezember 2025 ist eine Anhörung.
Eine Anhörung ist ein Treffen.
Menschen sagen dort ihre Meinung.
Wichtige Personen hören zu.
Es geht um ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Teilhabe- und Pflege-Qualität-Gesetz.
Das ist ein Gesetz in Deutschland.
Das Gesetz soll Menschen mit Behinderung helfen.
Und das Gesetz soll die Pflege besser machen.
Das Land Baden-Württemberg hat das Gesetz gemacht.
Baden-Württemberg sagt: Das Gesetz macht vieles einfacher.
Aber 15 Organisationen sind dagegen.
Eine Organisation ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen arbeiten zusammen.
Die Organisationen helfen Menschen mit Behinderung.
Und sie helfen Menschen mit Pflege-Bedarf.
Die Organisationen sagen: Das Gesetz ist schlecht.
Das Gesetz nimmt wichtige Rechte weg.
Menschen mit Behinderung verlieren Schutz.
Die Organisationen machen eine Protest-Aktion.
Das ist eine besondere Aktion.
Menschen zeigen: Wir sind nicht einverstanden.
Die Aktion ist am 3. Dezember 2025.
Die Aktion ist von 12:45 Uhr bis 13:15 Uhr.
Die Aktion ist vor der Oper Stuttgart.
Die Oper ist am Eckensee.
Was ist das Problem bei Wohn-Gemeinschaften?
Es gibt ambulant betreute Wohn-Gemeinschaften.
Ambulant bedeutet: Man wird behandelt.
Dann geht man nach Hause.
Man bleibt nicht im Kranken-haus.
Das sind besondere Wohnungen.
Mehrere Menschen wohnen zusammen.
Helfer kommen regel-mäßig vorbei.
Das sind Wohn-Gruppen für Menschen mit Pflege-Bedarf.
Oder für Menschen mit Behinderung.
Diese Wohn-Gruppen sollen keine Regeln mehr haben.
Niemand muss mehr sagen: Hier gibt es eine Wohn-Gruppe.
Niemand muss mehr erklären: So arbeiten wir hier.
Menschen in den Wohn-Gruppen können sich nicht mehr beschweren.
Es gibt keine Stelle mehr dafür.
Die Menschen bekommen keine Hilfe mehr bei Problemen.
Das ist sehr gefährlich für die Menschen.
Was ist das Problem bei Mit-Bestimmung?
Menschen in Pflege-Heimen haben Mit-Bestimmungs-Rechte.
Mit-bestimmen bedeutet: Du bist dabei und kannst mit-reden.
Menschen mit Behinderung in Wohn-Heimen auch.
Sie können mit-reden bei wichtigen Dingen.
Das neue Gesetz nimmt diese Rechte weg.
Die Menschen können nicht mehr mit-bestimmen.
Das macht das Leben schlechter für die Menschen.
Was sagen die Organisationen?
Das Bündnis sagt: Das Gesetz ist schlecht.
Ein Bündnis ist eine Gruppe.
Die Menschen arbeiten zusammen.
Der Staat zieht sich zurück.
Der Staat schützt die Menschen nicht mehr.
Die Qualität wird schlechter.
Die Sicherheit wird schlechter.
Deshalb gibt es die Protest-Aktion.
Alle Menschen sind eingeladen.
Alle können mit-machen.
Die Aktion ist am 3. Dezember 2025.
Von 12:45 Uhr bis 13:15 Uhr.
Vor der Oper Stuttgart am Eckensee.
Was fordern die Organisationen?
Das Bündnis hat Forderungen.
Eine Forderung bedeutet: Du willst etwas.
Du sagst anderen: Gebt mir das.
Die Forderungen sind:
Menschen in Wohn-Gruppen brauchen Schutz.
Es muss klare Regeln geben für Wohn-Gruppen.
Die Regeln müssen sagen: So muss eine Wohn-Gruppe sein.
Menschen in Heimen brauchen Mit-Bestimmung.
Die Mit-Bestimmung muss stark sein.
Alle müssen sich daran halten.

Foto: Gemeinfrei https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
Stuttgart (kobinet) Am 3.Dezember 2025 findet die öffentliche Anhörung des Gesetzentwurfes zur Teilhabe- und Pflegequalität (TPQG) statt, den das Land Baden-Württemberg als erfolgreiche "Entbürokratisierung-Initiative" präsentiert. Dem widerspricht ein Bündnis von 15 Betroffenen- und Verbraucherschutzorganisationen aus Pflege, Behindertenhilfe und Selbsthilfe deutlich: "Dieser Gesetzentwurf markiert einen tiefen Einschnitt. Er überschreitet die Grenzen einer verantwortungsvollen Deregulierung deutlich und führt zu einem tiefgreifenden Abbau zentraler Schutz-, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte. Statt klaren Rahmenbedingungen werden nun Rechte von Pflegebedürftigen und deren Möglichkeiten zur Mitbestimmung massiv geschwächt – teils sogar vollständig aufgehoben", wie es in einem Aufruf für eine Protestaktion am 3. Dezember 2025 um 12:45 – 13:15 Uhr vor der Oper Stuttgart am Eckensee im Vorfeld der Anhörung heißt.
Wegfall von Mindeststandards bei Ambulant betreuten Wohngemeinschaften
Besonders gravierend trifft dies dem Aufruf entsprechend Ambulant betreute Wohngemeinschaften. Sie sollen künftig keinen ordnungsrechtlichen Mindeststandards mehr unterliegen. Mit der Streichung der Anzeigepflicht und der Pflicht zur Vorlage einer Konzeption wäre nicht mehr nachvollziehbar, wo eine WG entsteht, wie sie organisiert ist und nach welchen Grundsätzen Betreuung und Selbstbestimmung gestaltet werden. Auch eine unabhängige Beschwerdemöglichkeit soll es künftig nicht mehr geben. Damit stünden pflegebedürftige Bewohner:innen, Menschen mit Demenz sowie Menschen mit Behinderung im Konfliktfall ohne staatliche Anlaufstelle da.
Mitwirkungsrechte werden geschwächt
Für Bewohner:innen von Pflegeheimen sowie Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen sieht das Gesetz eine weitgehende Entkernung der Heimmitwirkung vor. Mit der künftig unverbindlichen Ausgestaltung verlieren Bewohner:innen eines ihrer wichtigsten Beteiligungs- und Kontrollinstrumente – mit Folgen für Selbstbestimmung, Konfliktlösung und gelebte Teilhabe im Alltag. Die vorgesehene Abschwächung der Mitwirkung bedeutet dem Bündnis zufolge de facto einen Ausschluss der Betroffenen von Entscheidungen, die ihr tägliches Leben und ihre Lebensqualität unmittelbar betreffen.
Das Bündnis warnt: „Unter dem Etikett der Entbürokratisierung wird ein Gesetz vorgelegt, das einen Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung einleitet und zentrale Qualitätsstandards sowie Schutzrechte abbaut – mit erheblichen Risiken für Transparenz, Teilhabe und die Sicherheit der Betroffenen. Deshalb laden wir die Medien, die Fachöffentlichkeit sowie Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine verlässliche, sichere und qualitätsorientierte Pflege einsetzen, zu einer Kundgebung am 3. Dezember 2025 im Vorfeld der Anhörung ein. Zeit: 12:45 – 13:15 Uhr Ort: Vor der Oper Stuttgart am Eckensee
Forderungen des Bündnisses TPQG sind:
• Verlässlicher Schutz für Bewohner:innen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften
• Klare Mindestanforderungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften – zu Konzept, Struktur und Transparenz
• Erhalt der Heimmitwirkung als starkes, verbindliches Beteiligungsinstrument

Foto: Gemeinfrei https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
Stuttgart (kobinet) Am 3.Dezember 2025 findet die öffentliche Anhörung des Gesetzentwurfes zur Teilhabe- und Pflegequalität (TPQG) statt, den das Land Baden-Württemberg als erfolgreiche "Entbürokratisierung-Initiative" präsentiert. Dem widerspricht ein Bündnis von 15 Betroffenen- und Verbraucherschutzorganisationen aus Pflege, Behindertenhilfe und Selbsthilfe deutlich: "Dieser Gesetzentwurf markiert einen tiefen Einschnitt. Er überschreitet die Grenzen einer verantwortungsvollen Deregulierung deutlich und führt zu einem tiefgreifenden Abbau zentraler Schutz-, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte. Statt klaren Rahmenbedingungen werden nun Rechte von Pflegebedürftigen und deren Möglichkeiten zur Mitbestimmung massiv geschwächt – teils sogar vollständig aufgehoben", wie es in einem Aufruf für eine Protestaktion am 3. Dezember 2025 um 12:45 – 13:15 Uhr vor der Oper Stuttgart am Eckensee im Vorfeld der Anhörung heißt.
Wegfall von Mindeststandards bei Ambulant betreuten Wohngemeinschaften
Besonders gravierend trifft dies dem Aufruf entsprechend Ambulant betreute Wohngemeinschaften. Sie sollen künftig keinen ordnungsrechtlichen Mindeststandards mehr unterliegen. Mit der Streichung der Anzeigepflicht und der Pflicht zur Vorlage einer Konzeption wäre nicht mehr nachvollziehbar, wo eine WG entsteht, wie sie organisiert ist und nach welchen Grundsätzen Betreuung und Selbstbestimmung gestaltet werden. Auch eine unabhängige Beschwerdemöglichkeit soll es künftig nicht mehr geben. Damit stünden pflegebedürftige Bewohner:innen, Menschen mit Demenz sowie Menschen mit Behinderung im Konfliktfall ohne staatliche Anlaufstelle da.
Mitwirkungsrechte werden geschwächt
Für Bewohner:innen von Pflegeheimen sowie Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen sieht das Gesetz eine weitgehende Entkernung der Heimmitwirkung vor. Mit der künftig unverbindlichen Ausgestaltung verlieren Bewohner:innen eines ihrer wichtigsten Beteiligungs- und Kontrollinstrumente – mit Folgen für Selbstbestimmung, Konfliktlösung und gelebte Teilhabe im Alltag. Die vorgesehene Abschwächung der Mitwirkung bedeutet dem Bündnis zufolge de facto einen Ausschluss der Betroffenen von Entscheidungen, die ihr tägliches Leben und ihre Lebensqualität unmittelbar betreffen.
Das Bündnis warnt: „Unter dem Etikett der Entbürokratisierung wird ein Gesetz vorgelegt, das einen Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung einleitet und zentrale Qualitätsstandards sowie Schutzrechte abbaut – mit erheblichen Risiken für Transparenz, Teilhabe und die Sicherheit der Betroffenen. Deshalb laden wir die Medien, die Fachöffentlichkeit sowie Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine verlässliche, sichere und qualitätsorientierte Pflege einsetzen, zu einer Kundgebung am 3. Dezember 2025 im Vorfeld der Anhörung ein. Zeit: 12:45 – 13:15 Uhr Ort: Vor der Oper Stuttgart am Eckensee
Forderungen des Bündnisses TPQG sind:
• Verlässlicher Schutz für Bewohner:innen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften
• Klare Mindestanforderungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften – zu Konzept, Struktur und Transparenz
• Erhalt der Heimmitwirkung als starkes, verbindliches Beteiligungsinstrument




