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Patientenschutz und Mitwirkung bei Bürokratieabbau erhalten

Flagge Bundesland Baden-Württenberg
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Foto: Gemeinfrei, public domain

STUTTGART (kobinet) Am 3.Dezember findet die öffentliche Anhörung des Gesetzentwurfes zur Teilhabe- und Pflegequalität (TPQG) statt, den das Land als erfolgreiche "Entbürokratisierung-Initiative" präsentiert. Dem widerspricht ein Bündnis von 15 Betroffenen- und Verbraucherschutzorganisationen aus Pflege, Behindertenhilfe und Selbsthilfe deutlich. Dieser Gesetzentwurf markiert dieses Betroffenen-Bündnisses einen tiefen Einschnitt. Er überschreitet die Grenzen einer verantwortungsvollen Deregulierung deutlich und führt zu einem tiefgreifenden Abbau zentraler Schutz-, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte.

Statt klaren Rahmenbedingungen werden nach Einschätzung dieser 15 Verbände nun Rechte von Pflegebedürftigen und deren Möglichkeiten zur Mitbestimmung massiv geschwächt – teils sogar vollständig aufgehoben.

Das geschieht über den Wegfall von Mindeststandards bei Ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Besonders gravierend trifft dies Ambulant betreute Wohngemeinschaften. Sie sollen künftig keinen ordnungsrechtlichen Mindeststandards mehr unterliegen.

Mit der Streichung der Anzeigepflicht und der Pflicht zur Vorlage einer Konzeption wäre nicht mehr nachvollziehbar, wo eine WG entsteht, wie sie organisiert ist und nach welchen Grundsätzen Betreuung und Selbstbestimmung gestaltet werden.

Auch eine unabhängige Beschwerdemöglichkeit soll es künftig nicht mehr geben. Damit stünden pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner, Menschen mit Demenz sowie Menschen mit Behinderung im Konfliktfall ohne staatliche Anlaufstelle da.

Zudem werden mit diesem Gesetzentwurf nach Einschätzung dieser 15 Verbände Mitwirkungsrechte geschwächt. Für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen sieht das Gesetz eine weitgehende Entkernung der Heimmitwirkung vor. Mit der künftig unverbindlichen Ausgestaltung verlieren Bewohnerinnen und Bewohner eines ihrer wichtigsten Beteiligungs- und Kontrollinstrumente – mit Folgen für Selbstbestimmung, Konfliktlösung und gelebte Teilhabe im Alltag. Die vorgesehene Abschwächung der Mitwirkung bedeutet de facto einen Ausschluss der Betroffenen von Entscheidungen, die ihr tägliches Leben und ihre Lebensqualität unmittelbar betreffen.

Das Bündnis, bestehend aus Alzheimergesellschaft Baden-Württemberg, BIVA Pflegeschutzbund, Demenz-Support Stuttgart, Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke Landesverband BW, Freiburger Modell, Hospiz- und Palliativverband Baden-Württemberg, LABEWO, LAG Angehörigenvertretung für Menschen mit geistiger Behinderung sowie LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg und Landespflegerat Baden-Württemberg, Landesseniorenrat Baden-Württemberg, der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung, und der Lebenshilfe e.V., sowie der Sozialverband VdK Baden-Württemberg ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – Landesbezirk Baden-Württemberg warnt und demonstriert am 3. Dezember aus diesem Anlass mit der Befürchtung, dass unter dem Etikett der Entbürokratisierung ein Gesetz vorgelegt wird, welches einen Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung einleitet und zentrale Qualitätsstandards sowie Schutzrechte abbaut – mit erheblichen Risiken für Transparenz, Teilhabe und die Sicherheit der Betroffenen.