STUTTGART (kobinet)
Am 3. Dezember ist ein Treffen.
Bei diesem Treffen können Menschen reden.
Die Politik hört zu.
Das nennt man: Anhörung.
Es geht um ein neues Gesetz.
Ein Gesetz ist eine Regel für alle.
Das Gesetz heißt: Teilhabe- und Pflege-Qualitäts-Gesetz.
Die Abkürzung ist: TPQG.
Das Land sagt: Das Gesetz macht weniger Bürokratie.
Bürokratie bedeutet: Verwaltung mit vielen Regeln und Formularen.
15 Verbände sind dagegen.
Verbände sind Gruppen von Menschen.
Sie haben das gleiche Ziel.
Sie arbeiten zusammen.
Die Verbände helfen Menschen mit Behinderung.
Und sie helfen Menschen mit Pflege-Bedarf.
Die Verbände sagen: Das Gesetz ist nicht gut.
Das Gesetz nimmt wichtige Rechte weg.
Die Menschen können dann weniger mit-bestimmen.
Mit-bestimmen bedeutet: Du darfst mit-reden.
Du kannst deine Meinung sagen.
Besonders betroffen sind Wohn-Gemeinschaften.
Das sind WGs für Menschen mit Pflege-Bedarf.
Für diese WGs gibt es dann keine Mindest-Standards mehr.
Mindest-Standards sind Grund-Regeln.
Alle müssen sie einhalten.
Sie sind das Minimum.
Die WGs müssen sich nicht mehr anmelden.
Sie müssen auch keinen Plan mehr vorlegen.
Ein Konzept ist ein Plan.
Dort steht: So wollen wir arbeiten.
Niemand weiß dann: Wo gibt es neue WGs?
Und wie arbeiten diese WGs?
Es gibt auch keine Beschwerde-Stelle mehr.
Eine Beschwerde-Stelle hilft bei Problemen.
Du kannst dich dort melden.
Menschen in den WGs können sich nicht mehr beschweren.
Das gilt für Menschen mit Demenz.
Demenz ist eine Krankheit vom Gehirn.
Menschen vergessen immer mehr Sachen.
Und für Menschen mit Behinderung.
Bei Problemen gibt es dann keine Hilfe vom Staat.
Auch in Pflege-Heimen ändert sich etwas.
Die Bewohner dürfen weniger mit-reden.
Das nennt man: Heim-Mitwirkung.
Heim-Mitwirkung bedeutet: Die Bewohner dürfen mit-reden.
Sie können mit-entscheiden.
Die Heim-Mitwirkung wird sehr eingeschränkt.
Die Bewohner verlieren ein wichtiges Recht.
Das Recht war wichtig für Selbst-Bestimmung.
Und für die Lösung von Problemen.
Jetzt können die Bewohner weniger entscheiden.
Das betrifft ihr tägliches Leben.
Und ihre Lebens-Qualität.
15 Verbände sind gegen das Gesetz.
Das sind zum Beispiel:
Die Alzheimer-Gesellschaft Baden-Württemberg.
Der BIVA Pflege-Schutz-Bund.
Die Deutsche Gesellschaft für Muskel-Kranke.
Der Landes-Senioren-Rat Baden-Württemberg.
Die Lebenshilfe.
Und der Sozial-Verband VdK Baden-Württemberg.
Die Verbände demonstrieren am 3. Dezember.
Sie warnen vor dem Gesetz.
Sie sagen: Der Staat zieht sich zurück.
Er übernimmt weniger Verantwortung.
Verantwortung bedeutet: Du machst deine Aufgabe gut.
Du kümmerst dich um Probleme.
Wichtige Schutz-Rechte fallen weg.
Das ist gefährlich für die Menschen.
Die Verbände befürchten:
Es gibt weniger Transparenz.
Transparenz bedeutet: Alles ist klar und offen.
Man zeigt alles.
Die Menschen können weniger teilhaben.
Teilhabe bedeutet: Du machst bei etwas mit.
Du kannst mit-bestimmen.
Und sie sind weniger sicher.

Foto: Gemeinfrei, public domain
STUTTGART (kobinet) Am 3.Dezember findet die öffentliche Anhörung des Gesetzentwurfes zur Teilhabe- und Pflegequalität (TPQG) statt, den das Land als erfolgreiche "Entbürokratisierung-Initiative" präsentiert. Dem widerspricht ein Bündnis von 15 Betroffenen- und Verbraucherschutzorganisationen aus Pflege, Behindertenhilfe und Selbsthilfe deutlich. Dieser Gesetzentwurf markiert dieses Betroffenen-Bündnisses einen tiefen Einschnitt. Er überschreitet die Grenzen einer verantwortungsvollen Deregulierung deutlich und führt zu einem tiefgreifenden Abbau zentraler Schutz-, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte.
Statt klaren Rahmenbedingungen werden nach Einschätzung dieser 15 Verbände nun Rechte von Pflegebedürftigen und deren Möglichkeiten zur Mitbestimmung massiv geschwächt – teils sogar vollständig aufgehoben.
Das geschieht über den Wegfall von Mindeststandards bei Ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Besonders gravierend trifft dies Ambulant betreute Wohngemeinschaften. Sie sollen künftig keinen ordnungsrechtlichen Mindeststandards mehr unterliegen.
Mit der Streichung der Anzeigepflicht und der Pflicht zur Vorlage einer Konzeption wäre nicht mehr nachvollziehbar, wo eine WG entsteht, wie sie organisiert ist und nach welchen Grundsätzen Betreuung und Selbstbestimmung gestaltet werden.
Auch eine unabhängige Beschwerdemöglichkeit soll es künftig nicht mehr geben. Damit stünden pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner, Menschen mit Demenz sowie Menschen mit Behinderung im Konfliktfall ohne staatliche Anlaufstelle da.
Zudem werden mit diesem Gesetzentwurf nach Einschätzung dieser 15 Verbände Mitwirkungsrechte geschwächt. Für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen sieht das Gesetz eine weitgehende Entkernung der Heimmitwirkung vor. Mit der künftig unverbindlichen Ausgestaltung verlieren Bewohnerinnen und Bewohner eines ihrer wichtigsten Beteiligungs- und Kontrollinstrumente – mit Folgen für Selbstbestimmung, Konfliktlösung und gelebte Teilhabe im Alltag. Die vorgesehene Abschwächung der Mitwirkung bedeutet de facto einen Ausschluss der Betroffenen von Entscheidungen, die ihr tägliches Leben und ihre Lebensqualität unmittelbar betreffen.
Das Bündnis, bestehend aus Alzheimergesellschaft Baden-Württemberg, BIVA Pflegeschutzbund, Demenz-Support Stuttgart, Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke Landesverband BW, Freiburger Modell, Hospiz- und Palliativverband Baden-Württemberg, LABEWO, LAG Angehörigenvertretung für Menschen mit geistiger Behinderung sowie LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg und Landespflegerat Baden-Württemberg, Landesseniorenrat Baden-Württemberg, der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung, und der Lebenshilfe e.V., sowie der Sozialverband VdK Baden-Württemberg ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – Landesbezirk Baden-Württemberg warnt und demonstriert am 3. Dezember aus diesem Anlass mit der Befürchtung, dass unter dem Etikett der Entbürokratisierung ein Gesetz vorgelegt wird, welches einen Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung einleitet und zentrale Qualitätsstandards sowie Schutzrechte abbaut – mit erheblichen Risiken für Transparenz, Teilhabe und die Sicherheit der Betroffenen.

Foto: Gemeinfrei, public domain
STUTTGART (kobinet) Am 3.Dezember findet die öffentliche Anhörung des Gesetzentwurfes zur Teilhabe- und Pflegequalität (TPQG) statt, den das Land als erfolgreiche "Entbürokratisierung-Initiative" präsentiert. Dem widerspricht ein Bündnis von 15 Betroffenen- und Verbraucherschutzorganisationen aus Pflege, Behindertenhilfe und Selbsthilfe deutlich. Dieser Gesetzentwurf markiert dieses Betroffenen-Bündnisses einen tiefen Einschnitt. Er überschreitet die Grenzen einer verantwortungsvollen Deregulierung deutlich und führt zu einem tiefgreifenden Abbau zentraler Schutz-, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte.
Statt klaren Rahmenbedingungen werden nach Einschätzung dieser 15 Verbände nun Rechte von Pflegebedürftigen und deren Möglichkeiten zur Mitbestimmung massiv geschwächt – teils sogar vollständig aufgehoben.
Das geschieht über den Wegfall von Mindeststandards bei Ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Besonders gravierend trifft dies Ambulant betreute Wohngemeinschaften. Sie sollen künftig keinen ordnungsrechtlichen Mindeststandards mehr unterliegen.
Mit der Streichung der Anzeigepflicht und der Pflicht zur Vorlage einer Konzeption wäre nicht mehr nachvollziehbar, wo eine WG entsteht, wie sie organisiert ist und nach welchen Grundsätzen Betreuung und Selbstbestimmung gestaltet werden.
Auch eine unabhängige Beschwerdemöglichkeit soll es künftig nicht mehr geben. Damit stünden pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner, Menschen mit Demenz sowie Menschen mit Behinderung im Konfliktfall ohne staatliche Anlaufstelle da.
Zudem werden mit diesem Gesetzentwurf nach Einschätzung dieser 15 Verbände Mitwirkungsrechte geschwächt. Für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen sieht das Gesetz eine weitgehende Entkernung der Heimmitwirkung vor. Mit der künftig unverbindlichen Ausgestaltung verlieren Bewohnerinnen und Bewohner eines ihrer wichtigsten Beteiligungs- und Kontrollinstrumente – mit Folgen für Selbstbestimmung, Konfliktlösung und gelebte Teilhabe im Alltag. Die vorgesehene Abschwächung der Mitwirkung bedeutet de facto einen Ausschluss der Betroffenen von Entscheidungen, die ihr tägliches Leben und ihre Lebensqualität unmittelbar betreffen.
Das Bündnis, bestehend aus Alzheimergesellschaft Baden-Württemberg, BIVA Pflegeschutzbund, Demenz-Support Stuttgart, Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke Landesverband BW, Freiburger Modell, Hospiz- und Palliativverband Baden-Württemberg, LABEWO, LAG Angehörigenvertretung für Menschen mit geistiger Behinderung sowie LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg und Landespflegerat Baden-Württemberg, Landesseniorenrat Baden-Württemberg, der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung, und der Lebenshilfe e.V., sowie der Sozialverband VdK Baden-Württemberg ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – Landesbezirk Baden-Württemberg warnt und demonstriert am 3. Dezember aus diesem Anlass mit der Befürchtung, dass unter dem Etikett der Entbürokratisierung ein Gesetz vorgelegt wird, welches einen Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung einleitet und zentrale Qualitätsstandards sowie Schutzrechte abbaut – mit erheblichen Risiken für Transparenz, Teilhabe und die Sicherheit der Betroffenen.




