Berlin (kobinet)
Christine Braunert-Rümenapf ist Landes-Beauftragte für Menschen mit Behinderungen.
Etwas ist schwierig zu machen.
Manche Sachen gehen nicht so leicht wie bei anderen Menschen.
Sie arbeitet in Berlin.
Sie kümmert sich um Menschen mit Behinderungen.
Sie hilft diesen Menschen bei Problemen.
Sie sagt: Die Berliner Verwaltung muss besser werden.
Eine Verwaltung regelt wichtige Dinge.
Zum Beispiel in einer Stadt oder Schule.
Heute ist der 3. Dezember 2025.
Das ist ein besonderer Tag.
Der Tag heißt: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen.
An diesem Tag denken wir an diese Menschen.
Wir denken an Gerechtigkeit.
Christine Braunert-Rümenapf hat eine Forderung.
Die Berliner Behörden müssen barriere-frei kommunizieren.
Eine Behörde ist ein Amt.
Dort arbeiten Menschen für die Bürger und den Staat.
Was bedeutet barriere-frei kommunizieren?
Es gibt keine Hindernisse.
Alle Menschen können alles nutzen.
Das heißt: Alle Menschen können die Informationen verstehen.
Auch Menschen mit Behinderungen.
Das steht im Gesetz.
Viele Menschen haben aber Probleme.
Sie können nicht gut mit den Behörden sprechen.
Es gibt noch viele Barrieren.
Das muss sich ändern.
Was sagt das Gesetz?
Es gibt ein wichtiges Gesetz.
Das Gesetz heißt: Landes-Gleichberechtigungs-Gesetz.
Das Gesetz sagt: Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Niemand darf schlechter behandelt werden.
Alle Berliner Behörden müssen barriere-frei kommunizieren.
Sie müssen einfache Sprache benutzen.
Menschen mit Hör-Behinderung haben besondere Rechte.
Sie dürfen Gebärden-Sprache benutzen.
Gebärden-sprache spricht man mit den Händen.
Gehörlose Menschen nutzen Gebärden-sprache.
Blinde Menschen brauchen besondere Hilfen.
Seh-behinderte Menschen brauchen auch besondere Hilfen.
Schrift-Stücke müssen so gemacht sein.
Dass auch sie sie lesen können.
Was muss noch getan werden?
Der Berliner Senat arbeitet an neuen Regeln.
Der Senat ist die Regierung in Berlin.
Die Mitglieder vom Senat heißen Senatoren.
Sie treffen wichtige Entscheidungen für Berlin.
Diese Regeln gelten für alle Behörden.
Die Regeln sollen klar sein.
Christine Braunert-Rümenapf hat eine Forderung.
Alle Berliner Behörden müssen Hilfen anbieten.
Zum Beispiel für blinde Menschen.
Blinde Menschen können Anträge vorlesen lassen.
Ein Antrag ist ein Wunsch an ein Amt.
Du schreibst auf: Was du brauchst.
Das Amt prüft deinen Antrag.
Dann bekommst du eine Antwort.
Sie sagt auch: Viele Behörden müssen noch viel tun.
Es gab schon Fortschritte.
Aber es ist noch nicht genug.
Was macht die Landes-Beauftragte?
Die Landes-Beauftragte hat wichtige Aufgaben.
Sie arbeitet mit allen Behörden zusammen.
Sie ist unabhängig.
Unabhängig bedeutet: Sie ist frei.
Sie kann selbst entscheiden.
Niemand kann ihr etwas befehlen.
Ihre Aufgabe ist wichtig.
Sie kontrolliert den Berliner Senat.
Sie sorgt für Gleich-Berechtigung.
Menschen mit Behinderungen werden gleich-berechtigt behandelt.
Christine Braunert-Rümenapf hat einen Bericht geschrieben.
Der Bericht heißt: 15. Tätigkeits-Bericht.
Ein Tätigkeits-Bericht ist ein Text über die Arbeit.
Darin steht: Was haben wir gemacht?
Das war in einem bestimmten Zeit-Raum.
Zum Beispiel: In einem Jahr.
Im Bericht steht: Was hat sie 2023 gemacht?
Und was hat sie 2024 gemacht?
Den Bericht gibt es auch in Leichter Sprache.

Foto: LB Berlin
Berlin (kobinet) Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen, der heute am 3. Dezember 2025 begangen wird, fordert die Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Christine Braunert-Rümenapf, handfeste Fortschritte bei der barrierefreien Kommunikation durch die Berliner Verwaltung: "Trotz der gesetzlichen Vorgaben gibt es für Menschen mit Behinderungen noch viel zu häufig Probleme bei der Kommunikation und zahlreiche Barrieren im Kontakt mit den Berliner Behörden", stellt Christine Braunert-Rümenapf fest.
Gemäß dem Landesgleichberechtigungsgesetz sind alle Berliner Behörden dazu verpflichtet, barrierefrei und in einfacher und verständlicher Sprache zu kommunizieren. Hörbehinderte Menschen haben zudem das Recht auf Kommunikation in Deutscher Gebärdensprache. Schriftliche Dokumente müssen so gestaltet werden, dass sie auch von blinden und sehbehinderten Menschen wahrgenommen werden können.
„Derzeit überarbeitet der Senat den Allgemeinen Teil seiner Gemeinsamen Geschäftsordnung. Es ist wichtig, dass darin klare und einheitliche Vorgaben für die Umsetzung von Barrierefreiheit durch Mitarbeitende in allen Behörden getroffen und vor allem auch eingehalten werden. Auch müssen von allen Berliner Behörden aufgrund des Landesgleichberechtigungsgesetzes angemessene Vorkehrungen bereitgestellt werden, indem zum Beispiel blinden und sehbehinderten Menschen Anträge zur Niederschrift abgenommen werden“, erläutert Christine Braunert-Rümenapf. „Damit wirklich barrierefrei kommuniziert wird, ist bei vielen Behörden noch einiges zu tun, auch wenn wir in den letzten Jahren schon Fortschritte gemacht haben.“
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen ist nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz ressortübergreifend und fachlich eigenständig tätig und hat die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass der Senat seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen nachkommt. In ihrem 15. Tätigkeitsbericht, der nun auch als Fassung in Leichter Sprache vorliegt, gibt sie einen Überblick über ihre Arbeitsschwerpunkte in den Jahren 2023 und 2024.
Link zum Bericht: https://www.berlin.de/lb/behi/service/veroeffentlichungen/taetigkeitsbericht/

Foto: LB Berlin
Berlin (kobinet) Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen, der heute am 3. Dezember 2025 begangen wird, fordert die Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Christine Braunert-Rümenapf, handfeste Fortschritte bei der barrierefreien Kommunikation durch die Berliner Verwaltung: "Trotz der gesetzlichen Vorgaben gibt es für Menschen mit Behinderungen noch viel zu häufig Probleme bei der Kommunikation und zahlreiche Barrieren im Kontakt mit den Berliner Behörden", stellt Christine Braunert-Rümenapf fest.
Gemäß dem Landesgleichberechtigungsgesetz sind alle Berliner Behörden dazu verpflichtet, barrierefrei und in einfacher und verständlicher Sprache zu kommunizieren. Hörbehinderte Menschen haben zudem das Recht auf Kommunikation in Deutscher Gebärdensprache. Schriftliche Dokumente müssen so gestaltet werden, dass sie auch von blinden und sehbehinderten Menschen wahrgenommen werden können.
„Derzeit überarbeitet der Senat den Allgemeinen Teil seiner Gemeinsamen Geschäftsordnung. Es ist wichtig, dass darin klare und einheitliche Vorgaben für die Umsetzung von Barrierefreiheit durch Mitarbeitende in allen Behörden getroffen und vor allem auch eingehalten werden. Auch müssen von allen Berliner Behörden aufgrund des Landesgleichberechtigungsgesetzes angemessene Vorkehrungen bereitgestellt werden, indem zum Beispiel blinden und sehbehinderten Menschen Anträge zur Niederschrift abgenommen werden“, erläutert Christine Braunert-Rümenapf. „Damit wirklich barrierefrei kommuniziert wird, ist bei vielen Behörden noch einiges zu tun, auch wenn wir in den letzten Jahren schon Fortschritte gemacht haben.“
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen ist nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz ressortübergreifend und fachlich eigenständig tätig und hat die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass der Senat seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen nachkommt. In ihrem 15. Tätigkeitsbericht, der nun auch als Fassung in Leichter Sprache vorliegt, gibt sie einen Überblick über ihre Arbeitsschwerpunkte in den Jahren 2023 und 2024.
Link zum Bericht: https://www.berlin.de/lb/behi/service/veroeffentlichungen/taetigkeitsbericht/




