
Foto: Susanne Göbel
Berlin (kobinet) Mittlerweile ist es gut ein halbes Jahr in Kraft, aber kaum jemand, weiß, wie es funktioniert und was es bietet. Die Rede ist vom Budget für Ausbildung. „Zum 1. Januar 2020 wurde das Budget für Ausbildung eingeführt. Diese Neuerung, nach §61a SGB IX, soll Menschen mit Behinderung eine reguläre Berufsausbildung ermöglichen. Zielgruppe sind Personen, die voll erwerbsgemindert sind und Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem anderen Leistungsanbieter haben. Es handelt sich also um eine alternative Leistungsform, ähnlich wie beim Budget für Arbeit“, informiert daher die Fachstelle ergänzende unabhängige Teilhabeberatung in ihrem Newsletter.









































