
Foto: Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
DÜSSELDORF (kobinet) Mit einem neuen „Inklusionsscheck NRW“ möchte Sozialminister Karl-Josef Laumann lokale Initiativen, Vereine und Organisationen bei der Umsetzung von Inklusion vor Ort unterstützen. Gleichzeitig soll der Inklusionsscheck dazu beitragen, das Bewusstsein für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu schärfen. Hierfür stellt die Landesregierung 300-mal 2.000 Euro zur Verfügung.
Gefördert werden können vielfältige Maßnahmen zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und zur Verbesserung der Barrierefreiheit: beispielsweise inklusive Festivitäten und Veranstaltungen aller Art, Vorhaben von Kirchengemeinden, Musikprojekte, der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern, die Erstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache, die barrierefreie Umgestaltung von Webseiten oder die Anschaffungen mobiler, rollstuhlgerechter Rampen.
Wichtig ist außerdem, dass sich diese Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten. Voraussetzung ist auch, dass die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen und noch im Jahr des Antrags stattfinden und nicht von anderer Stelle öffentlich gefördert werden.
Weitere Einzelheiten zu dem Inklusionsscheck NRW sind HIER nachzulesen. Auf dieser Internetseite gibt es auch den Link zur Beantragung dieses Schecks.




