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Wirtschaft zu Rücksichtnahme aufgefordert

Joachim Leibiger
Joachim Leibiger
Foto: LB Thüringen

Erfurt (kobinet) Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen von Thüringen, Joachim Leibiger, hat darauf hingewiesen, dass es Menschen gibt, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Verständigungsschwierigkeiten nach § 6 Absatz 3 Nr. 2 der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung von Thüringen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Der Beauftragte reagiert damit auf ihm bekannt gewordene Vorfälle aus dem Handel, wo Menschen mit Behinderungen trotz vorgezeigten ärztlichen Attests nicht in Handelsgeschäfte eingelassen wurden.



Der Beauftragte zeigte sich äußerst befremdet über ein derart diskriminierendes Verhalten: „Die Corona-Pandemie ist nach wie vor gegenwärtig. Das sichtbarste Zeichen ist und bleibt der von vielen Menschen vorbildlich getragene Mund-Nasen-Schutz. Allerdings gibt es auch zahlreiche Menschen, die eine solche Bedeckung wegen ihrer Behinderung, aus gesundheitlichen Gründen oder − wie beispielsweise gehörlose Menschen − aus Gründen der Verständigung nicht tragen können. Um das zu beweisen, ist in der Regel eine vom Haus- oder Facharzt ausgestellte Bescheinigung erforderlich und ausreichend. Wenn nun Menschen in einem Geschäft, beim Friseur oder in der Gaststätte ein derartiges Attest vorzeigen, sollte dies akzeptiert werden. Alles andere ist rücksichtslos und eine nicht erlaubte Diskriminierung, die ernsthafte rechtliche Konsequenzen bis hin zu Entschädigungs- und Schadensersatzansprüchen haben kann. Ich rufe daher den Handel, das Handwerk und die Gastronomie auf, Menschen mit einer derartigen Befreiung zu bedienen. Denn auch Menschen mit Behinderungen sind Kunden, die ihr Geld gern vor Ort ausgeben und damit die regionale Wirtschaft stützen.“

Der Landesbehindertenbeauftragte machte zudem darauf aufmerksam, dass gesetzlich krankenversicherte Menschen nun plötzlich zu Privatpatienten würden, wenn sie von ihrem Arzt eine Befreiung von der Maskenpflicht attestiert haben möchten. Viele Ärzte verhielten sich sehr mitmenschlich und verlangten dafür kein Geld. Allerdings gebe es auch andere Beispiele, die man ernst nehmen müsse. „Es kann aber nicht sein“, so der Beauftragte, „dass Menschen mit Behinderungen zusätzlich zu den vielen Entbehrungen der letzten Wochen auch dieses Attest noch selber bezahlen müssen, denn das ist ein benachteiligendes Sonderopfer! Ich fordere die Landesregierung auf, Menschen mit Behinderungen nicht auf den Arztgebühren sitzen zu lassen. Stattdessen plädiere ich für Verhandlungen mit der kassenärztlichen Vereinigung, damit für die ärztlichen Vergütungen Mittel aus dem Corona-Sondervermögen bereitgestellt werden.“

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Andrea Roemer
16.07.2020 19:17

hallo, mein Eindruck ist eigentlich dass der Handel Rücksicht nimmt, jedoch oft die Kunden sich darüber aufregen…und man mit denen Auseinandersetzungen hat. Denen muss man ja kein Ärztliches Attest vorlegen und daher ist die Polizei zu rufen. Nur ob sie deswegen kommt, nur weil jemand keine Maske trägt, jedenfalls wenn mein Assistenzhund nicht herein darf kommt die Polizei nicht, es sei denn der Händler ruft sie, weil er sein Hausrecht anwendet und Sicherheitsbestimmungen vorgibt zu haben…. das gleiche würde wohl dann auch für die Masken, die nicht getragen würden gelten, oder? die sind ja gesetzlich Pflicht!
Wird schwierig , dann das vor Gericht auch durchzubekommen…. zumal ja auch gesetzlich festgeschrieben ist, dass man zu hause bleiben muss, wenn man sich gesundheitlich dem Tragen der Masken nicht gewappnet fühlt und zum Schutz der eigenen Gesundheit. Da ist man eben auf die Freiwilligkeit des Händlers angewiesen. Wenn ich die Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen kann , muss man mir sagen, wie ich dann einkaufen gehen solle bitte. Leider gibt es einige Menschen, die diese Situation ausnutzen und sich eine Befreiung holen, nur weil sie keine tragen WOLLEN…. und dann auf die nächste Party gehen! Dieses Risiko würden aber wirklich Betroffene eher nicht eingehen, sondern bleiben lieber zu Hause, wenn es möglich ist. Aber eben was zu Essen braucht der Mensch nun mal….