Foto: Ralph Milewski / KI
Fladungen (kobinet) Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Das Bundesteilhabegesetz wurde beschlossen. Selbstbestimmung, Inklusion, personenzentrierte Leistungen und „ambulant vor stationär“ wurden politisch ausdrücklich gewollt. Instrumente wie Persönliches Budget, Assistenzmodelle und individuelle Teilhabeleistungen wurden geschaffen, damit Menschen mit Behinderung nicht länger primär verwaltet, versorgt oder institutionell untergebracht werden, sondern selbstbestimmt leben können.
Und genau das kostet Geld.
Das hätte niemanden ernsthaft überraschen dürfen. Individualisierung ist teurer als Standardisierung. Persönliche Assistenz ist teurer als kollektive Versorgung. Ambulante Freiheit ist aufwendiger als institutionelle Ordnung.
Wer Rechte schafft, muss damit rechnen, dass sie genutzt werden.




