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Berlin (kobinet) Am 22. Februar fand im Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Anhörung zur geplanten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes statt, die in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte begrüßt, dass das Thema Barrierefreiheit in den neuen Gesetzentwurf mit aufgenommen wurde. Wichtig sei dabei jedoch, insbesondere im ländlichen Raum, dass die gesamte Beförderungskette vollständig barrierefrei ist und auch alle digitalen Vorgänge barrierefrei gestaltet werden, betonte die Monitoring-Stelle.










































