
Foto: Susanne Göbel
Berlin (kobinet) Bei der Einführung der Pflegeversicherung 1995 nahmen etwa 1,06 Millionen Menschen die Leistungen in Anspruch. Ende 2015 waren rund 2,67 Millionen Menschen leistungsberechtigt. Mit der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der damit einhergehenden höheren Zahl von Anspruchsberechtigten galten 2019 rund vier Millionen Menschen als pflegebedürftig. Dies geht aus einem Bericht des Informationsdienstes Heute im Bundestag über den siebten Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in Deutschland hervor, den die Bundesregierung nun vorgelegt hat.
In dem fast 400 Seiten starken Bericht werden die wichtigsten Entwicklungen und Eckdaten sowie die gesetzlichen Änderungen dargestellt, wie aus der Unterrichtung (19/30300) der Bundesregierung hervorgeht.