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Scharfe Kritik an Pflegereform

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Foto: Bundestag, gemeinfrei

Berlin (kobinet) Kurz vor Ende dieser Legislaturperiode soll noch eine Pflegereform durchgepeitscht werden, die nach Ansicht vieler Verbände eine Reihe von Mängeln aufweist. Dies wurde bei einer Anhörung des zuständigen Gesundheitsausschusses deutlich.

Die von der Koalition geplanten Neuregelungen in der Pflege werden von Fachverbänden zum Teil heftig kritisiert. Vermisst wird einem Bericht von Heute im Bundestag zufolge u.a. eine langfristige strukturelle und finanzielle Absicherung der Pflege. Das ergab eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über Änderungsanträge von Union und SPD zum Entwurf für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) (19/26822) in Berlin. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Neuregelungen sollen dem Bericht zufolge dazu beitragen, Pflegekräfte besser zu bezahlen und zugleich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Die Koalition will dazu den Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,25 Prozent des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent anheben. Auch soll sich der Bund ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung beteiligen. Ferner sollen ab September 2022 Versorgungsverträge an Tarifzusagen gekoppelt werden. In Pflegeheimen soll der Eigenanteil der Pflegebedürftigen durch einen Zuschlag der Pflegekassen schrittweise verringert werden. Geplant ist dem Bericht zufolge ferner ein neuer Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus. Qualifizierte Pflegefachkräfte sollen zudem für bestimmte Leistungen der häuslichen Krankenpflege selbst über die erforderlichen Maßnahmen bestimmen können.

Der Sozialverband VdK kritisierte, dass durch die mangelnde Gegenfinanzierung die Kosten am Ende bei den Pflegebedürftigen landeten. Die Gesamtkosten des Pflegepakets lägen geschätzt bei sechs Milliarden Euro, nur 1,4 Milliarden Euro seien solide gegenfinanziert, 1,8 Milliarden Euro stammten aus einer Umwidmung verplanter Gelder. Angesichts dieser Unterdeckung sei es Zeit, über eine tiefgehende Finanzierungsreform der Pflege nachzudenken. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sprach sich Heute im Bundestag zufolge für eine Pflegebürgervollversicherung aus. Die vorgelegten Schritte zur Verbesserung der Pflege stünden in keinem Verhältnis zu der ursprünglich angekündigten Strukturreform. Die Kostenerstattung von Pflegeleistungen bei Tarifbindung bringe den meisten Beschäftigten nichts, solange nicht bundesweit ein guter, allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gelte. Eine Tarifanbindung ohne diesen Tarifvertrag sei ein zahnloser Tiger.

Arbeitgebervertreter wandten sich entschieden gegen die Koppelung der Versorgungsverträge für Pflegeeinrichtungen an eine tarifliche Entlohnung. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sprach von einer willkürlichen Regelung und warnte vor einer existenziellen Gefährdung der Betriebe. Damit würden die Prinzipien der Tarifautonomie aufgegeben.

Link zum Bericht von Heute im Bundestag zur Anhörung

Am kommenden Freitag soll das Gesetz im Bundestag bereits verabschiedet werden.