
Foto: BIZEPS
Genf (kobinet) Eigentlich hätte die zweite Staatenprüfung Deutschlands in Sachen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention längst erfolgen sollen. Doch die Corona-Pandemie hat auch die Abläufe des Fachausschusses für die Rechte behinderter Menschen der Vereinten Nationen kräftig durcheinander gewirbelt. Nun ist klar, dass Deutschland nicht mehr in diesem Jahr vom Fachausschuss geprüft wird, so dass die Verbände der Zivilgesellschaft noch Zeit für eine entsprechende Stellungnahme zum deutschen Staatenbericht hat.











































