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Änderung der Geschäftsordung des Landtags von Thüringen

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Foto: omp

Erfurt (kobinet) Auf Initiative des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen brachten die Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag zur Geschäftsordnung ein, den der Landtag einstimmig am 2. Juli 2021 beschlossen hat. Danach darf der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen –wie die anderen Landesbeauftragten auch - an den Sitzungen des Landtags teilnehmen und alle parlamentarischen Vorgänge einsehen, wie es im Newsletter des Landesbehindertenbeauftragten von Thüringen Joachim Leibiger heißt.

Damit kann sich der Landesbehindertenbeauftragte von Thüringen nun eigenständig informieren und das parlamentarische Geschehen zeitnah bewerten und darauf Einfluss nehmen.