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Berlin (kobinet) Die Schlichtungsstelle BGG ist am 3. Dezember 2016 für Menschen mit Behinderungen geschaffen worden. Für die gehörlose Frau, der bei einem Gespräch in einer Behörde der Dolmetscher für Gebärdensprache verweigert wird. Für den jungen Mann, der auf Leichte Sprache angewiesen ist, aber auf den Webseiten der Bundesregierung vergeblich nach verständlichen Corona-Informationen sucht. Oder für die Rollstuhlfahrerin, die mit ihrem Mann auf einem Bahnhof vor einem defekten Aufzug steht, während oben der Zug zu ihrem Urlaubsziel abfährt. Seit fünf Jahren können sich Menschen mit Behinderungen bei solchen Konflikten an die Schlichtungsstelle BGG wenden.










































