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STENDAL (kobinet) Der Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland (ABiD) hat kürzlich für mehr als 80 Personen eine Videokonferenz mit einem Vortrag zum Thema „Die Ansprüche zur Teilnahme am sozialen Leben und die Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung“ durchgeführt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den verschiedensten Bereichen der Behindertenhilfe, wie der ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), einem Wohnheim für Körperbehinderte oder einer Schule für Heilerziehungspflege hatten an dieser Veranstaltung teilgenommen.
Referent dieser Online-Veranstaltung war Professor Dr. Torsten Schaumberg von der Hochschule Nordhausen.
Nach den einleitenden Ausführungen, welche sich mit den unterschiedlichen und teilweise verwirrenden Zuständigkeiten im gegliederten System des Rehabilitationsrechts befassten, hat sich Schaumburg der Eingliederungshilfe nach § 90 SGB IX gewidmet. In diesem Teil ging es um den Zugang zur Eingliederungshilfe, den Voraussetzungen und dem Umfang der einzelnen Teilhabeleistungen und schließlich der Durchsetzung von Rechtsansprüchen, wenn es zu Problemen bei der Eingliederungshilfe kommt.
Die Veranstaltung war für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehr informativ und äußerst hilfreich, weil es Professor Schaumberg gut verstand, die während seiner Ausführungen über die Chatfunktion eingehenden Frage und Kommentare der Teilnehmeninnen und Teilnehmerden in den Vortrag einzubinden und zu beantworten.