
Foto: omp
Berlin (kobinet) „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Dieser Satz gilt seit 15. November 1994 im deutschen Grundgesetz. Heute vor 28 Jahren, am 30. Juni 1994, fasste der Deutsche Bundestag nach massiver Lobbyarbeit der Gleichstellungsbewegung behinderter Menschen den Beschluss, dass dieser Satz im Rahmen der Grundgesetzreform nach der Wiedervereinigung in Artikel 3 des Grundgesetzes mit aufgenommen wurde. 28 Jahre danach fordert der Sprecher der LIGA Selbstvertretung Ottmar Miles-Paul die rot-grün-gelbe Bundesregierung auf, endlich auch für die privaten Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur umfassenden Barrierefreiheit zu verpflichten, wie dies beispielsweise bereits seit 1990 in den USA geregelt ist. Zudem soll Deutschland den Widerstand für eine entsprechende 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU aufgeben.











































