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ABiD: Bürgergeld müsste zumindest 650 Euro monatlich betragen

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Foto: ABiD

Berlin (kobinet) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) rechnet mit einem Regelsatz von 502 Euro, den Empfänger*innen des zukünftigen Bürgergeldes erhalten sollen. Hierzu erklärt der Sozialberater des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland (ABiD), Dennis Riehle: "Berechnet man den Bedarf angesichts der derzeitigen Lage objektiv, müssten es monatlich 650 Euro sein, die stets zeitnah an die Preisentwicklung gekoppelt werden. Allerdings setzen wir uns ohnehin für eine alternative und gleichzeitig bedingungslose Existenzsicherung ein".

Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) fordert mit Blick auf die Reform der Grundsicherung eine abgestuft und differenziert ausgestaltete Palette an Sozialleistungen, die in jedem Fall ein soziokulturelles Existenzminimum sichert. Hierbei müsse man von drei Werkzeugen im Instrumentenkasten ausgehen, sagt Riehle: „Jedem Menschen bei uns muss eine Geldleistung zur Verfügung stehen, die voraussetzungsfrei ist. Gemäß der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts braucht es für dieses Niveau an einer Mindestsicherung eben keine zu erfüllenden Bedingungen des Leistungsbeziehers. Viel eher ergibt sich ihr Anspruch aus dem Gedanken des bedingungslosen Menschseins heraus, für den niemand von uns etwaige Anforderungen zu erbringen hat. Dieses niedrigste Plateau an Sicherstellung eines würdigen Lebensstandards steht jedem zu, der bedürftig ist und sein Dasein nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen kann. Man könnte es auch als ein freies Grundeinkommen für jeden Bürger bezeichnen, der darauf angewiesen ist“.

Das Bürgergeld sollte daneben etwas höher liegen und allen Arbeitslosen gezahlt werden, welche schon jetzt Anspruch auf „Hartz IV“-Leistungen haben. „Die Richter in Karlsruhe haben den Grundsatz des Förderns und Forderns für grundsätzlich zulässig erachtet. Sanktionen sind demnach in Höhe von maximal 30 Prozent auf begrenzte Zeit denkbar, damit Fehlverhalten oder Versäumnisse von Erwerbslosen quittiert werden können und ihre Leistungsbereitschaft entsprechend gesteigert wird. Somit sollte das Bürgergeld zumindest um dieses Drittel der Leistungshöhe über dem Grundeinkommen liegen, sodass auch ein Arbeitsloser im Zweifel niemals unter das verfassungsrechtlich garantierte Minimum zur Existenzsicherung abrutschen kann, gleichsam aber durch dreißig Prozent höheres Bürgergeld zur Aufnahme einer Beschäftigung ermutigt ist und Anreize gesetzt werden, mehr Geld in der Tasche zu haben als ein Existenzleistungsempfänger“, erklärt Dennis Riehle hierzu.

„Insofern rentiert es sich, arbeitswillig zu sein, denn dann besteht Anspruch auf Bürgergeld, das eben höher ist als die existenzielle Grundabsicherung. Gleichsam muss in diesem Konzept aber auch der durchschnittliche Verdienst in allen Branchen durch tarifliche Bestimmungen und politische Absicherungen weit so angehoben werden, dass Arbeit besser bezahlt ist als Arbeitslosigkeit. Existenzsicherung, Bürgergeld, Mindestlohn – auf diese drei Schritte sollten die Leistungen des deutschen Sozialsystems reformiert werden, damit jeder Bedürftige, ob krank oder durch Behinderung nicht erwerbsfähig, ein soziokulturelles Minimum nicht unterschreitet, Arbeitswilligkeit und Zuverlässigkeit gleichsam belohnt werden und jeder Beruf am Ende zumindest so gut bezahlt wird, dass mit ihm ein auskömmliches Hier und Jetzt möglich ist“. Der 37-jährige Sozialberater ruft angesichts des Widerstandes in der Ampel-Koalition insbesondere die FDP auf, die Vorgaben des Karlsruher Gerichts zu beachten und in die Überarbeitung der Grundsicherung in Deutschland einzuarbeiten: „Bislang lassen es vor allem die Liberalen zu, dass durch Sanktionierung die temporär zwar zulässige und vertretbare, letztlich aber einem respektvollen und anerkennenden Umgang mit Menschen in einem reichen Industrieland unsägliche Unterschreitung der sozioökonomischen Existenz legitim und möglich bleibt“.