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Berlin (kobinet) Die Vertragsstaaten der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung und schließlich zum allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Wie Hochschulen, Rehabilitationsträger und Integrationsämter diesem Anspruch gerecht werden können, das soll im Zentrum einer interdisziplinären Fachtagung der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und der Universität Kassel stehen, welche am 11. September in Kassel stattfinden wird.




