Berlin (kobinet)
Im Jahr 2024 haben sehr viele Menschen Hilfe gesucht.
Sie haben sich an die Anti-Diskriminierungs-Stelle vom Bund gewandt.
Die AntiDiskriminierungsStelle ist eine Stelle, die Menschen hilft, die schlecht behandelt werden, weil sie anders sind.
Man unterstützt sie und sorgt dafür, dass alle fair behandelt werden.
Das waren 11.405 Anfragen.
Das sind mehr Anfragen als je zuvor.
Im Jahr 2019 waren es nur 4.247 Anfragen.
Das Jahr 2019 war vor Corona.
Die Zahl hat sich also mehr als verdoppelt.
Die meisten Anfragen kamen wegen Rassismus.
43 von 100 Anfragen waren wegen rassistischer Diskriminierung.
Seit 2019 hat sich die Zahl mehr als verdreifacht.
27 von 100 Anfragen kamen wegen Behinderung.
Oder wegen einer chronischen Krankheit.
24 von 100 Anfragen kamen wegen dem Geschlecht.
Dazu gehört auch sexuelle Belästigung.
Das steht im Jahres-Bericht 2024.
Den Bericht hat Ferda Ataman vorgestellt.
Sie ist die Bundes-Beauftragte für Anti-Diskriminierung.
Das war am 3. Juni 2025.
Zum ersten Mal geht es besonders um Diskriminierung wegen dem Geschlecht.
Frauen haben oft diese Probleme:
- Sie bekommen weniger Geld
- Sie haben schlechtere Chancen im Beruf
- Sie werden sexuell belästigt
- Sie werden am Arbeits-Platz diskriminiert
Ferda Ataman sagt:
Diskriminierung wegen dem Geschlecht gibt es immer noch sehr oft.
Und es wird wieder mehr.
Diskriminierung ist ein Problem für alle Menschen.
Diskriminierung schadet der Wirtschaft.
Diskriminierung gefährdet die Demokratie.
Diskriminierung gefährdet den Rechts-Staat.
Es gibt ein Gesetz gegen Diskriminierung.
Das Gesetz heißt: Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz.
Das GleichbehandlungsGesetz sorgt dafür, dass alle Menschen gleich behandelt werden und niemand benachteiligt wird.
Dieses Gesetz schützt Menschen vor unfairer Behandlung wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihres Alters oder einer Behinderung.
Die Abkürzung ist: AGG.
Das Gesetz gibt es seit 2006.
Fach-Leute sagen:
Das Gesetz muss besser werden.
Es hilft in vielen Fällen nicht genug.
Viele Menschen fragen um Hilfe.
Das zeigt: Die Menschen kennen ihre Rechte.
Sie wehren sich gegen Diskriminierung.
Das ist gut für den Rechts-Staat.
Weitere Erkenntnisse aus dem Jahres-Bericht:
Die meisten Menschen werden bei der Arbeit diskriminiert.
33 von 100 Fällen passieren:
- Bei der Arbeits-Suche
- Im Bewerbungs-Gespräch
- Am Arbeits-Platz
- Beim Aufhören der Arbeit
22 von 100 Menschen werden bei Alltags-Geschäften diskriminiert.
Zum Beispiel:
- Bei der Wohnungs-Suche
- Im Restaurant
- Beim Einkaufen
25 von 100 Menschen werden von staatlichen Stellen diskriminiert.
Zum Beispiel von Ämtern oder Behörden.
Das AGG schützt Menschen bei der Arbeit.
Das AGG schützt Menschen bei Alltags-Geschäften.
Aber das AGG schützt nicht überall.
Das AGG schützt nicht:
- Im öffentlichen Raum
- In Vereinen
- In Sozialen Medien
- Bei Ämtern und Behörden
- Bei der Justiz
- Bei staatlichen Schulen und Unis
- Bei der Polizei
Zur Anti-Diskriminierungs-Stelle vom Bund
Die Anti-Diskriminierungs-Stelle vom Bund gibt es seit 2006.
Die Abkürzung ist: ADS.
Sie ist zusammen mit dem AGG entstanden.
Das Ziel vom Gesetz ist:
Diskriminierung verhindern oder beseitigen.
Das gilt für Diskriminierung wegen:
- Rassismus oder Antisemitismus
- Geschlecht
- Religion oder Welt-Anschauung
- Behinderung
- Alter
- Sexueller Identität
Die ADS berät Menschen rechtlich.
Die ADS kann Stellungnahmen einholen.
Die ADS kann bei Einigungen helfen.
Die ADS macht Forschung zum Thema Diskriminierung.
Die ADS macht Öffentlichkeits-Arbeit.
Seit 2022 wählt der Deutsche Bundestag die Leitung.
Die Leitung heißt: Unabhängige Bundes-Beauftragte für Anti-Diskriminierung.

Foto: ADS
Berlin (kobinet) Im Jahr 2024 haben 11.405 Anfragen das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erreicht. Das sind mehr als jemals zuvor in einem Jahr. 2019, dem Jahr vor der Coronapandemie, lag die Zahl der Ratsuchenden bei 4.247. 43 Prozent der Anfragen kamen im vergangenen Jahr zu rassistischer Diskriminierung. Seit 2019 hat sich die Zahl der Beratungsfälle hierzu mehr als verdreifacht. Der Anteil der Anfragen zu Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit lag bei 27 Prozent. Anfragen zu Benachteiligungen wegen des Geschlechts betrugen 24 Prozent, wozu auch Anfragen wegen sexueller Belästigung zählen. Das sind die zentralen Ergebnisse aus dem Jahresbericht 2024, den die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung heute am 3. Juni 2025 vorgestellt hat.
Erstmals legt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes einen Schwerpunkt auf Diskriminierungserfahrungen wegen des Geschlechts. Frauen sind demnach häufig von schlechter Bezahlung, mangelnden Karrierechancen, sexueller Belästigung und anderen Diskriminierungen am Arbeitsplatz betroffen. „Geschlechtsbezogene Diskriminierungen sind in unserer Gesellschaft immer noch tief verankert – und sie nehmen wieder zu“, sagte Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung. Diskriminierung ist nicht nur ein Problem derjenigen, die sie erleben. Diskriminierung schadet der Wirtschaft, gefährdet die Demokratie und den Rechtsstaat. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat 2006 in Kraft. Expert*innen empfehlen seither eine Überarbeitung und Reform, da es in vielen Fällen nicht greift. Die hohe Zahl der Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes macht deutlich: Immer mehr Menschen kennen ihre Rechte und wehren sich gegen Diskriminierungen. „Das ist auch ein Vertrauensbeweis in den Rechtsstaat“, sagte Ferda Ataman.
Weitere Erkenntnisse aus dem Jahresbericht:
Die meisten Ratsuchenden erleben Diskriminierung im Arbeitsleben. Betrachtet man die Fälle, die einen Bezug zu geschützten Merkmalen im AGG haben, fällt auf: Jeder dritte Fall (33 Prozent) findet bei der Arbeitssuche, im Bewerbungsgespräch, am Arbeitsplatz oder beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis statt. 22 Prozent der Menschen wurden bei sogenannten Alltagsgeschäften diskriminiert, zum Beispiel bei der Wohnungssuche, aber auch beim Restaurantbesuch oder beim Einkauf. 25 Prozent aller Ratsuchenden beklagten Diskriminierung durch staatliche Stellen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt in den Bereichen Arbeitsmarkt und Alltagsgeschäften vor Diskriminierung. Menschen erleben aber auch Diskriminierungen in Bereichen, die nicht durch das AGG geschützt sind, wie zum Beispiel im öffentlichen Raum, in Vereinen oder in Sozialen Medien. Das AGG greift zudem nicht bei Diskriminierungen im öffentlich-rechtlichen Bereich, wie bei Ämtern und Behörden, Justiz, staatlichen Schulen und Universitäten oder bei der Polizei.
Link zum Jahresbericht 2024 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.

Foto: ADS
Berlin (kobinet) Im Jahr 2024 haben 11.405 Anfragen das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erreicht. Das sind mehr als jemals zuvor in einem Jahr. 2019, dem Jahr vor der Coronapandemie, lag die Zahl der Ratsuchenden bei 4.247. 43 Prozent der Anfragen kamen im vergangenen Jahr zu rassistischer Diskriminierung. Seit 2019 hat sich die Zahl der Beratungsfälle hierzu mehr als verdreifacht. Der Anteil der Anfragen zu Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit lag bei 27 Prozent. Anfragen zu Benachteiligungen wegen des Geschlechts betrugen 24 Prozent, wozu auch Anfragen wegen sexueller Belästigung zählen. Das sind die zentralen Ergebnisse aus dem Jahresbericht 2024, den die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung heute am 3. Juni 2025 vorgestellt hat.
Erstmals legt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes einen Schwerpunkt auf Diskriminierungserfahrungen wegen des Geschlechts. Frauen sind demnach häufig von schlechter Bezahlung, mangelnden Karrierechancen, sexueller Belästigung und anderen Diskriminierungen am Arbeitsplatz betroffen. „Geschlechtsbezogene Diskriminierungen sind in unserer Gesellschaft immer noch tief verankert – und sie nehmen wieder zu“, sagte Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung. Diskriminierung ist nicht nur ein Problem derjenigen, die sie erleben. Diskriminierung schadet der Wirtschaft, gefährdet die Demokratie und den Rechtsstaat. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat 2006 in Kraft. Expert*innen empfehlen seither eine Überarbeitung und Reform, da es in vielen Fällen nicht greift. Die hohe Zahl der Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes macht deutlich: Immer mehr Menschen kennen ihre Rechte und wehren sich gegen Diskriminierungen. „Das ist auch ein Vertrauensbeweis in den Rechtsstaat“, sagte Ferda Ataman.
Weitere Erkenntnisse aus dem Jahresbericht:
Die meisten Ratsuchenden erleben Diskriminierung im Arbeitsleben. Betrachtet man die Fälle, die einen Bezug zu geschützten Merkmalen im AGG haben, fällt auf: Jeder dritte Fall (33 Prozent) findet bei der Arbeitssuche, im Bewerbungsgespräch, am Arbeitsplatz oder beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis statt. 22 Prozent der Menschen wurden bei sogenannten Alltagsgeschäften diskriminiert, zum Beispiel bei der Wohnungssuche, aber auch beim Restaurantbesuch oder beim Einkauf. 25 Prozent aller Ratsuchenden beklagten Diskriminierung durch staatliche Stellen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt in den Bereichen Arbeitsmarkt und Alltagsgeschäften vor Diskriminierung. Menschen erleben aber auch Diskriminierungen in Bereichen, die nicht durch das AGG geschützt sind, wie zum Beispiel im öffentlichen Raum, in Vereinen oder in Sozialen Medien. Das AGG greift zudem nicht bei Diskriminierungen im öffentlich-rechtlichen Bereich, wie bei Ämtern und Behörden, Justiz, staatlichen Schulen und Universitäten oder bei der Polizei.
Link zum Jahresbericht 2024 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.