Berlin (kobinet)
Jedes Jahr geben die Bundes-Länder viel Geld an die Kirchen.
Das sind die evangelische Kirche und die katholische Kirche.
Diese Zahlungen heißen: Staats-Leistungen.
Die Bundes-Länder zahlen das Geld schon seit vielen Jahren.
Und jedes Jahr wird es mehr Geld.
Im Jahr 2025 zahlen die Bundes-Länder über 657 Millionen Euro an die Kirchen.
Das sind 6,2 Prozent mehr als im Jahr 2024.
Die Humanistische Union beobachtet diese Zahlungen.
Die Humanistische Union ist ein Verein.
Der Verein veröffentlicht jedes Jahr die Zahlen.
Wenn etwas veröffentlicht ist, können alle Menschen es sehen oder lesen.
Man stellt Texte, Bilder oder Videos für alle bereit.
Die Humanistische Union sagt:
Diese Zahlungen an die Kirchen sollen aufhören.
Das steht auch im Grund-Gesetz.
Das Grund-Gesetz sagt das schon seit über 100 Jahren.
Die alte Regierung wollte die Zahlungen beenden.
Das stand im Koalitions-Vertrag.
Parteien schreiben auf, was sie zusammen machen wollen, wenn sie regieren.
Das ist wie ein Plan für ihre gemeinsame Arbeit.
Aber die Regierung hat das nicht gemacht.
Die neue Regierung erwähnt die Zahlungen nicht.
Die neue Regierung besteht aus CDU, CSU und SPD.
Die Humanistische Union fragt sich:
Warum steigen die Zahlungen so stark?
In den Jahren davor waren es nur 2 Prozent mehr pro Jahr.
Jetzt sind es 6,2 Prozent mehr.
Manche Bundes-Länder zahlen viel mehr als andere.
Zum Beispiel:
- Rheinland-Pfalz zahlt nur 0,6 Prozent mehr.
- Hessen zahlt 15,3 Prozent mehr.
Die Bundes-Länder erklären nicht gut, warum das so ist.
Sie sagen nur: Die Zahlungen steigen wie die Gehälter von Beamten.
Aber die Beamten-Gehälter steigen überall gleich.
Deshalb ist das keine gute Erklärung.
Manche Bundes-Länder zahlen viel Geld pro Einwohner:
- Baden-Württemberg
- Hessen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Andere Bundes-Länder zahlen wenig Geld pro Einwohner:
- Saarland
- Nordrhein-Westfalen
- Berlin
Hamburg und Bremen zahlen gar kein Geld an die Kirchen.
Es gibt keine gute Erklärung für diese Unterschiede.
Niemand hat das seit 1919 erklärt.
Immer weniger Menschen sind Mitglied in den Kirchen.
Deshalb findet die Humanistische Union die Zahlungen noch problematischer.
Link zu weiteren Informationen der Humanistischen Union mit Tabellen über die entsprechenden Zahlungen der einzelnen Länder https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/2025-steigen-die-staatsleistungen-an-die-kirchen-auf-657-millionen-euro/

Foto: Gerhard Bartz
Berlin (kobinet) Jedes Jahr zahlen die Bundesländer erhebliche Summe an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland. Diese staatlichen Zuwendungen (Staatsleistungen genannt) werden seit Jahrzehnten entrichtet und steigen kontinuierlich an. So stiegen die Staatsleistungen 2025 wieder um 6,2 Prozent und belaufen sich in diesem Jahr auf über 657 Millionen Euro. Die Humanistische Union (HU) veröffentlicht seit einiger Zeit die landesbezogenen und die Gesamtbeträge der jährlichen Staatsleistungen an die beiden Kirchen. Damit erinnert sie an den seit über 100 Jahren bestehenden Verfassungsauftrag, diese Zahlungen einzustellen. Die Veröffentlichung der jeweils aktuellen Zahlen soll als verlässliche Basis dienen für den von der Humanistischen Union geforderten politischen Prozess zur Ablösung.
Die Ampelkoalition hat ihren im Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 angekündigten „fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“ nicht auf den Weg gebracht, ja nicht einmal ein Konzept dafür entwickelt. Im neuen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wiederum werden die Staatsleistungen nicht erwähnt. In dieser Situation ist die Fortsetzung der kontinuierlichen Berichterstattung über die jährlichen Staatsleistungen der Länder an die christlichen Kirchen (evangelisch und katholisch) weiterhin schon deshalb geboten, weil der Verfassungsauftrag zur Ablösung (Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 138 Absatz 1 Weimarer Reichsverfassung) ja nicht vom Tisch ist, sondern unverändert fort gilt, heißt es vonseiten der Humanistischen Union.
Die Durchsicht der Zahlen für das Jahr 2025 aus den Haushaltsplänen der Länder gibt der Humanistischen Union Veranlassung zu einigen Fragen:
„Die gesamten Staatsleistungen aller Länder – nach den Ansätzen in den Haushaltsplänen – werden im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr von 618 Millionen Euro auf 657 Millionen Euro anwachsen. Das ist ein Anstieg um 6,2 Prozent. Dieser Anstieg bedarf einer Erklärung, denn in den Jahren davor betrug der durchschnittliche Anstieg nur gut zwei Prozent. Zudem sind zwischen den einzelnen Bundesländern sehr große Unterschiede zu beobachten: Der Anstieg für 2025 gegenüber 2024 liegt zwischen 0,6 Prozent (Rheinland-Pfalz) und 15,3 Prozent (Hessen). Aus den Erläuterungen in Haushaltsplänen der Länder ergeben sich zu den Steigerungsraten keine erhellenden Hinweise. Generell wird – wenn überhaupt – routinemäßig auf die vertragsgemäße Dynamisierung der Leistungen verwiesen, die der Anpassung an die allgemeine Beamtenbesoldung entspreche. Da sich die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Deutschland jedoch recht gleichmäßig entwickelt, erklären sich die starken Abweichungen nach oben, vor allem in den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein, auf diese Weise aber nicht, teilte die Humanistische Union mit.
Unverändert groß sei wie seit eh und je die Divergenz im Volumen der Staatsleistungen zwischen den Bundesländern. Sehr viel pro Kopf der Bevölkerung zahlen die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen; relativ wenig – wenn man von den vollständig „staatsleistungsfreien“ Stadtstaaten Hamburg und Bremen absieht – das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Berlin. Eine historisch, juristisch, politisch oder auf andere Weise begründete Erklärung dafür fehle nach wie vor. Sie sei seit 1919 – soweit bekannt – trotz Verfassungsauftrag niemals auch nur versucht worden. Angesichts der Erosion der Kirchenmitgliedschaft in allen deutschen Ländern, in Ost und West, werde dieser Zustand nach Ansicht der Humanistischen Union immer unbefriedigender.

Foto: Gerhard Bartz
Berlin (kobinet) Jedes Jahr zahlen die Bundesländer erhebliche Summe an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland. Diese staatlichen Zuwendungen (Staatsleistungen genannt) werden seit Jahrzehnten entrichtet und steigen kontinuierlich an. So stiegen die Staatsleistungen 2025 wieder um 6,2 Prozent und belaufen sich in diesem Jahr auf über 657 Millionen Euro. Die Humanistische Union (HU) veröffentlicht seit einiger Zeit die landesbezogenen und die Gesamtbeträge der jährlichen Staatsleistungen an die beiden Kirchen. Damit erinnert sie an den seit über 100 Jahren bestehenden Verfassungsauftrag, diese Zahlungen einzustellen. Die Veröffentlichung der jeweils aktuellen Zahlen soll als verlässliche Basis dienen für den von der Humanistischen Union geforderten politischen Prozess zur Ablösung.
Die Ampelkoalition hat ihren im Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 angekündigten „fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“ nicht auf den Weg gebracht, ja nicht einmal ein Konzept dafür entwickelt. Im neuen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wiederum werden die Staatsleistungen nicht erwähnt. In dieser Situation ist die Fortsetzung der kontinuierlichen Berichterstattung über die jährlichen Staatsleistungen der Länder an die christlichen Kirchen (evangelisch und katholisch) weiterhin schon deshalb geboten, weil der Verfassungsauftrag zur Ablösung (Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 138 Absatz 1 Weimarer Reichsverfassung) ja nicht vom Tisch ist, sondern unverändert fort gilt, heißt es vonseiten der Humanistischen Union.
Die Durchsicht der Zahlen für das Jahr 2025 aus den Haushaltsplänen der Länder gibt der Humanistischen Union Veranlassung zu einigen Fragen:
„Die gesamten Staatsleistungen aller Länder – nach den Ansätzen in den Haushaltsplänen – werden im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr von 618 Millionen Euro auf 657 Millionen Euro anwachsen. Das ist ein Anstieg um 6,2 Prozent. Dieser Anstieg bedarf einer Erklärung, denn in den Jahren davor betrug der durchschnittliche Anstieg nur gut zwei Prozent. Zudem sind zwischen den einzelnen Bundesländern sehr große Unterschiede zu beobachten: Der Anstieg für 2025 gegenüber 2024 liegt zwischen 0,6 Prozent (Rheinland-Pfalz) und 15,3 Prozent (Hessen). Aus den Erläuterungen in Haushaltsplänen der Länder ergeben sich zu den Steigerungsraten keine erhellenden Hinweise. Generell wird – wenn überhaupt – routinemäßig auf die vertragsgemäße Dynamisierung der Leistungen verwiesen, die der Anpassung an die allgemeine Beamtenbesoldung entspreche. Da sich die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Deutschland jedoch recht gleichmäßig entwickelt, erklären sich die starken Abweichungen nach oben, vor allem in den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein, auf diese Weise aber nicht, teilte die Humanistische Union mit.
Unverändert groß sei wie seit eh und je die Divergenz im Volumen der Staatsleistungen zwischen den Bundesländern. Sehr viel pro Kopf der Bevölkerung zahlen die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen; relativ wenig – wenn man von den vollständig „staatsleistungsfreien“ Stadtstaaten Hamburg und Bremen absieht – das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Berlin. Eine historisch, juristisch, politisch oder auf andere Weise begründete Erklärung dafür fehle nach wie vor. Sie sei seit 1919 – soweit bekannt – trotz Verfassungsauftrag niemals auch nur versucht worden. Angesichts der Erosion der Kirchenmitgliedschaft in allen deutschen Ländern, in Ost und West, werde dieser Zustand nach Ansicht der Humanistischen Union immer unbefriedigender.