Washington, D.C. USA (kobinet)
Es gibt einen Streit in den USA.
Der Streit ist zwischen gehörlosen Menschen und dem Weißen Haus.
Das Weiße Haus ist der Arbeits-Platz vom amerikanischen Präsidenten.
Der US-Gehörlosen-Verband heißt NAD.
NAD hat am 28. Mai 2025 eine Klage eingereicht.
Eine Klage bedeutet: Sie gehen vor Gericht.
Was ist das Problem?
Das Weiße Haus macht Presse-Konferenzen.
Bei Presse-Konferenzen sprechen wichtige Politiker.
Seit Januar 2025 gibt es keine Gebärden-Sprache-Dolmetscher mehr.
Gebärden-Sprache-Dolmetscher übersetzen für gehörlose Menschen.
Gehörlose Menschen können dann nicht verstehen:
Was sagen die Politiker?
Das ist unfair.
Der österreichische Online-Nachrichten-Dienst BIZEPS hat darüber berichtet.
BIZEPS ist ein Nachrichten-Dienst aus Österreich.
BIZEPS informiert über Themen, die für Menschen mit Behinderungen wichtig sind.
Was war früher?
Schon 2020 gab es einen Streit.
Damals war Trump Präsident.
NAD hat vor Gericht gewonnen.
Dann gab es Gebärden-Sprache-Dolmetscher bei wichtigen Terminen.
Unter Präsident Biden gab es noch mehr Dolmetscher.
Die Dolmetscher waren zu sehen:
- Auf der Internet-Seite WH.gov/live
- Auf Facebook
- Auf Twitter
- Auf YouTube
Seit Januar 2025 ist Trump wieder Präsident.
Jetzt gibt es keine Dolmetscher mehr.
Trump hat nicht erklärt warum.
Wer macht die Klage?
NAD macht die Klage.
Derrick Ford und Matthew Bonn helfen dabei.
Beide Männer sind gehörlos.
Die Klage sagt:
Das ist gegen das Gesetz.
Gehörlose Menschen haben das Recht auf Informationen.
Ohne Dolmetscher ist das Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Unfaire Behandlung.
Menschen werden manchmal schlecht behandelt, weil sie anders sind.
Das ist unfair und nicht richtig.
Sie berufen sich auf wichtige Gesetze:
- Rehabilitation Act von 1973
- Ersten Verfassungs-Zusatz
- Fünften Verfassungs-Zusatz
Mehr Informationen gibt es hier:

Foto: Gemeinfrei
Washington, D.C. USA (kobinet) "Der US-Gehörlosenverband National Association of the Deaf (NAD) hat am 28. Mai 2025 eine Klage gegen das Weiße Haus eingereicht. Grund ist die Einstellung der Bereitstellung von American Sign Language (ASL)-Dolmetschern bei Pressekonferenzen seit Jänner 2025. Die NAD sieht darin eine Verletzung der Rechte gehörloser und schwerhöriger Menschen in den USA." Darauf hat der österreichische Online-Nachrichtendienst BIZEPS in einem Beitrag aufmerksam gemacht.
„Bereits 2020 hatte die NAD erfolgreich gegen die damalige Trump-Regierung geklagt, um ASL-Dolmetscher:innen bei COVID-19-Briefings durchzusetzen. Unter der Biden-Administration wurde diese Praxis ausgeweitet und ASL-Dolmetscher:innen waren bei allen Pressebriefings sichtbar auf offiziellen Kanälen wie WH.gov/live, Facebook, Twitter/X und YouTube. Mit dem erneuten Amtsantritt von Präsident Trump im Jänner 2025 wurde diese Praxis jedoch ohne Erklärung beendet. Die Klage, unterstützt von den gehörlosen Klägern Derrick Ford und Matthew Bonn, beruft sich auf den Rehabilitation Act von 1973 sowie auf den Ersten und Fünften Verfassungszusatz. Sie argumentiert, dass die Einstellung der ASL-Dolmetschung gehörlosen Menschen den Zugang zu wichtigen Informationen verwehrt und somit diskriminierend ist“, heißt es im BIZEPS-Beitrag.
Link zum vollständigen BIZEPS-Beitrag zur Klage des US-Gehörlosenverband gegen das Weiße Haus.

Foto: Gemeinfrei
Washington, D.C. USA (kobinet) "Der US-Gehörlosenverband National Association of the Deaf (NAD) hat am 28. Mai 2025 eine Klage gegen das Weiße Haus eingereicht. Grund ist die Einstellung der Bereitstellung von American Sign Language (ASL)-Dolmetschern bei Pressekonferenzen seit Jänner 2025. Die NAD sieht darin eine Verletzung der Rechte gehörloser und schwerhöriger Menschen in den USA." Darauf hat der österreichische Online-Nachrichtendienst BIZEPS in einem Beitrag aufmerksam gemacht.
„Bereits 2020 hatte die NAD erfolgreich gegen die damalige Trump-Regierung geklagt, um ASL-Dolmetscher:innen bei COVID-19-Briefings durchzusetzen. Unter der Biden-Administration wurde diese Praxis ausgeweitet und ASL-Dolmetscher:innen waren bei allen Pressebriefings sichtbar auf offiziellen Kanälen wie WH.gov/live, Facebook, Twitter/X und YouTube. Mit dem erneuten Amtsantritt von Präsident Trump im Jänner 2025 wurde diese Praxis jedoch ohne Erklärung beendet. Die Klage, unterstützt von den gehörlosen Klägern Derrick Ford und Matthew Bonn, beruft sich auf den Rehabilitation Act von 1973 sowie auf den Ersten und Fünften Verfassungszusatz. Sie argumentiert, dass die Einstellung der ASL-Dolmetschung gehörlosen Menschen den Zugang zu wichtigen Informationen verwehrt und somit diskriminierend ist“, heißt es im BIZEPS-Beitrag.
Link zum vollständigen BIZEPS-Beitrag zur Klage des US-Gehörlosenverband gegen das Weiße Haus.