Foto: Staatskanzlei Niedersachsen
HANNOVER (kobinet) Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote, und der Beirat für Menschen mit Behinderung der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg machen aufgrund der jüngst eskalierten Ereignisse am Lüneburger Bahnhof darauf aufmerksam, dass Diskriminierung oder Ableismus im Nah- und Fernverkehr keinen Platz haben. Ohne die Ereignisse im Detail zu beschreiben oder zu bewerten, kann es nach ihren Worten nicht angehen, dass eine rollstuhlnutzende Person wegen Überfüllung eines Regionalzuges nicht in das Abteil des Zuges, das originär für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer vorgesehen ist, einsteigen darf. Dies ist ein Beispiel für eine Diskriminierung einer Person mit Behinderung.





