Berlin (kobinet)
Der BSK hat gegen eine Entscheidung protestiert.
Die Entscheidung kam aus Berlin.
BSK bedeutet: Bundes-Verband Selbst-Hilfe Körper-Behinderter.
Die Berliner Politik will einen neuen Tarif-Vertrag ablehnen.
Tarif-Vertrag bedeutet: Eine Liste mit Preisen für Löhne.
Dieser Tarif-Vertrag ist für persönliche Assistenz wichtig.
Persönliche Assistenz bedeutet: Menschen helfen anderen Menschen im Alltag.
Der BSK hat hunderte Unterschriften gesammelt.
Die Menschen sind gegen die Entscheidung aus Berlin.
Ver.di und der Verband AAPA haben den Tarif-Vertrag gemacht.
Ver.di ist eine Gewerkschaft.
Gewerkschaft bedeutet: Ein Verein für Arbeiter.
Sie reden mit den Chefs.
AAPA ist ein Arbeit-Geber-Verband.
Arbeit-Geber-Verband bedeutet: Ein Verein von vielen Chefs.
Die Chefs sprechen über Arbeits-Plätze.
Der Tarif-Vertrag soll Assistenz-Kräfte besser bezahlen.
Claus A. Mohr arbeitet beim BSK.
Er sagt: Die Entscheidung ist ungerecht.
Assistenz-Kräfte bekommen bis zu 340 Euro weniger.
Sie machen aber die gleiche Arbeit wie andere.
Das macht den Beruf unattraktiv.
Niemand will mehr als Assistenz-Kraft arbeiten.
Am 10. Juli haben BSK-Mitarbeiter die Unterschriften übergeben.
Sie sind zur Sozial-Senatorin Cansel Kiziltepe gegangen.
Sozial-Senatorin bedeutet: Eine wichtige Politikerin für soziale Themen.
Sie kümmert sich um arme Menschen und Familien.
Sie sind auch zum Finanz-Senator Stefan Evers gegangen.
Finanz-Senator bedeutet: Er kümmert sich um das Geld der Stadt.
Er entscheidet über Ausgaben und Einnahmen.
Senatoren sind wichtige Politiker in Berlin.
Vor dem Abgeordneten-Haus gab es einen Protest.
Abgeordneten-Haus bedeutet: Das ist das Parlament von Berlin.
Dort arbeiten gewählte Politiker.
Sie heißen Abgeordnete.
Ivo Garbe von ver.di hat den Protest organisiert.
Die AAPA hat auch geholfen.
Viele Menschen mit Behinderungen waren dabei.
Auch Assistenz-Nehmer waren da.
Das sind Menschen mit Behinderungen.
Sie brauchen Hilfe im Alltag.
Politiker von der Opposition haben den Protest unterstützt.
Opposition bedeutet: Gegen-Meinung zu anderen haben.
Katina Schubert von der Partei Die Linke war da.
Catrin Wahlen von den Grünen war auch da.
Elke Breitenbach war früher Sozial-Senatorin.
Sie war auch beim Protest.
Der Protest war erfolgreich.
Die Politiker haben die Forderungen gehört.
Der BSK konnte wichtige Gespräche führen.
Claus A. Mohr sagt: Die Unterstützung war sehr wichtig.
Es geht um ein Menschen-Recht.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Teilhabe.
Teilhabe bedeutet: Bei etwas mit-machen können.
Man kann mit-bestimmen und mit-entscheiden.
Sie haben das Recht auf ein selbst-bestimmtes Leben.
Dafür brauchen sie faire Assistenz.
Das Arbeit-Geber-Modell funktioniert so: Menschen mit Behinderungen wählen ihre Assistenten selbst aus.
Sie bestimmen die Arbeits-Zeiten selbst.
Sie bestimmen die Aufgaben selbst.
Das ist wichtig für die Selbst-Bestimmung.
Wenn die Bezahlung unfair ist wird das Recht verletzt.
Das Grund-Gesetz sagt: Alle Menschen sind gleich.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention sagt das auch.
UN-Behinderten-Rechts-Konvention bedeutet: Ein wichtiger Vertrag zum Schutz von Menschen mit Behinderungen.
UN bedeutet: Vereinte Nationen.
Das sind viele Länder zusammen.
Nach der Unterschriften-Übergabe gab es erste Erfolge.
Eine Arbeits-Gruppe soll das Problem lösen.
Finanz-Senator Evers will ein Gutachten machen lassen.
Gutachten bedeutet: Eine Bewertung von Experten.
Aber konkrete Entscheidungen gibt es noch nicht.
Claus A. Mohr sagt: Arbeits-Gruppen brauchen viel Zeit.
Der BSK wird weiter Druck machen.
Das Ziel ist klar: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Der Tarif-Vertrag muss komplett übernommen werden.
Der BSK fordert 4 wichtige Dinge: Den Tarif-Vertrag vollständig anerkennen.
Die höhere Bezahlung in Entgelt-Gruppe 5.
Entgelt-Gruppe bedeutet: Eine Lohn-Stufe für verschiedene Arbeiten.
Den Schutz von bestehenden Tarif-Verträgen.
Das Recht auf selbst-gewählte und fair bezahlte Assistenz.
Claus A. Mohr sagt zum Schluss: Wer Teilhabe will muss Assistenz fair gestalten.
Das ist kein Geschenk.
Das ist ein Menschen-Recht.

Foto: BSK / Hartmut Schulze
Berlin (kobinet) Im Zuge seiner bundesweiten 5.-Mai-Protestaktion hat der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) bislang hunderte Unterschriften gegen die Entscheidung der Berliner Sozialverwaltung gesammelt, den neuen Tarifvertrag für persönliche Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell nicht zu übernehmen. Der zwischen ver.di und dem Arbeitgeber*innenverband AAPA ausgehandelte Tarifvertrag sieht unter anderem eine Höherstufung der Assistenzkräfte in die Entgeltgruppe 5 vor. "Die politische Entscheidung aus Berlin bedeutet für viele Assistenzkräfte bis zu 340 Euro weniger im Monat – obwohl sie exakt dieselbe Arbeit leisten", erklärt Claus A. Mohr, stellvertretender Bundesvorsitzender des BSK. "Das ist nicht nur ungerecht, sondern gefährlich – denn so verliert der Beruf weiter an Attraktivität." Am 10. Juli, haben Claus A. Mohr, sein Vorstandskollege Hartmut Schulze und Jörg Bechtold, Referent für Barrierefreiheit beim BSK, die Unterschriften persönlich an Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe und Finanzsenator Stefan Evers übergeben.
Protest vor dem Abgeordnetenhaus
Zeitgleich formierte sich vor dem Berliner Abgeordnetenhaus eine lautstarke Protestaktion – organisiert von Ivo Garbe (ver.di) und der AAPA. Zahlreiche Menschen mit Behinderungen, Assistenznehmer*innen, persönliche Assistenzen sowie Politiker*innen der Opposition, darunter Katina Schubert (DIE LINKE), Catrin Wahlen (Bündnis 90/Die Grünen) und die ehemalige Sozialsenatorin Elke Breitenbach (DIE LINKE), unterstützten den Protest. Und die Aktion zeigte Wirkung: Direkt vor Ort konnten wegweisende Gespräche mit politischen Verantwortlichen geführt und der Protest sichtbar ins Parlament getragen werden, heißt es in einer Presseinformation des BSK.
Kernforderung: faire Assistenz ist kein Luxus, sondern ein Menschenrecht
„Diese Unterstützung war entscheidend dafür, dass unsere Forderungen in Berlin nicht überhört wurden“, betont Claus A. Mohr. „Denn es geht um nichts weniger als das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben – dafür braucht es faire Bedingungen für persönliche Assistenz.“ Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell bedeutet: Menschen mit Behinderungen bestimmen selbst über Auswahl, Einsatz und Arbeitszeiten ihrer Assistentinnen. Diese Autonomie ist ein zentrales Element gleichberechtigter Teilhabe. Wird sie durch unfaire Bezahlung untergraben, wird das Recht auf Selbstbestimmung faktisch ausgehöhlt. Alle Beteiligten sind sich einig: Das Verhalten des Berliner Senats widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung (Artikel 3 GG), dem Recht auf freie Entfaltung und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Erste Bewegung in der Politik – aber keine Entwarnung
Im Anschluss an die Übergabe wurde bekannt, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die sich mit der Finanzierung der persönlichen Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell befassen soll. Zudem kündigte Finanzsenator Evers ein juristisches Gutachten zur Bewertung des Tarifvertrags an. Doch konkrete Entscheidungen stehen noch aus. „Solche Arbeitsgruppen brauchen erfahrungsgemäß ihre Zeit – wir werden also weiter Druck machen“, kündigt Claus A. Mohr an. „Unser Ziel bleibt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Die Übernahme des Tarifvertrags – ohne Einschränkungen.“
Der BSK fordert daher:
• die vollständige Anerkennung des Tarifvertrags auch für Assistenzkräfte im Arbeitgeber*innen-Modell,
• die Höherstufung in die Entgeltgruppe 5,
• den Schutz bestehender Tarifverträge in der ambulanten Assistenz,
• und vor allem: das uneingeschränkte Recht auf selbstgewählte, fair bezahlte persönliche Assistenz.
„Wer Teilhabe will, muss Assistenz fair gestalten“, bringt es Claus A. Mohr abschließend auf den Punkt. „Das ist keine soziale Gnade – das ist ein Menschenrecht.“

Foto: BSK / Hartmut Schulze
Berlin (kobinet) Im Zuge seiner bundesweiten 5.-Mai-Protestaktion hat der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) bislang hunderte Unterschriften gegen die Entscheidung der Berliner Sozialverwaltung gesammelt, den neuen Tarifvertrag für persönliche Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell nicht zu übernehmen. Der zwischen ver.di und dem Arbeitgeber*innenverband AAPA ausgehandelte Tarifvertrag sieht unter anderem eine Höherstufung der Assistenzkräfte in die Entgeltgruppe 5 vor. "Die politische Entscheidung aus Berlin bedeutet für viele Assistenzkräfte bis zu 340 Euro weniger im Monat – obwohl sie exakt dieselbe Arbeit leisten", erklärt Claus A. Mohr, stellvertretender Bundesvorsitzender des BSK. "Das ist nicht nur ungerecht, sondern gefährlich – denn so verliert der Beruf weiter an Attraktivität." Am 10. Juli, haben Claus A. Mohr, sein Vorstandskollege Hartmut Schulze und Jörg Bechtold, Referent für Barrierefreiheit beim BSK, die Unterschriften persönlich an Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe und Finanzsenator Stefan Evers übergeben.
Protest vor dem Abgeordnetenhaus
Zeitgleich formierte sich vor dem Berliner Abgeordnetenhaus eine lautstarke Protestaktion – organisiert von Ivo Garbe (ver.di) und der AAPA. Zahlreiche Menschen mit Behinderungen, Assistenznehmer*innen, persönliche Assistenzen sowie Politiker*innen der Opposition, darunter Katina Schubert (DIE LINKE), Catrin Wahlen (Bündnis 90/Die Grünen) und die ehemalige Sozialsenatorin Elke Breitenbach (DIE LINKE), unterstützten den Protest. Und die Aktion zeigte Wirkung: Direkt vor Ort konnten wegweisende Gespräche mit politischen Verantwortlichen geführt und der Protest sichtbar ins Parlament getragen werden, heißt es in einer Presseinformation des BSK.
Kernforderung: faire Assistenz ist kein Luxus, sondern ein Menschenrecht
„Diese Unterstützung war entscheidend dafür, dass unsere Forderungen in Berlin nicht überhört wurden“, betont Claus A. Mohr. „Denn es geht um nichts weniger als das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben – dafür braucht es faire Bedingungen für persönliche Assistenz.“ Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell bedeutet: Menschen mit Behinderungen bestimmen selbst über Auswahl, Einsatz und Arbeitszeiten ihrer Assistentinnen. Diese Autonomie ist ein zentrales Element gleichberechtigter Teilhabe. Wird sie durch unfaire Bezahlung untergraben, wird das Recht auf Selbstbestimmung faktisch ausgehöhlt. Alle Beteiligten sind sich einig: Das Verhalten des Berliner Senats widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung (Artikel 3 GG), dem Recht auf freie Entfaltung und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Erste Bewegung in der Politik – aber keine Entwarnung
Im Anschluss an die Übergabe wurde bekannt, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die sich mit der Finanzierung der persönlichen Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell befassen soll. Zudem kündigte Finanzsenator Evers ein juristisches Gutachten zur Bewertung des Tarifvertrags an. Doch konkrete Entscheidungen stehen noch aus. „Solche Arbeitsgruppen brauchen erfahrungsgemäß ihre Zeit – wir werden also weiter Druck machen“, kündigt Claus A. Mohr an. „Unser Ziel bleibt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Die Übernahme des Tarifvertrags – ohne Einschränkungen.“
Der BSK fordert daher:
• die vollständige Anerkennung des Tarifvertrags auch für Assistenzkräfte im Arbeitgeber*innen-Modell,
• die Höherstufung in die Entgeltgruppe 5,
• den Schutz bestehender Tarifverträge in der ambulanten Assistenz,
• und vor allem: das uneingeschränkte Recht auf selbstgewählte, fair bezahlte persönliche Assistenz.
„Wer Teilhabe will, muss Assistenz fair gestalten“, bringt es Claus A. Mohr abschließend auf den Punkt. „Das ist keine soziale Gnade – das ist ein Menschenrecht.“




