Berlin (kobinet)
Blinden-Führ-Hunde helfen blinden Menschen sehr.
Sie helfen auch Menschen mit sehr schlechten Augen.
Mit einem Blinden-Führ-Hund können diese Menschen besser gehen.
Sie sind dann weniger auf andere Menschen angewiesen.
Die Kranken-Kassen bezahlen die Blinden-Führ-Hunde.
Blinden-Führ-Hunde sind ein anerkanntes Hilfs-Mittel.
Anerkanntes Hilfs-Mittel bedeutet: Es ist ein Gegen-Stand.
Dieser Gegen-Stand hilft kranken Menschen.
Die Kranken-Kasse bezahlt das Hilfs-Mittel.
Zum Beispiel: Roll-Stuhl oder Hör-Gerät.
Das bedeutet: Sie sind offiziell als Hilfe anerkannt.
Blinden-Führ-Hunde brauchen Futter und Pflege.
Das kostet Geld.
Diese Kosten nennt man Neben-Kosten.
Die Regeln für diese Neben-Kosten stehen im Hilfs-Mittel-Verzeichnis.
Hilfs-Mittel-Verzeichnis bedeutet: Das ist eine große Liste.
In der Liste stehen alle Hilfs-Mittel.
Die Kranken-Kassen bezahlen nur diese Hilfs-Mittel.
Die Liste steht im Internet.
Das Hilfs-Mittel-Verzeichnis ist ein wichtiges Buch mit Regeln.
Dort steht: Die Kranken-Kassen zahlen jeden Monat 218 Euro.
Das Geld ist für die regel-mäßigen Kosten.
Manchmal wird der Hund krank.
Dann muss er zum Tier-Arzt.
Das kostet extra Geld.
Die Kranken-Kassen zahlen das auch.
Der Spitzen-Verband will diese Regel ändern.
Spitzen-Verband bedeutet: Das ist eine wichtige Gruppe.
In der Gruppe sind viele Kranken-Kassen zusammen.
Der Spitzen-Verband macht Regeln für alle Kranken-Kassen.
Er vertritt die Kranken-Kassen bei der Politik.
Der Spitzen-Verband ist die Chef-Organisation aller Kranken-Kassen.
Sie wollen die feste Regel weg-nehmen.
Statt-dessen sollen die Kranken-Kassen selbst entscheiden.
Christiane Möller arbeitet beim Deutschen Blinden- und Seh-Behinderten-Verband.
Sie kümmert sich um das Thema Blinden-Führ-Hunde.
Sie sagt: Das können wir nicht verstehen.
Das können wir nicht akzeptieren.
Ohne die feste Regel haben blinde Menschen viele Nach-teile.
Das Hilfs-Mittel-Verzeichnis ist öffentlich.
Jeder kann es lesen.
Blinde Menschen können dort nach-schauen.
Mit-Arbeiter von Kranken-Kassen können dort auch nach-schauen.
Alle finden dort die gleichen Infos.
Christiane Möller sagt: Ohne die feste Regel gibt es Probleme.
Jede Kranken-Kasse macht dann andere Regeln.
Das ist schlecht für blinde Menschen.
Blinde Menschen müssten dann jede Rechnung einzeln ein-reichen.
Das ist viel Arbeit.
Sie brauchen dann Hilfe von anderen Menschen.
Das kostet wieder extra Geld.
Die Kranken-Kassen hätten auch mehr Arbeit.
Sie müssten jeden Antrag einzeln prüfen.
Antrag bedeutet: Das ist ein Brief oder Formular.
Mit dem Antrag bittest du um etwas.
Zum Beispiel: Du willst Geld von der Kranken-Kasse.
Dann stellst du einen Antrag.
Sie müssten jeden Beleg kontrollieren.
Beleg bedeutet: Das ist ein Beweis für etwas.
Der Beleg zeigt: Du hast wirklich Geld ausgegeben.
Zum Beispiel: Eine Rechnung vom Tier-Arzt.
Das ist sehr mühsam.
Mühsam bedeutet: Etwas kostet viel Zeit.
Oder etwas kostet viel Geld.
Oder etwas ist sehr schwer zu machen.
Das Wort bedeutet: Es ist anstrengend.
Der Deutsche Blinden- und Seh-Behinderten-Verband will das verhindern.
Christiane Möller sagt: Wir geben nicht auf.
Wir fordern: Die bisherige Regel soll bleiben.
Sie ist klar und praktisch.
Klar bedeutet: Man kann etwas gut verstehen.
Alle Menschen verstehen die Regel gleich.
Es gibt keine Missverständnisse.

Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Blindenführhunde ermöglichen blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen ein hohes Maß an Mobilität und Unabhängigkeit. Sie werden durch die Krankenkassen finanziert und sind ein anerkanntes Hilfsmittel. Nur logisch also, dass auch der Umgang mit den Nebenkosten der Führhundhaltung, die vom Futter bis zur Gesundheitsvorsorge reichen, verbindlich im Hilfsmittelverzeichnis geregelt ist. Dort ist in Produktgruppe 07 für regelmäßig anfallende Kosten ein verbindlicher monatlicher Pauschalbetrag vorgesehen, der aktuell 218,00 Euro beträgt. Außerordentliche Kosten - beispielsweise für eine tierärztliche Behandlung - werden auf Antrag erstattet. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen plant nun, diese klare Regelung zu streichen und durch eine unverbindliche Empfehlung für die Krankenkassen zu ersetzen, wie der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband mitteilte.
„Dieses Vorhaben ist für uns weder nachvollziehbar noch akzeptabel“, sagt Christiane Möller, die in der Geschäftsführung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) für das Thema Blindenführhunde zuständig ist. Die Abschaffung des verbindlich festgelegten Pauschalbetrages wäre für die Betroffenen mit massiven Nachteilen verbunden. Das Hilfsmittelverzeichnis ist eine öffentlich zugängliche und allseits akzeptierte Informationsquelle. Versicherte, aber auch Mitarbeitende von Krankenkassen können sich dort schnell, ohne größeren Aufwand, verlässlich und barrierefrei orientieren, was bei den Nebenkosten von Blindenführhunden zu beachten ist. „Ohne die Festlegung im Hilfsmittelverzeichnis droht Rechtsunsicherheit und ein Flickenteppich von Lösungen der verschiedenen Krankenkassen“, betont Christiane Möller. Gerade eine Einzelabrechnung der Nebenkosten müsste von den Betroffenen mit Assistenz bewältigt werden, die zusätzliche Kosten verursacht. Auf Seiten der Krankenkassen würde sie zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führen, um Erstattungsanträge zu bearbeiten, Belege zu kontrollieren und über die Erstattungsfähigkeit zu entscheiden.
Der DBSV wird deshalb in dieser Frage nicht lockerlassen, wie Christiane Möller betont: „Wir fordern, die transparente und praxisgerechte Regelung zu den Nebenkosten der Blindenführhundversorgung beizubehalten.“

Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Blindenführhunde ermöglichen blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen ein hohes Maß an Mobilität und Unabhängigkeit. Sie werden durch die Krankenkassen finanziert und sind ein anerkanntes Hilfsmittel. Nur logisch also, dass auch der Umgang mit den Nebenkosten der Führhundhaltung, die vom Futter bis zur Gesundheitsvorsorge reichen, verbindlich im Hilfsmittelverzeichnis geregelt ist. Dort ist in Produktgruppe 07 für regelmäßig anfallende Kosten ein verbindlicher monatlicher Pauschalbetrag vorgesehen, der aktuell 218,00 Euro beträgt. Außerordentliche Kosten - beispielsweise für eine tierärztliche Behandlung - werden auf Antrag erstattet. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen plant nun, diese klare Regelung zu streichen und durch eine unverbindliche Empfehlung für die Krankenkassen zu ersetzen, wie der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband mitteilte.
„Dieses Vorhaben ist für uns weder nachvollziehbar noch akzeptabel“, sagt Christiane Möller, die in der Geschäftsführung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) für das Thema Blindenführhunde zuständig ist. Die Abschaffung des verbindlich festgelegten Pauschalbetrages wäre für die Betroffenen mit massiven Nachteilen verbunden. Das Hilfsmittelverzeichnis ist eine öffentlich zugängliche und allseits akzeptierte Informationsquelle. Versicherte, aber auch Mitarbeitende von Krankenkassen können sich dort schnell, ohne größeren Aufwand, verlässlich und barrierefrei orientieren, was bei den Nebenkosten von Blindenführhunden zu beachten ist. „Ohne die Festlegung im Hilfsmittelverzeichnis droht Rechtsunsicherheit und ein Flickenteppich von Lösungen der verschiedenen Krankenkassen“, betont Christiane Möller. Gerade eine Einzelabrechnung der Nebenkosten müsste von den Betroffenen mit Assistenz bewältigt werden, die zusätzliche Kosten verursacht. Auf Seiten der Krankenkassen würde sie zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führen, um Erstattungsanträge zu bearbeiten, Belege zu kontrollieren und über die Erstattungsfähigkeit zu entscheiden.
Der DBSV wird deshalb in dieser Frage nicht lockerlassen, wie Christiane Möller betont: „Wir fordern, die transparente und praxisgerechte Regelung zu den Nebenkosten der Blindenführhundversorgung beizubehalten.“




