Berlin (kobinet)
Es gibt eine Internet-Seite.
Sie heißt: www.teilhabeberatung.de
Dort gibt es jetzt neue Videos.
Eine Internet-Seite ist eine Seite im Internet.
Man kann sie am Computer ansehen.
Die Videos sind in Leichter Gebärden-Sprache.
Gebärdensprache sprechen gehörlose Menschen mit den Händen.
Sie benutzen auch das Gesicht.
Die Internet-Seite hat schon Videos.
Diese Videos sind in normaler Gebärden-Sprache.
Jetzt gibt es auch Videos in Leichter Gebärden-Sprache.
Leichte Gebärden-Sprache ist einfacher zu verstehen.
Im Bereich Beratung gibt es 3 neue Videos.
Diese Videos erklären die EUTB.
EUTB bedeutet: Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung.
Ergänzend bedeutet: Etwas kommt dazu.
Es macht etwas anderes vollständig.
Zum Beispiel: Du bekommst schon Hilfe.
Dann kommt noch mehr Hilfe dazu.
Unabhängig bedeutet: Frei und selbst-ständig.
Niemand bestimmt über dich.
Du kannst selbst entscheiden.
Du musst niemanden fragen.
Teilhabe-Beratung bedeutet: Menschen helfen dabei mit-zu-machen.
Die Beratung ist für Menschen mit Behinderung.
Sie sollen überall dabei sein können.
Zum Beispiel in der Arbeit oder beim Sport.
Es gibt eine Fach-Stelle für Teilhabe-Beratung.
Diese Fach-Stelle hat das berichtet.
Eine Fach-Stelle ist ein Ort für Beratung.
Dort arbeiten Experten.
Die Experten kennen sich gut aus.
Sie können dir bei Problemen helfen.
Was ist der Unterschied zwischen Leichter Sprache und Leichter Gebärden-Sprache?
Leichte Sprache ist für geschriebene Wörter da.
Leichte Sprache soll einfach zu verstehen sein.
Es gibt ein Netzwerk Leichte Sprache.
Das Netzwerk hat Regeln gemacht.
Diese Regeln sagen: So macht man Texte in Leichter Sprache.
Leichte Gebärden-Sprache ist für Gebärden da.
Gebärden sind Bewegungen mit den Händen.
Mit Leichter Gebärden-Sprache werden Videos einfacher.
Dann verstehen mehr Menschen die Videos.
Für Leichte Gebärden-Sprache gibt es noch keine festen Regeln.
Deshalb hat die Fach-Stelle Menschen befragt.
Diese Menschen nutzen Gebärden-Sprache jeden Tag.
Die Fach-Stelle wollte wissen: Sind die Videos gut zu verstehen?
Die Fach-Stelle hat auch andere Menschen befragt.
Diese Menschen brauchen Leichte Gebärden-Sprache.
Viele Menschen haben geantwortet.
Jetzt kann die Fach-Stelle die Videos noch besser machen.
Die Videos helfen dabei: Die Internet-Seite wird barriere-freier.
Ein Gesetz über Internet-Seiten von Behörden.
Alle Menschen sollen sie verstehen können.
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können die Internet-Seite gut nutzen.

Foto: Fachstelle EUTB
Berlin (kobinet) "Ein Teil der Webseite www.teilhabeberatung.de ist nun auch in Leichter Deutscher Gebärdensprache (DGS) verfügbar. Aktuell sind im Bereich Beratung drei Inhalte neben der Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache auch in Leichter DGS veröffentlicht. Die Videos in Leichter DGS sind jeweils unter den DGS-Videos zu finden. Somit sind neben Leichter Sprache und DGS nun auch erste Informationen über die EUTB® in Leichter Deutscher Gebärdensprache verfügbar." Darüber berichtet die Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.
Was ist der Unterschied zwischen Leichter Sprache und Leichter DGS?
„Der Begriff ‚Leichte Sprache‘ bezieht sich auf die deutsche Schrift- und Lautsprache. Diese soll möglichst leicht verständlich sein. Hierfür hat das Netzwerk Leichte Sprache Regeln für die Umsetzung von Texten in Leichter Sprache entwickelt. ‚Leichte DGS‘ bezieht sich auf die Deutsche Gebärdensprache. Mit der Einführung von Leichter DGS sollen Inhalte in Deutscher Gebärdensprache barrierefreier werden, indem sie leichter verständlich sind. Im Gegensatz zur ‚Leichten Sprache‘ gibt es für die ‚Leichte DGS‘ aktuell keine Regeln für eine Umsetzung von Gebärden in Leichter DGS. Aus diesem Grund hat die Fachstelle Teilhabeberatung mittels einer Umfrage unter der Fachstelle Teilhabeberatung bekannten DGS-nutzenden Personen und Organisationen die Verständlichkeit der Videos in Leichter DGS erfragt. Zusätzlich wurden Personen interviewt, die selbst von Leichter DGS profitieren. Dank umfangreichen Rückmeldungen können nun Videos in Leichter DGS optimiert werden, sodass sie künftig einen weiteren Beitrag zur Barrierefreiheit der Webseite leisten“, heißt es weiter im Bericht der Fachstelle.
Link zum Bericht der Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Foto: Fachstelle EUTB
Berlin (kobinet) "Ein Teil der Webseite www.teilhabeberatung.de ist nun auch in Leichter Deutscher Gebärdensprache (DGS) verfügbar. Aktuell sind im Bereich Beratung drei Inhalte neben der Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache auch in Leichter DGS veröffentlicht. Die Videos in Leichter DGS sind jeweils unter den DGS-Videos zu finden. Somit sind neben Leichter Sprache und DGS nun auch erste Informationen über die EUTB® in Leichter Deutscher Gebärdensprache verfügbar." Darüber berichtet die Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.
Was ist der Unterschied zwischen Leichter Sprache und Leichter DGS?
„Der Begriff ‚Leichte Sprache‘ bezieht sich auf die deutsche Schrift- und Lautsprache. Diese soll möglichst leicht verständlich sein. Hierfür hat das Netzwerk Leichte Sprache Regeln für die Umsetzung von Texten in Leichter Sprache entwickelt. ‚Leichte DGS‘ bezieht sich auf die Deutsche Gebärdensprache. Mit der Einführung von Leichter DGS sollen Inhalte in Deutscher Gebärdensprache barrierefreier werden, indem sie leichter verständlich sind. Im Gegensatz zur ‚Leichten Sprache‘ gibt es für die ‚Leichte DGS‘ aktuell keine Regeln für eine Umsetzung von Gebärden in Leichter DGS. Aus diesem Grund hat die Fachstelle Teilhabeberatung mittels einer Umfrage unter der Fachstelle Teilhabeberatung bekannten DGS-nutzenden Personen und Organisationen die Verständlichkeit der Videos in Leichter DGS erfragt. Zusätzlich wurden Personen interviewt, die selbst von Leichter DGS profitieren. Dank umfangreichen Rückmeldungen können nun Videos in Leichter DGS optimiert werden, sodass sie künftig einen weiteren Beitrag zur Barrierefreiheit der Webseite leisten“, heißt es weiter im Bericht der Fachstelle.
Link zum Bericht der Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung




