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„Was Sie schon immer über Inklusion wissen wollten, aber sich nie getraut haben zu fragen“

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Baustelleschild in gelb mit der Aufschrift
Dauerbaustelle "Inklusion"
Foto: Ralph Milewski

Villmar - Weyer (kobinet) Eine fiktive Verschwörungstheorie von Stephan Laux. Haben Sie auch schon mal etwas unterschrieben, was Sie kurz danach bitter bereut haben? Einen Handyvertrag oder irgendein Abo? Heutzutage unterschreibt man ja eher selten. Meistens genügt ein "Klick". "Abo jetzt kostenpflichtig buchen". Und weil es so verlockend klang und weil man es jetzt sofort haben möchte! Schnell noch die AGBs und Datenschutzerklärung akzeptiert und ab dafür.

Ich vermute, ähnlich ist es im Februar 2009 bei der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention gelaufen. Ursula von der Leyen war damals Familienministerin und Olaf Scholz Bundesminister für Arbeit und Soziales.

Auf der Internetseite der Vereinten Nationen wurde die UN – BRK zur Ratifizierung angeboten.

Die spätere, unter ihrem Kampfnamen „Flinten – Uschi“ bekannt gewordene Verteidigungsministerin (was macht die eigentlich heute?) rief den späteren „Bundesolaf“ (die älteren von uns erinnern sich) an und erzählte ihm von dem sagenhaften Angebot der UN.

Nachdem sie sich durch einige Formalitäten, wie „Geburtsdatum“, „Anzahl der Kinder“ und „Bankverbindung des Finanzministeriums“ geklickt hatte, stand sie vor der finalen Entscheidung: „Jetzt völkerrechtsbindend ratifizieren?“

„Behindertendingens? Klingt gut! Klick drauf!“ hat dann der Olaf gesagt. Und seitdem haben wir sie, die UN – BRK.

Etliche Nachfolgeministerien und –Regierungen haben dann verzweifelt versucht, auf der UN Seite eine Rubrik ausfindig zu machen, auf der man die Ratifizierung kündigen oder von einem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann.

Vergebens! Auf dem Rand des alten Bildschirmes von Ursula von der Leyen aus Familienministeriumszeiten klebte zwar noch ein Zettel mit den UN-Einwahldaten (Benutzername: Uschi58, Passwort: EU-Kommission!), aber nichts zu machen. „Ratifiziert ist ratifiziert!“, stand da.

Wenige machten sich die Mühe, die 37-seitige Übereinkunft mit ihren 50 Artikeln und ihrer Präambel querzulesen. Diejenigen, die es wagten, fand man noch stundenlang danach, weinend, mit über den Kopf geschlagenen Händen vor Ihrem Bildschirm sitzend.

Was war nun zu tun, in solch einer verzweifelten Lage?

Schnell kam man überein, einen Ausschuss zu bilden und eine renommierte (sauteure) Beratungsfirma (am besten aus der Wirtschaft) mit der Leitung dieses Ausschusses zu beauftragen.

Schon beim ersten Brainstorming wurde klar, das streng geheime Ziel dieses Ausschusses musste sein:

„Die Bevölkerung darf niemals erfahren, was genau mit der UN – BRK gemeint ist!!!“

Dafür bedarf es folgender Maßnahmen:

  • Die Ernennung (auf keinen Fall die Wahl)Behindertenbeauftragter auf kommunaler, Länder- und Bundesebene.
  • Weitere, falls möglich, verstärkte Förderung und Lobhudelei von Sondereinrichtungen und Sonderwelten (selbst wenn’s ein bisschen Geld kostet.)
  • Präsenz politischer Würden- und Amtsträger bei möglichst jeder Veranstaltung, die mit Behinderung zu tun hat. Vorzugsweise bei einer Scheckübergabe (Pressefoto, unbedingt Inklusion drüber schreiben)
  • Bindung von Akteur*innen, wie der „Aktion Mensch“, der „Lebenshilfe“ und der „Caritas“. Einschleusen ehemaliger Politiker*innen.
  • Angst bei den Betroffenen verbreiten (Besitzstandsdenken fördern): „Wenn wir’s mit der Inklusion übertreiben und der ‚Russe‘ kommt, müssen wir euch vielleicht die Sozialkohle kürzen.“
  • Aktivist*innen ignorieren (das sind alles Besserwisser, die den Sozialstaat kaputt machen)
  • Immer wieder Floskeln benutzen! Leute, das muss sitzen! „Barrieren beginnen im Kopf“, „Inklusion ist ein wichtiger, aber langwieriger Prozess“, „Wer Inklusion will, muss auch was tun“ und jetzt alle…

Das sind natürlich alles nur die Hirngespinste eines psychisch beeinträchtigten Möchtegernjournalisten.

Aber seien Sie mal ehrlich. Ist Ihnen nicht auch schon mal durch den Kopf gegangen, dass die Bundesrepublik Deutschland mit der UN – BRK ein Gesetz ratifiziert hat, ohne das Kleingedruckte gelesen zu haben? Wahrscheinlich noch nicht mal das Großgedruckte.

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Schönen Abend!

Stephan Laux Juli 2025

Lesermeinungen

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5 Lesermeinungen
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Klaus K
16.07.2025 07:01

Zwar schön geschrieben, aber der Ansatz ist kritisch zu hinterfragen. Die UN-BRK wurde auf Bundesebene ratifiziert. Soweit so gut, wenn da nicht eben das Problem wäre, was in unserem Grundgesetz verankert ist. Und das Problem nennt sich Föderalismus, ein Zauberwörtchen, dass wir juristisch nie weg bekommen.

Was bleibt ist ein Land wie Deutschland mit 16 kleinen Insellösungen und Eigeninterpretation der UN-BRK.

Die wenigen gelungenen Projekte in einem Bundesland lassen (so der Wille) sich nicht auf ein anderes Bundesland überragen sondern müssen, schön brav bürokratisch, 16 mal evaluiert werden.

Stephan Laux
Antwort auf  Klaus K
16.07.2025 10:21

In meinem „Newsletter“, dem Gesetzesblatt zur UN – BRK steht ganz oben:

„Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen“
Deshalb gilt für die Bundesländer: „Mitgefangen – mit gehangen“

Der Föderalismus wird ja gerne als Totschlagargument für die schleppende  Umsetzung von Veränderungen hergenommen. Im Falle der UN – BRK scheint mir jedoch das Kleingedruckte „völkerrechtsbindend“ entscheidend. Weil es im ganz klein gedruckten bedeutet: Es steht noch über nationalem und europäischem Recht.

Es lohnt sich, das Gesetzesblatt zur UN – BRK durchzulesen. Ich beziehe mich fast bei jeder Stellungnahme und Kolumne darauf. Eigentlich ist es das behindertenpolitische  „Ass im Ärmel“ auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Nur zieht es niemand. Der Skatspieler würde sagen: “UN-BRK schlägt Föderalismus!“

Klaus K
Antwort auf  Stephan Laux
16.07.2025 13:30

Interessante Formulierung „UN-BRK schlägt Föderalismus!“ – Leider so nicht im Grundgesetz. Das Grundgesetz geht nämlich davon aus, dass die Zuständigkeiten grundsätzlich bei den Ländern (Landes- und Kommunalebene) liegt. Dieses kann auch nicht geändert werden, denn diese Regelung ist über Artikel 79 GG mit einer „Ewigkeitsklausel“ versehen, kann also selbst mit einer 2/3 Mehrheit im Bundestag nicht geändert werden.

Bekräftigt wird das ganze über Artikel 30 GG „Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.“

Bedeutet: Die Länder sind für die Umsetzung der UN-BRK verantwortlich und genau da müssten entsprechende Verstöße ggf. auch juristisch verfolgt werden. Hilft der juristische Weg nicht, folgen die nächst höheren Instanzen, also die Bundesgerichte und im Zweifelsfall der EUGH – Zwar traurig, dass man so etwas formulieren muss, aber die Interpretationsgabe schein eben doch nur in der Theorie in Einheit zu bestehen.

Vielleicht auch einer der Gründe, warum andere EU-Staaten in der Umsetzung wesentlich weiter sind.

Ralph Milewski
15.07.2025 17:49

Die Kolumne bringt es auf sarkastische Weise ans Licht: Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde zwar ratifiziert, doch seither systematisch entkernt. Was als menschenrechtliche Verpflichtung begann, wurde vom sogenannten Teilhabe-Apparat so lange umgedeutet, bis es in die Logik des bestehenden Hilfesystems passte. Heute ist „Inklusion“ nicht mehr das, was die BRK forderte – nämlich eine tiefgreifende Veränderung gesellschaftlicher Strukturen zugunsten gleichberechtigter Teilhabe –, sondern ein dekorativer Begriff im Dienst alter Sonderwelten.

Man könnte meinen, Inklusion sei inzwischen parlamentarisch eingemeindet, eingehegt und in ihrer Sprengkraft entschärft worden. Die BRK ist damit nicht aufgehoben, sondern ad absurdum geführt – durch das System, das sie eigentlich herausfordern sollte. Die Kolumne benennt das nicht juristisch, nicht akademisch, sondern pointiert und schmerzhaft klar: Nicht das Kleingedruckte war das Problem – sondern der politische Wille, es ernst zu nehmen.

Klaus K
Antwort auf  Ralph Milewski
16.07.2025 07:03

Kann ich so nicht ganz teilen …. siehe mein Kommentar vorher. Ich würde mich freuen, wenn mal jemand genau da ansetzt (Föderalismus), dann wären wir mit der Umsetzung sicherlich schon viel weiter …..