
Foto: Bundesverfassungsgericht
Berlin (kobinet) Mit einem heute am 23. September 2025 verkündeten Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die gesetzliche Altersgrenze für Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Zu dieser Entscheidung in Sachen Altersdiskriminierung hat sich die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, zu Wort gemeldet. „Das Bundesverfassungsgericht sendet mit dieser Entscheidung ein ganz wichtiges Signal gegen Altersdiskriminierung. Pauschale Altersgrenzen im Arbeitsleben müssen nun generell auf den Prüfstand. Es kommt darauf an, was Menschen draufhaben – und nicht, wie alt sie sind.“







































