Berlin (kobinet)
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales hat einen Gesetz-Entwurf gemacht.
Ein Plan für ein neues Gesetz.
Politiker schreiben auf: Was soll das Gesetz regeln?
Dann prüfen viele Menschen den Plan.
Danach wird aus dem Plan ein echtes Gesetz.
Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: BGG.
Der Entwurf wurde am 19. November 2025 verschickt.
Verbände können dazu ihre Meinung sagen.
Gruppen von Menschen mit gleichen Interessen.
Zum Beispiel: Sport-Vereine bilden zusammen einen Verband.
Der Verband vertritt die Interessen von allen Mitgliedern.
Das geht bis zum 8. Dezember 2025.
Jetzt ist der Entwurf auch im Internet.
Man kann ihn online lesen.
Die LIGA Selbst-Vertretung warnt vor einem Problem.
Das Problem steht in Paragraf 7 vom BGG.
Ein Teil von einem Gesetz.
Jeder Paragraf hat eine Nummer.
In dem Paragraf steht eine Regel.
Das Zeichen für Paragraf ist: §
Dort steht in Absatz 3 Satz 3:
Ein Teil von einem Paragrafen.
Ein Paragraf kann mehrere Absätze haben.
Jeder Absatz erklärt einen anderen Teil der Regel.
Für Unternehmen gelten alle baulichen Veränderungen als unverhältnis-mäßige Belastung.
Eine Aufgabe ist viel zu schwer.
Die Aufgabe kostet zu viel Geld.
Darum muss die Firma die Aufgabe nicht erfüllen.
Das gleiche gilt für Änderungen an Gütern.
Dinge, die man kaufen kann.
Zum Beispiel: Brot, Kleidung oder Möbel.
Das gleiche gilt für Änderungen an Dienst-Leistungen.
Jemand macht etwas für dich.
Zum Beispiel: Ein Friseur schneidet deine Haare.
Du bezahlst dafür Geld.
Was bedeutet das?
Firmen müssen fast nichts für Menschen mit Behinderung tun.
Sie müssen keine Barrieren abbauen.
Etwas, das im Weg ist.
Zum Beispiel eine Stufe.
Menschen mit Behinderung können dann nicht weiter.
Das ist ein großes Problem.
Die LIGA Selbst-Vertretung sagt:
Das ist gegen die Idee vom Gesetz.
Private Anbieter sollen eigentlich mehr tun.
Sie sollen angemessene Vorkehrungen schaffen.
Man macht Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel: Eine Rampe für Roll-Stuhl-Fahrer.
Oder Texte in Leichter Sprache.
So können alle Menschen mit-machen.
Aber mit diesem Satz müssen sie es nicht.

Foto: BMAS
Berlin (kobinet) Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes wurde am 19. November 2025 an Verbände mit der Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 8. Dezember 2025 versandt. Nun hat das Ministerium den Referentenentwurf in sein Informationssystem auch online zur Verfügung gestellt. Die LIGA Selbstvertretung empfiehlt bei der Lektüre, einen genauen Blick auf die Vorschläge für die Änderung des §7 BGG Absatz 3 Satz 3 zu richten. Was anfangs schön klingt, endet mit der faktischen Freistellung von Unternehmen, indem es dort heißt: "Für Unternehmen im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung." Dieser Satz birgt nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung die Gefahr, dass entgegen der Absicht des Geseztes private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten so gut wie nichts nennenswertes für die Schaffung angemessener Vorkehrungen tun müssen.
Link zum Referentenentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz vom 19.11.2025

Foto: BMAS
Berlin (kobinet) Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes wurde am 19. November 2025 an Verbände mit der Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 8. Dezember 2025 versandt. Nun hat das Ministerium den Referentenentwurf in sein Informationssystem auch online zur Verfügung gestellt. Die LIGA Selbstvertretung empfiehlt bei der Lektüre, einen genauen Blick auf die Vorschläge für die Änderung des §7 BGG Absatz 3 Satz 3 zu richten. Was anfangs schön klingt, endet mit der faktischen Freistellung von Unternehmen, indem es dort heißt: "Für Unternehmen im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung." Dieser Satz birgt nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung die Gefahr, dass entgegen der Absicht des Geseztes private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten so gut wie nichts nennenswertes für die Schaffung angemessener Vorkehrungen tun müssen.
Link zum Referentenentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz vom 19.11.2025




