Kassel (kobinet)
Am 25. November ist ein besonderer Tag.
Der Tag heißt: Tag gegen Gewalt an Frauen.
Gewalt bedeutet: Jemand tut einem anderen Menschen weh.
Das kann schlagen sein.
Oder beschimpfen.
Gewalt ist verboten.
An diesem Tag macht das Weibernetz eine Forderung.
Eine Forderung bedeutet: Ich will etwas haben.
Ich sage: Das steht mir zu.
Weibernetz ist eine Gruppe.
Die Gruppe hilft Frauen mit Behinderung.
Eine Behinderung macht Sachen schwierig.
Manche Dinge gehen nicht so leicht.
Die Forderung ist: Frauen mit Behinderung brauchen mehr Schutz.
Dafür gibt es jetzt eine Hilfe.
Die Hilfe ist eine Hand-Reichung.
Eine Hand-Reichung gibt Tipps und Informationen.
Sie erklärt wichtige Dinge.
Die Hand-Reichung heißt: Schutz und Beratung: Barriere-frei!
Martina Puschke arbeitet beim Weibernetz.
Sie sagt: Barriere-Freiheit ist sehr wichtig.
Barrierefreiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Nur so können Frauen mit Behinderung Hilfe bekommen.
Zum Beispiel in Frauen-Häusern.
Oder bei Beratungs-Stellen.
Das Problem ist: Viele Orte sind nicht barriere-frei.
Deshalb bekommen viele Frauen keine Hilfe.
Frauen mit Behinderung erleben oft Gewalt.
Sie erleben 2 bis 3 mal mehr Gewalt.
Das ist mehr als andere Frauen.
Das ist nicht richtig.
Das verstößt gegen die Menschen-Rechte.
Menschen-rechte sind Rechte für alle Menschen.
Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Es gibt ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Gewalt-Hilfe-Gesetz.
Das Gesetz ist im Februar 2025 in Kraft getreten.
Das Gesetz sagt: Ab 2032 haben alle Frauen ein Recht.
Das Recht auf Schutz.
Und das Recht auf Beratung.
Das gilt für Frauen nach häuslicher Gewalt.
Häusliche Gewalt passiert zu Hause.
Jemand tut einem anderen Menschen weh.
Die Gewalt kommt von Menschen die man kennt.
Und für Frauen nach geschlechts-spezifischer Gewalt.
Geschlechts-spezifische Gewalt richtet sich gegen ein Geschlecht.
Oft trifft es Frauen und Mädchen.
Die Gewalt passiert weil jemand eine Frau ist.
Die Bundes-Länder sind verantwortlich.
Deutschland hat 16 Bundes-länder.
Jedes Bundes-land hat eine eigene Regierung.
Sie müssen die Hilfe organisieren.
Zuerst prüfen die Bundes-Länder: Was gibt es schon?
Dann planen sie: Was muss noch gemacht werden?
Der Bund gibt Geld für die Hilfe.
Von 2027 bis 2036 gibt es Geld.
Es sind 2,6 Milliarden Euro.
Martina Puschke sagt: Das ist wichtig.
Die Bedarfe von Frauen mit Behinderung müssen beachtet werden.
Bedarfe bedeutet: Was braucht jemand.
Jeder Mensch braucht verschiedene Dinge.
Die Bedarfe sind bei jedem Menschen anders.
Und zwar von Anfang an.
Die Hand-Reichung hat 2 Check-Listen.
Die Listen helfen bei der Planung.
Sie zeigen: Was brauchen Frauen mit Behinderung?
Die Listen erklären auch: Barriere-Freiheit ist mehr.
Mehr als nur Rampen.
Es gibt einen Bericht.
Der Bericht heißt: Monitor Gewalt gegen Frauen.
Der Bericht ist vom Deutschen Institut.
Das Institut heißt: Institut für Menschen-Rechte.
Der Bericht zeigt: Nur 17 von 100 Einrichtungen haben Roll-Stuhl-Zugang.
Einrichtungen sind Orte für Menschen.
Dort bekommen Menschen Hilfe.
Zum Beispiel: Wohn-Heime oder Beratungs-Stellen.
Nur 15 von 100 Einrichtungen bieten Leichte Sprache an.
Oder Gebärden-Sprache.
Gebärdensprache spricht man mit den Händen.
Gehörlose Menschen benutzen Gebärdensprache.
Nur 7 von 100 Einrichtungen haben Braille-Schrift.
Braille-schrift ist eine Schrift mit Punkten.
Blinde Menschen können damit lesen.
Das ist zu wenig.
Martina Puschke sagt: Es muss noch viel getan werden.
Frauen mit Behinderung brauchen gleiche Hilfe.
Und ihre Kinder auch.
Das Geld vom Bund muss richtig genutzt werden.
Es muss für den Ausbau der Hilfe genutzt werden.
Ohne Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Jemand wird ungerecht behandelt.
Die Person wird benachteiligt.
Die Hand-Reichung gibt es im Internet.
Die Adresse ist: www.weibernetz.de/broschueren-und-mehr.html
Bald kann man die Hand-Reichung auch bestellen.
Als gedrucktes Heft.
In normaler Sprache.
Und in Leichter Sprache.
Es gibt auch bald eine Zusammen-Fassung.
In Deutscher Gebärden-Sprache.

Foto: Weibernetz
Kassel (kobinet) Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November fordert die bundesweite Interessenvertretung von Frauen mit Beeinträchtigungen im Weibernetz bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes die Bedarfe behinderter Frauen von Anfang an konsequent zu berücksichtigen und hat hierfür eine Handreichung mit dem Titel "Schutz und Beratung: Barrierefrei!" erstellt. "Denn Barrierefreiheit ist der Schlüssel für Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen für einen gleichberechtigten Zugang zu Frauenhäusern und Beratungsstellen", erläutert Martina Puschke, langjährige Koordinatorin im Weibernetz, und ergänzt: "Dieser ist bislang in den meisten Fällen nicht gegeben, weshalb ihnen häufig Schutz verwehrt bleibt, obwohl sie zwei bis dreimal häufiger (sexualisierte) Gewalt erleben. Das ist menschenrechtlich nicht haltbar."
In der Pressemitteilung des Weibernetz heißt es, dass das Gewalthilfegesetz Abhilfe schaffen kann. Es ist Ende Februar 2025 in weiten Teilen in Kraft getreten. Das Kernelement des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung ab dem Jahr 2032 für alle Frauen und ihre Kinder, die häusliche oder geschlechtsspezifische Gewalt erfahren haben. Die Verantwortung für die Gewährleistung der Angebote des Hilfesystems liegt bei den Bundesländern. Diese nehmen in einem ersten Schritt Ausgangsanalysen vor, um den Ist-Stand des Frauenhilfesystems zu erheben. In einem weiteren Schritt folgt dann die Entwicklungsplanung. Der Bund stellt den Ländern ab 2027 bis 2036 zum anteiligen Ausgleich für die Belastungen aus dem Gewalthilfegesetz insgesamt ca. 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung.
Martina Puschke stellte dazu klar: „Für uns als bundesweite Selbstvertretungsorganisation ist absolut entscheidend, dass die Bedarfe von vulnerablen Gruppen in allen Phasen bis zur Einführung des Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung erhoben und berücksichtigt werden müssen und ihre Interessenvertretungen einbezogen werden. In unserer Handreichung ‚Schutz und Beratung: Barrierefrei!‘ weisen zwei Checklisten für die Durchführung der Ausgangsanalysen in den Bundesländern sowie der anschließenden Entwicklungsplanung auf konkrete Basisinformationen aus Sicht von Frauen mit Beeinträchtigungen hin und es wird erläutert, dass Barrierefreiheit mehr als ein Zugang ohne Stufen bedeutet“.
Der Monitor Gewalt gegen Frauen zur Umsetzung der Istanbul Konvention vom Deutschen Institut für Menschenrechte legt dar, dass entsprechend der Angaben der Bundesländer lediglich etwa 17 Prozent der Beratungs- und Schutzeinrichtungen rollstuhlzugänglich sind, etwa 15 Prozent bieten Leichte Sprache oder Gebärdensprache an und nur etwa 7 Prozent verfügen über Beschriftungen in Braille-Schrift. „Es ist also noch einiges zu tun, damit Frauen mit Beeinträchtigungen und ihre Kinder gleichermaßen Prävention, Schutz und Beratung bei Gewalt erhalten. Die zugesagten Investitionen des Bundes müssen nun für den diskriminierungsfreien Ausbau des Hilfesystems genutzt werden“, so Martina Puschke abschließend.
Die Handreichung von Weibernetz „Schutz und Beratung: Barrierefrei!“ steht online zur Verfügung unter: https://www.weibernetz.de/broschueren-und-mehr.html
In Kürze können auch gedruckte Exemplare in Alltagssprache sowie in Leichter Sprache bestellt werden. Darüber hinaus wird eine Zusamenfassung in Deutscher Gebärdensprache erstellt, wie das Weibernetz mitteilte.

Foto: Weibernetz
Kassel (kobinet) Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November fordert die bundesweite Interessenvertretung von Frauen mit Beeinträchtigungen im Weibernetz bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes die Bedarfe behinderter Frauen von Anfang an konsequent zu berücksichtigen und hat hierfür eine Handreichung mit dem Titel "Schutz und Beratung: Barrierefrei!" erstellt. "Denn Barrierefreiheit ist der Schlüssel für Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen für einen gleichberechtigten Zugang zu Frauenhäusern und Beratungsstellen", erläutert Martina Puschke, langjährige Koordinatorin im Weibernetz, und ergänzt: "Dieser ist bislang in den meisten Fällen nicht gegeben, weshalb ihnen häufig Schutz verwehrt bleibt, obwohl sie zwei bis dreimal häufiger (sexualisierte) Gewalt erleben. Das ist menschenrechtlich nicht haltbar."
In der Pressemitteilung des Weibernetz heißt es, dass das Gewalthilfegesetz Abhilfe schaffen kann. Es ist Ende Februar 2025 in weiten Teilen in Kraft getreten. Das Kernelement des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung ab dem Jahr 2032 für alle Frauen und ihre Kinder, die häusliche oder geschlechtsspezifische Gewalt erfahren haben. Die Verantwortung für die Gewährleistung der Angebote des Hilfesystems liegt bei den Bundesländern. Diese nehmen in einem ersten Schritt Ausgangsanalysen vor, um den Ist-Stand des Frauenhilfesystems zu erheben. In einem weiteren Schritt folgt dann die Entwicklungsplanung. Der Bund stellt den Ländern ab 2027 bis 2036 zum anteiligen Ausgleich für die Belastungen aus dem Gewalthilfegesetz insgesamt ca. 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung.
Martina Puschke stellte dazu klar: „Für uns als bundesweite Selbstvertretungsorganisation ist absolut entscheidend, dass die Bedarfe von vulnerablen Gruppen in allen Phasen bis zur Einführung des Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung erhoben und berücksichtigt werden müssen und ihre Interessenvertretungen einbezogen werden. In unserer Handreichung ‚Schutz und Beratung: Barrierefrei!‘ weisen zwei Checklisten für die Durchführung der Ausgangsanalysen in den Bundesländern sowie der anschließenden Entwicklungsplanung auf konkrete Basisinformationen aus Sicht von Frauen mit Beeinträchtigungen hin und es wird erläutert, dass Barrierefreiheit mehr als ein Zugang ohne Stufen bedeutet“.
Der Monitor Gewalt gegen Frauen zur Umsetzung der Istanbul Konvention vom Deutschen Institut für Menschenrechte legt dar, dass entsprechend der Angaben der Bundesländer lediglich etwa 17 Prozent der Beratungs- und Schutzeinrichtungen rollstuhlzugänglich sind, etwa 15 Prozent bieten Leichte Sprache oder Gebärdensprache an und nur etwa 7 Prozent verfügen über Beschriftungen in Braille-Schrift. „Es ist also noch einiges zu tun, damit Frauen mit Beeinträchtigungen und ihre Kinder gleichermaßen Prävention, Schutz und Beratung bei Gewalt erhalten. Die zugesagten Investitionen des Bundes müssen nun für den diskriminierungsfreien Ausbau des Hilfesystems genutzt werden“, so Martina Puschke abschließend.
Die Handreichung von Weibernetz „Schutz und Beratung: Barrierefrei!“ steht online zur Verfügung unter: https://www.weibernetz.de/broschueren-und-mehr.html
In Kürze können auch gedruckte Exemplare in Alltagssprache sowie in Leichter Sprache bestellt werden. Darüber hinaus wird eine Zusamenfassung in Deutscher Gebärdensprache erstellt, wie das Weibernetz mitteilte.




