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Reform des Behindertengleichstellungsgesetz hebelt UN-Behindertenrechtskonvention aus

Prof. Dr. Sigrid Arnade
Prof. Dr. Sigrid Arnade
Foto: H.-Günter Heiden

Berlin (kobinet) Entsetzt und empört reagiert das NETZWERK ARTIKEL 3 auf den jüngst vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG): "Mit den geplanten Bestimmungen wird ein unmittelbar anwendbares Recht aus der UN-Behindertenrechtskonvention ausgehebelt und damit wirkungslos," kritisiert Prof. Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des Netzwerks. Es handele sich dabei um das Konzept der "angemessenen Vorkehrungen", zu denen private Anbieter von Waren und Dienstleistungen künftig nicht mehr verpflichtet werden könnten. Mit angemessenen Vorkehrungen sind Änderungen und Anpassungen gemeint, die im Einzelfall einem behinderten Menschen die gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Werden angemessene Vorkehrungen verweigert, so spricht die UN-Behindertenrechtskonvention von einer Diskriminierung, erläutert Arnade.

Die Vorstandsfrau des NETZWERK ARTIKEL 3 bewertet diesen Rückschritt im Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Zeitgeist, in dem die Rechte von Minderheiten zunehmend in Frage gestellt werden: „Während in der Vergangenheit bezüglich der rechtlichen Gleichstellung behinderter Menschen zwar viel zu langsam, aber stetig, Fortschritte erzielt wurden, sollen jetzt verbriefte Rechte beschnitten werden.“ Damit werde gegen das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz und gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstoßen, weiß die Fachfrau. „Das Bundesverfassungsgericht wird eine solche Norm für nichtig erklären“, ist sich Arnade sicher. „Aber bis dahin vergeht viel Zeit, in der wir rechtlos der Willkür privater Unternehmen ausgeliefert sind.“

Arnade hofft auf die Kraft behinderter Menschen und ihrer Organisationen: „Betroffen sind immerhin mehr als zehn Prozent der Bevölkerung“, rechnet sie vor. „Der Bundesregierung kann es nicht gleichgültig sein, wenn so eine große Gruppe sich gegen ihre drohende Benachteiligung wehrt. Dann muss sie einlenken und ein gutes Gesetz mit echten Fortschritten erarbeiten und verabschieden,“ so Arnade.

Das NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V. ist ein bundesweit arbeitendes Netzwerk der Gleichstellungsinitiativen, das sich einer menschenrechtsorientierten Sichtweise von Behindertenpolitik verschrieben hat.

Link zum Referentenentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes

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Bernd Kittendorf
25.11.2025 22:08

Nun ist er also raus, der lange erwartete „Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales“ mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes“ mit Bearbeitungsstand 19. November 2025. Schon bei der vorherigen Bundesregierung war der angekündigt worden, jedoch kam es immer wieder zu Verzögerungen seitens der – positiv umschrieben – unterschiedlichen politischen Interessen. Wobei Befürworter wohl nur bedingt zu Verzögerungen beigetragen haben.

Die Beteiligung der Verbände ist nun angelaufen. Losgelöst davon habe auch ich die 59 Seiten des Dokuments genauer angeschaut und natürlich mehrfach gelesen, besonders im Hinblick auf die Themen persönliche Mobilität und Barrierefreiheit im ÖPNV und Schienenpersonenverkehr, weil die mich besonders interessieren. Man wird vermutlich auch freundliche Worte über den Inhalt finden können, solche Nettigkeiten werden ja bisweilen erwartet. Für die Teilbereiche, für die ich mich persönlich besonders einsetze, ist der Entwurf völlig unzureichend – wenn denn Verbesserungen für die auf Barrierefreiheit angewiesenen Menschen beabsichtigt wären. Auf Zeit spielen ist also noch nicht zu Ende, die Veröffentlichung eines solchen Entwurfs ist nur ein weiterer Schritt beim Versuch, Inklusion und Barrierefreiheit zu vermeiden, auf die lange Bank zu schieben und das halbwegs nett zu kaschieren.

Vermutlich werden auch bei anderen Themen Menschen erkennen, daß der Zugang in Restaurants und normgerechte Behindertentoiletten darin mit dem vorgeschlagenen Stühle-Rücken als beispielhafte und kostenlose Maßnahmen nicht erreichbar sind. Die Verfasser des Entwurfs vermeiden es, die Probleme zu benennen, für die die vorgeschlagenen Regelungen nicht passen können. Wie sollte auch einen Einkaufszettel am Eingang des Supermarkts abgeben (Seite 32) und dann warten eine Entsprechung für die Auswahl der Produkte in dessen Gängen seien! Zumal ja die Einkommen der Betroffenen nicht zu den Ansätzen bei den Personalkosten der neu zu schaffenden Stellen passen. Was meint wohl Einkaufsbummel als Begriff für Menschen im Rollstuhl? Wie könnte die Lieferung an einen faltbaren Tisch (auch Seite 32, unter „mittlere Kosten“) den Gang zum Buffet beim Frühstück im Hotel ersetzen? Ich jedenfalls habe schon mehrfach feststellen müssen, daß im gebuchten Hotel das Frühstücksbuffet für mich nicht nutzbar weil im Rollstuhl nicht zugänglich war. Der Lieferdienst in die eigene Wohnung ist auch kein Ersatz für einen Restaurant-Besuch mit Freunden, der Familie oder Mitstreitern in Sachen Barrierefreiheit. Die es erstaunlicherweise noch gibt, trotz des im Artikel genannten, geistlosen Zeitgeistes.

Wirklich gründlich war die lange, lange Arbeit am Referenten-Entwurf nicht, sonst wäre ein Schreibfehler bei der Bezeichnung der zentralen Normen um barrierefreies Bauen ins Auge gesprungen. Wer sich also fragt, was denn in der „DIN 1840“ (Seite 50) stehen mag: die handelte als DIN 1840:1970-08 von Metallkreissägeblättern und wurde längst zurück gezogen.

Bedenklicher ist in rechtlicher Hinsicht der Ansatz, das Instrument der angemessenen Vorkehrungen ins Leere laufen zu lassen, den im Zusammenhang mit den Abschließenden Bemerkungen bemängelten fehlenden rechtlichen Schutz nicht so auszuweiten, daß damit auch mehr als Beschäftigungstherapie für Juristen vorstellbar wird und einige sehr merkwürdige und unterm Strich nicht ausgereifte Ideen, wie man Kosten und Aufwand berechnen könnte.

Haben Sie schon mal einen Bescheid bekommen, der nicht verständlich war? Wie sieht es mit dem Zeitaufwand aus, den blinde und sehbehinderte Menschen haben, um zu einer für sie nutzbaren Version des Bescheids zu kommen? Ausgangssituation: ein gedruckter Bescheid im Briefkasten: „Der pro Fall hinterlegte Zeitaufwand beträgt 4 Minuten.“ Wer das telefonisch beantragen will, wird mehr Zeit in der Warteschleife verbringen, bis er den erreicht, der etwas ändern kann. Es geht um den „Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger“, nicht das Anklicken von „als barrierefreies Dokument verschicken“ in einer der zahllosen, modernen Büroanwendungen für die staatlichen Stellen. Ok, das wäre wieder ein anderes, bisher oft vertagtes Problem.

Wer wegen des Themas Bauen nach Lift oder Aufzug sucht, wird nur beim veraltenden Begriff Fahrstuhl fündig; immerhin kommt Krankenfahrstuhl nicht vor. Da hat der Referentenentwurf wohl tatsächlich schon lange vor sich hin gelegen. Zurück zum Aufzug, Pardon „barrierefreien Fahrstuhl“: den gibt es laut Entwurf für durchschnittlich 102.000 Euro. Dazu ein barrierefreies WC, Maßnahmen am Haupteingang und ein paar additive Maßnahmen wie Beschilderung und das Ganze mal einen Faktor für Planungskosten, schon ist man bei 232.000 Euro brutto pro bisher nicht barrierefreiem Dienstgebäude. Daraus kommt man im Entwurf auf nicht mal 70 Mio Euro, um alle betreffenden Gebäude barrierefrei zu machen. Alle. So wenig für alles zusammen?!? Das verteilt man auf 20 Jahre und fertig ist der Zahlenbrei. Manche Gemeinde erschaudert, wenn sie von den Kosten der Erneuerung einer Bahnsteigunterführung mit dem Einbau eines Aufzugs erfährt. In manchen Fällen schluckt das schon mal den Jahresbetrag aus o.a. Rechengang. Für die jährliche Aufstellung will man jemanden aus dem höheren Dienst einsetzen – steckt da im Entwurf – und das kostet 39.000 Euro, also knapp zwei Behinderten-Toiletten. Jährlich.

Nein, überzeugend ist das für mich nicht, was nach so langer Wartezeit veröffentlicht wurde. Mal schauen, was bei der Verbändebeteiligung so alles gelobt werden wird.