Würzburg (kobinet)
Würzburg.
Am 20. und 21. November 2025 war eine Konferenz.
Konferenz bedeutet: Menschen treffen sich.
Sie reden über ein Thema.
Die Konferenz war in Würzburg.
Das war die Bau-Minister-Konferenz.
Dort treffen sich die Bau-Minister.
Bau-Minister sind für das Bauen zuständig.
Auch Beauftragte waren da.
Beauftragte für Menschen mit Behinderung.
Die Beauftragten haben Forderungen gestellt.
Die Forderungen sind zum barriere-freien Bauen.
Barriere-frei bedeutet: Ohne Hindernisse.
Zum Beispiel: Roll-Stuhl-Fahrer können überall hin.
Holger Kiesel ist Beauftragter aus Bayern.
Er sagt: Barriere-Freiheit ist sehr wichtig.
Barriere-Freiheit ist ein Qualitäts-Standard.
Qualitäts-Standard bedeutet: Eine Regel für gute Qualität.
Das heißt: Es muss immer so sein.
Auch wenn wenig Geld da ist.
Barriere-freies Bauen kostet nicht viel mehr.
Aber es hilft vielen Menschen.
Jeder kann plötzlich Barriere-Freiheit brauchen.
Christian Bernreiter ist Bau-Minister in Bayern.
Er leitet die Bau-Minister-Konferenz.
Er sagt: Es ist gut.
Die Beauftragten waren bei der Konferenz.
Barriere-Freiheit ist keine Luxus-Sache.
Luxus-Sache bedeutet: Etwas sehr Teures.
Man braucht es nicht zum Leben.
Barriere-Freiheit ist aber für alle wichtig.
Es gibt wenig Fach-Kräfte im Bau-Bereich.
Fach-Kräfte bedeutet: Gut ausgebildete Arbeiter.
Es gibt auch wenig Geld.
Trotzdem muss barriere-frei gebaut werden.
Hinter-grund
In Deutschland fehlen viele Wohnungen.
Es fehlen vor allem barriere-freie Wohnungen.
Barriere-freie Wohnungen sind oft zu teuer.
Menschen mit Behinderung können sie nicht bezahlen.
Auch Rentner können sie oft nicht bezahlen.
Eine Studie hat das untersucht.
Studie bedeutet: Eine genaue Unter-Suchung.
Die Studie ist von 2023.
Es fehlen 2,1 Millionen barriere-freie Wohnungen.
Bis 2040 brauchen wir noch mehr.
Dann brauchen wir 3,2 Millionen mehr.
Denn es gibt immer mehr ältere Menschen.
Barriere-Freiheit kostet nicht viel mehr.
Eine Studie aus 2017 hat das gezeigt.
Barriere-Freiheit kostet nur 1 Prozent mehr.
Prozent bedeutet: Teile von 100.
Aber später spart man viel Geld.
Man muss dann nicht umbauen.
Gute Planung ist wichtig.
Was fordern die Beauftragten?
Die Beauftragten haben Forderungen.
Diese Forderungen sind wichtig.
Forderung 1:
Es braucht mehr barriere-freie Wohnungen.
Diese Wohnungen müssen bezahlbar sein.
Roll-Stuhl-Fahrer müssen sie nutzen können.
Neue Wohnungen müssen gebaut werden.
Alte Wohnungen müssen umgebaut werden.
Forderung 2:
Es gibt Förder-Gelder für sozialen Wohnungs-Bau.
Förder-Gelder bedeutet: Geld-Hilfen vom Staat.
Sozial bedeutet: Für Menschen mit wenig Geld.
Diese Gelder müssen für Barriere-Freiheit genutzt werden.
Forderung 3:
Menschen mit Behinderung müssen mit-reden können.
Mit-reden bedeutet: Mit-bestimmen.
Sie müssen bei der Planung dabei sein.
Das nennt man: Partizipation.
Partizipation bedeutet: Mit-machen.
Du nimmst an etwas teil.
Forderung 4:
Alte Wohnungen haben oft Barrieren.
Barrieren sind Hindernisse.
Diese Hindernisse müssen weg.
Dafür braucht es Förder-Programme.
Förder-Programme bedeutet: Der Staat gibt Geld.
Das Geld ist für bestimmte Projekte.
Forderung 5:
Bau-Gesetze müssen überprüft werden.
Sie müssen Barriere-Freiheit fördern.
Der Staat muss für Wohn-Raum sorgen.
Das nennt man: Daseins-Vorsorge.
Daseins-Vorsorge bedeutet: Wichtige Dinge für alle Menschen.
Zum Beispiel: Wasser oder Müll-Abfuhr.
Es gibt einen neuen Gebäude-Typ.
Das ist der Gebäude-Typ e.
Dort muss Barriere-Freiheit fest verankert sein.
Forderung 6:
Die Muster-Bau-Ordnung hat sich geändert.
Muster-Bau-Ordnung bedeutet: Regeln für das Bauen.
Die Regeln gelten in ganz Deutschland.
Die Änderung war 2024.
Jetzt sind Ausnahmen leichter möglich.
Ausnahmen bedeutet: Man darf von Regeln abweichen.
Das ist schlecht für Barriere-Freiheit.
Diese Änderung muss rückgängig gemacht werden.
Forderung 7:
Es braucht einen Barriere-Freiheits-Check.
Dieser Check muss früh gemacht werden.
Er muss bei der Planung gemacht werden.
So wird Barriere-Freiheit sicher umgesetzt.
Forderung 8:
Städte müssen barriere-frei geplant werden.
Ganze Stadt-Viertel müssen barriere-frei sein.
Das Ziel heißt: Design für alle.
Design für alle bedeutet: Für jeden Menschen gut.
Das muss das Leit-Bild sein.
Leit-Bild bedeutet: Die wichtigste Regel.

Foto: Bayerischer Beauftragter für die Belange behinderter Menschen
Würzburg (kobinet) Am 20. und 21. November 2025 fand die Bauministerkonferenz in Würzburg statt. Mitglieder der Konferenz der Beauftragten aus Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderung (KBB) waren zu Gast und haben dort ihre Forderungen zum Thema barrierefreies Bauen und Wohnen vorgebracht. Holger Kiesel, der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, betonte hierzu: "Barrierefreiheit ist für uns Beauftragte ein grundlegender Qualitätsstandard für modernes und zukunftsorientiertes Bauen und Wohnen, der auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht zur Disposition stehen darf. Vorausschauendes barrierefreies Bauen ist weder besonders kostenintensiv noch besonders aufwändig. Es garantiert aber ein deutliches Plus an Selbstbestimmung und damit Lebensqualität für alle, die darauf angewiesen sind und letztlich einen Mehrwert für die gesamte Gesellschaft. Wir alle können schließlich sehr schnell in die Situation kommen, in der wir Barrierefreiheit essenziell benötigen."
Bayerns Bauminister Christian Bernreiter, Vorsitzender der Bauministerkonferenz, betonte: „Ich freue mich sehr, dass vier Beauftragte für Menschen mit Behinderung bei der BMK dabei waren und ihren Blickwinkel eingebracht haben. Barrierefreiheit im Wohnungsbau ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit für eine inklusive Gesellschaft. Trotz der Herausforderungen durch Fachkräftemangel und knappe Budgets sollten wir weiterhin darauf achten, dass barrierefreies Bauen berücksichtigt wird. So schaffen wir lebenswerten und bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen.“
Hintergrund:
Die Versorgung mit Wohnraum ist in Deutschland insgesamt sehr schwierig geworden. Es fehlt insbesondere an barrierefreien und bezahlbaren Wohnungen für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen. Bestandswohnungen sind überwiegend nicht barrierefrei, der Neubau kann den Wohnungsbedarf nicht decken und die Miete neugebauter Wohnungen ist für Menschen mit Behinderungen oder im Rentenbezug oft nicht finanzierbar.
Eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft errechnete 2023 auf der Basis der Mikrozensus-Daten eine Versorgungslücke von mindestens 2,1 Millionen barrierefreien Wohnungen. Durch die demografische Alterung wird bis 2040 der zusätzliche Bedarf an weitestgehend barrierefreien Wohnungen bei mindestens 3,2 Millionen liegen, denn die Gruppe der über 67-Jährigen ist die am schnellsten anwachsende Bevölkerungsgruppe. Dabei ist Barrierefreiheit nicht zwingend mit hohen Mehrkosten verbunden, sondern kann durch gute Planung hergestellt werden. Dies hat u. a. die Studie „Barrierefreies Bauen im Kostenvergleich“ von Terragon in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund bereits 2017 gezeigt. Demnach macht Barrierefreiheit nur ca. 1 Prozent der Gesamtkosten im Vergleich zum Bauen mit Barrieren aus und spart nachträgliche Umbaukosten.
Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, um barrierefreies Bauen und Wohnen zu
befördern? Die Beauftragten fordern deshalb unter anderem:
• Die Schaffung von barrierefreiem, uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem und bezahlbarem Wohnraum, sowohl im Bestand z.B. durch Aufstockungen als auch beim Neubau von Wohnungen.
• Die Mittel für die soziale Wohnraumförderung sind mit der Umsetzung von Barrierefreiheit zu verbinden.
• Die partizipative Entwicklung von Maßnahmenplänen ist anzustreben.
• Für den Abbau von Barrieren im Bestand müssen wirksame landeseigene Förderinstrumente vorhanden sein.
• Baurechtliche Regelungen sind auf ihre Auswirkungen auf die Förderung der Barrierefreiheit und Rollstuhlgerechtigkeit zu überprüfen, um dem Wohnraumbedarf unter dem Aspekt der staatlichen Daseinsvorsorge Rechnung zu tragen. Im Gebäudetyp-e ist auch über die Pilotphase hinaus die Barrierefreiheit als eines der Schutzziele fest zu verankern.
• Die mit der Anpassung der Musterbauordnung 2024 für eine Vielzahl von Fallgestaltungen eingeführte regelhafte Zulassung von Abweichungen (§ 67 MBO – Soll- statt Kann-Vorschrift) muss rückgängig gemacht werden. Sie ist insbesondere bei wesentlichen Nutzungsänderungen dem Abbau von Barrieren abträglich.
• Ein Barrierefreiheitscheck bereits in der Planungsphase ist Grundlage für eine verlässliche Umsetzung.
• Die Städtebauplanung und -förderung muss systematisch auf die Entwicklung von umfassend barrierefreien Stadtquartieren ausgerichtet werden, ein „Design for all“ muss Leitbild für die Gestaltung sein.

Foto: Bayerischer Beauftragter für die Belange behinderter Menschen
Würzburg (kobinet) Am 20. und 21. November 2025 fand die Bauministerkonferenz in Würzburg statt. Mitglieder der Konferenz der Beauftragten aus Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderung (KBB) waren zu Gast und haben dort ihre Forderungen zum Thema barrierefreies Bauen und Wohnen vorgebracht. Holger Kiesel, der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, betonte hierzu: "Barrierefreiheit ist für uns Beauftragte ein grundlegender Qualitätsstandard für modernes und zukunftsorientiertes Bauen und Wohnen, der auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht zur Disposition stehen darf. Vorausschauendes barrierefreies Bauen ist weder besonders kostenintensiv noch besonders aufwändig. Es garantiert aber ein deutliches Plus an Selbstbestimmung und damit Lebensqualität für alle, die darauf angewiesen sind und letztlich einen Mehrwert für die gesamte Gesellschaft. Wir alle können schließlich sehr schnell in die Situation kommen, in der wir Barrierefreiheit essenziell benötigen."
Bayerns Bauminister Christian Bernreiter, Vorsitzender der Bauministerkonferenz, betonte: „Ich freue mich sehr, dass vier Beauftragte für Menschen mit Behinderung bei der BMK dabei waren und ihren Blickwinkel eingebracht haben. Barrierefreiheit im Wohnungsbau ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit für eine inklusive Gesellschaft. Trotz der Herausforderungen durch Fachkräftemangel und knappe Budgets sollten wir weiterhin darauf achten, dass barrierefreies Bauen berücksichtigt wird. So schaffen wir lebenswerten und bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen.“
Hintergrund:
Die Versorgung mit Wohnraum ist in Deutschland insgesamt sehr schwierig geworden. Es fehlt insbesondere an barrierefreien und bezahlbaren Wohnungen für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen. Bestandswohnungen sind überwiegend nicht barrierefrei, der Neubau kann den Wohnungsbedarf nicht decken und die Miete neugebauter Wohnungen ist für Menschen mit Behinderungen oder im Rentenbezug oft nicht finanzierbar.
Eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft errechnete 2023 auf der Basis der Mikrozensus-Daten eine Versorgungslücke von mindestens 2,1 Millionen barrierefreien Wohnungen. Durch die demografische Alterung wird bis 2040 der zusätzliche Bedarf an weitestgehend barrierefreien Wohnungen bei mindestens 3,2 Millionen liegen, denn die Gruppe der über 67-Jährigen ist die am schnellsten anwachsende Bevölkerungsgruppe. Dabei ist Barrierefreiheit nicht zwingend mit hohen Mehrkosten verbunden, sondern kann durch gute Planung hergestellt werden. Dies hat u. a. die Studie „Barrierefreies Bauen im Kostenvergleich“ von Terragon in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund bereits 2017 gezeigt. Demnach macht Barrierefreiheit nur ca. 1 Prozent der Gesamtkosten im Vergleich zum Bauen mit Barrieren aus und spart nachträgliche Umbaukosten.
Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, um barrierefreies Bauen und Wohnen zu
befördern? Die Beauftragten fordern deshalb unter anderem:
• Die Schaffung von barrierefreiem, uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem und bezahlbarem Wohnraum, sowohl im Bestand z.B. durch Aufstockungen als auch beim Neubau von Wohnungen.
• Die Mittel für die soziale Wohnraumförderung sind mit der Umsetzung von Barrierefreiheit zu verbinden.
• Die partizipative Entwicklung von Maßnahmenplänen ist anzustreben.
• Für den Abbau von Barrieren im Bestand müssen wirksame landeseigene Förderinstrumente vorhanden sein.
• Baurechtliche Regelungen sind auf ihre Auswirkungen auf die Förderung der Barrierefreiheit und Rollstuhlgerechtigkeit zu überprüfen, um dem Wohnraumbedarf unter dem Aspekt der staatlichen Daseinsvorsorge Rechnung zu tragen. Im Gebäudetyp-e ist auch über die Pilotphase hinaus die Barrierefreiheit als eines der Schutzziele fest zu verankern.
• Die mit der Anpassung der Musterbauordnung 2024 für eine Vielzahl von Fallgestaltungen eingeführte regelhafte Zulassung von Abweichungen (§ 67 MBO – Soll- statt Kann-Vorschrift) muss rückgängig gemacht werden. Sie ist insbesondere bei wesentlichen Nutzungsänderungen dem Abbau von Barrieren abträglich.
• Ein Barrierefreiheitscheck bereits in der Planungsphase ist Grundlage für eine verlässliche Umsetzung.
• Die Städtebauplanung und -förderung muss systematisch auf die Entwicklung von umfassend barrierefreien Stadtquartieren ausgerichtet werden, ein „Design for all“ muss Leitbild für die Gestaltung sein.




