
Foto: kobinet / hs
Dresden (kobinet) In einer aktuellen Meldung macht des Selbsthilfe Netzwerk Sachsen darauf aufmerksam, dass mit dem am 3. Juli vom Sächsischen Landtag beschlossene Sächsischen Inklusionsgesetz ein weiterer Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gegangenen wird. Zugleich wird ebenso auf Schattenseiten und darauf verwiesen, dass die Gelegenheit versäumt wurde, einige spezialgesetzliche Regelungen im Zuge des Inklusionsgesetzes anzupassen.











































