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Anhörung zum Angehörigen Entlastungsgesetz

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Foto: kobinet

Berlin (kobinet) Gestern fand im Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Verbändeanhöhrung zum Referentenentwurf zum Angehörigen Entlastungsgesetz statt. In dem Gesetz geht es u.a. aber auch um die Entfristung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen und das Budget für Ausbildung.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe soll nach den Plänen des BMAS noch im August vom Kabinett verabschiedet, so dass es noch dieses Jahr im Deutschen Bundestag beschlossen werden kann. 

Mit dem Gesetz sollen Kinder und Eltern, die gegenüber Leistungsbeziehern unterhaltsverpflichtet sind, entlastet werden. Hierzu wird die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu100 000 Euro in der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe ausgeschlossen. Eine weitere Entlastung bei der  Anrechnung des Einkommens behinderter Menschen selbst ist in diesem  Gesetzentwurf jedoch nicht geplant, was von einer Reihe von Verbänden  sowohl bei der schriftlichen als auch bei der mündlichen Anhörung kritisiert wurde. 

Ein weiterer Punkt des Referentenentwurfs stellt die geplante Entfristung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung  (EUTB). Dafür sind im Referentenentwurf ab dem 1.1.2023 jährlich 65 Millionen Euro eingeplant. Eine Dynamisierung der Mittel ist im gegenwärtigen Entwurf nicht vorgesehen, so dass sich die Frage stellt, wie dann mit Gehaltserhöhungen und Kostensteigerungen bei Mieten und ähnlichem in den Folgejahren umgegangen werden soll. Nicht zuletzt ist in dem Referentenentwurf auch ein Budget für Ausbildung, das analog zum Budget für Arbeit Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Bereich der Ausbildung stärken soll. 

Trotz der Befürwortung einer Reihe von vorgeschlagenen Regelungen wurde bei der Anhörung deutlich, dass es im weiteren parlamentarischen Verfahren fast drei Jahre nach Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes noch erheblichen Reform- und Diskussionsbedarf gibt. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) fordert beispielsweise die Abschaffung des Mehrkostenvorbehalts, um inklusive Unterstützungsleistungen gegenüber stationären Settings zu stärken. Auch das sogenannte Zwangspoolen, also die zwangsweise gemeinsame Leistungserbringung stößt nach wie vor auf Kritik. Es könnte also ein spannender Herbst in der Behindertenpolitik in Deutschland werden. 

Link zum Referentenentwurf für das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Link zu den Stellungnahmen der Verbände zum Referentenentwurf