
Foto: Irina Tischer
BERLIN (kobinet) Als Unterrichtung hat die Bundesregierung den „zweiten und dritten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ vorgelegt. Wie darin ausgeführt wird, sind Bund und Länder gleichermaßen in der Verantwortung, das Übereinkommen zu verwirklichen und das deutsche Recht im Lichte der sogenannte UN-Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln. Der Bund habe in einigen Bereichen Bundesregelungen erlassen, die zu einer einheitlichen Umsetzung der Konvention in den Ländern beitragen sollen.











































