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Berlin (kobinet) Zukünftig werden immer mehr behinderte Menschen Bekanntschaft mit der im Bundesteilhabegesetz geregelten Bedarfsermittlung und dem Gesamtplan- bzw. Teilhabeplanverfahren machen, wenn sie Leistungen zur Teilhabe beantragen oder beziehen. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat vor kurzem Empfehlungen für die Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung veröffentlicht, die sich an die Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer richten, um aufzuzeigen, was insbesondere bei der Bedarfsermittlung beachtet werden sollte und welche Erwartungen an das Gesamtplanverfahren aus Sicht der Menschen mit Behinderungen gestellt werden.











































