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Rassismus und Rechtsextremismus

Eb Davis mit Band auf der Bühne beim 25. Bergmannstraßenfest
Beliebt im Multikulti-Kiez Eb Davis mit seiner Bluesband
Foto: sch

Berlin (kobinet) Rassismus und Rechtsextremismus sind in Deutschland kritisch zu thematisieren. Das sei ein wichtiger Bestandteil des staatlichen Bildungsauftrags und menschenrechtlich geboten, erklärte jetzt das Deutsche Institut für Menschenrechte. Anlass war die Veröffentlichung der Publikation "Das Neutralitätsgebot in der Bildung".

Die Publikation richtet sich an Entscheidungsträger in Ministerien und
Behörden sowie an Gerichte, die mit der Frage konfrontiert werden, welche Bedeutung dem staatlichen Neutralitätsgebot und dem Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (Art. 21 Grundgesetz) zukommt, wenn Lehrkräfte oder Akteure der außerschulischen Bildung rassistische und rechtsextreme Positionen einer Partei thematisieren.

„Diese rechtlichen Fragen sind bisher wenig untersucht. Sie stellen sich
aber, insbesondere seit die Partei AfD in einigen Bundesländern die gegen
Lehrerschaft gerichtete Aktion ‚Neutrale Schule‘ gestartet hat“, so das
Institut. Zudem stelle die Partei von Bundesregierung und Landesregierungen aufgelegte Programme zur Demokratieförderung infrage und setze dabei Akteure unter Druck, die sich im Bereich der
außerschulischen Bildung kritisch mit rassistischen und rechtsextremen
Positionen von Parteien auseinandersetzen.