
Foto: SliN EUTB Kassel
Kassel (kobinet) Dass die im Sozialgesetzbuch IX mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetz geschaffenen Regelungen zum Budget für Arbeit noch verbesserungsbedürftig sind, zeigt sich auch in der Beratungspraxis der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), wie Uwe Frevert von der Kasseler EUTB des Vereins Selbstbestimmt leben in Nordhessen (SliN) berichtet. Gerade das Thema, dass beim Budget für Arbeit derzeit keine Arbeitslosenbeiträge eingezahlt werden und deshalb nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, bereitet einigen Ratsuchenden Sorgen, die auf keinen Fall zurück in die Werkstatt wollen.











































