Berlin (kobinet) Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine Stärkung der politischen Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Diese in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Rechte sollten sowohl im Grundgesetz als auch durch eine Absenkung des Wahlalters auf Bundesebene umfassender als bisher normiert werden. Zudem sollte die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen eine Neuauflage des "Bundesweiten Aktionsplans für ein kindergerechtes Deutschland" auf den Weg bringen, der auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Fokus nimmt.
„Die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz sollte gleichermaßen den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- und Entfaltungsrechte absichern. Nur so kann eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet und sichergestellt werden, dass die Verankerung von Kinderrechten nicht zur Symbolpolitik verkommt. Das würde auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse folgen: Denn die umfassendere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert“, betonte Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Bundestagsdebatte zur Stärkung der politischen Partizipationsrechte von jungen Menschen in Deutschland am vergangenen Freitag.