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Protest: Keine öffentlichen Mittel für E-Fahrzeuge ohne Warngeräusch

drei rote Ausrufezeichen
Drei rote Ausrufezeichen
Foto: kobinet

Berlin (kobinet) Mit einer Protestaktion an 20 Orten in ganz Deutschland fordert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) anlässlich der "Woche des Sehens" alle öffentlichen Stellen auf, Hybrid- und Elektrofahrzeuge nur dann anzuschaffen, wenn sie mit einem Warngeräusch ausgestattet sind. Gemeint sind Verwaltungen, Betriebe und Dienststellen der Länder, Landkreise und Kommunen. Auch der Bestand an entsprechenden Fahrzeugen muss nachgerüstet werden. Die "Großbeschaffer" sollen so ihrer Verantwortung für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden gerecht werden.



Lautlose Elektrofahrzeuge stellen eine Unfallgefahr dar, die größer ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Gefährdet sind nicht nur blinde und sehbehinderte Menschen – auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder einer geistigen Beeinträchtigung, für Kinder, Radfahrende, ältere und unaufmerksame Verkehrsteilnehmende besteht ein Sicherheitsrisiko. Laut Gesetz müssen deshalb alle neu zugelassenen Hybrid- und Elektrofahrzeuge ab Juli 2021 ein Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) haben. Jedes Fahrzeug, das bis dahin ohne AVAS auf die Straßen kommt oder bereits dort unterwegs ist, wird jedoch dauerhaft lautlos fahren und so zu einem gefährlichen Mischverkehr aus hörbaren und lautlosen Autos beitragen.

Bis Mitte Oktober finden deshalb an 20 Orten in ganz Deutschland Protestaktionen statt. Der DBSV und seine Landesorganisationen fordern von allen öffentlichen Stellen:

– Alle Elektrofahrzeuge, wie Busse des ÖPNV oder Dienstfahrzeuge etc., müssen mit einem AVAS ausgestattet werden.

– Bereits angeschaffte Fahrzeuge müssen mit einem AVAS nachgerüstet werden.

– Ein AVAS muss zwingendes Zuschlagskriterium bei der Vergabe von Aufträgen sein, zum Beispiel beim Abschluss von Leasingverträgen.

Eine Liste der regionalen Aktionen, Hintergrundinfos, Pressebilder, einen Erklär-Film und AVAS-Soundbeispiele finden Sie unter:

https://www.dbsv.org/emobi-presse-service.html

Die Woche des Sehens

„Nach vorne schauen“ ist das Thema der 18. Woche des Sehens, die vom 8. bis 15. Oktober stattfindet. Schirmherrin ist die Fernsehjournalistin Gundula Gause. Die Partner und Veranstalter der Aufklärungskampagne machen bundesweit mit vielfältigen Aktionen auf die Bedeutung guten Sehvermögens, die Ursachen vermeidbarer Blindheit sowie die Situation blinder und sehbehinderter Menschen in Deutschland und in den Entwicklungsländern aufmerksam.

Getragen wird die Aktionswoche von der Christoffel-Blindenmission, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband, dem Berufsverband der Augenärzte, dem Deutschen Komitee zur Verhütung von Blindheit, der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft, dem Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf sowie der PRO RETINA Deutschland. Unterstützt wird die Woche des Sehens von der Aktion Mensch und von ZEISS.

Weitere Informationen unter https://www.woche-des-sehens.de

„Elektrisch fahren tut hörbar gut!“

Auf Initiative des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) haben sich acht Verbände und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat zusammengeschlossen. Gemeinsam fordern sie unter dem Motto „Elektrisch fahren tut hörbar gut!“ den sofortigen Einbau eines künstlichen Warngeräusches in alle Hybrid- und Elektrofahrzeuge. Zum Bündnis gehören:

– ADFC – Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V.

– BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V.

– Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

– Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

– Deutscher Verkehrssicherheitsrat

– FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland

– Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL)

– SoVD – Sozialverband Deutschland e.V.

– Sozialverband VdK Deutschland

Weitere Informationen unter https://www.dbsv.org/emobi.html