
Foto: Henning Schacht
Berlin (kobinet) Jürgen Dusel begrüßt die geplanten Änderungen in § 20 Strafgesetzbuch (StGB) und entsprechend in § 12 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), die heute im Bundeskabinett behandelt werden sollen. Bereits seit längerem hatte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung kritisiert, dass die Paragraphen § 20 StGB und in § 12 OWiG, die Regelungen zur Schuldunfähigkeit und Verantwortlichkeiten von Taten enthalten, die diskriminierenden und abwertenden Begrifflichkeiten „Schwachsinn“ und „schwere andere seelische Abartigkeit“ verwenden.











































