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Finanzierung Gebärdensprachdolmetschung

Grafik zeigt Symbol für Deutsche Gebärdensprache
Grafik zeigt Symbol für Deutsche Gebärdensprache
Foto: gemeinfrei

FRANKFURT / MAIN (kobinet) Anlässlich des Internationalen Frauentages weist das Hessische Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderungen darauf hin, dass eine unbürokratische Finanzierung einer Kommunikationsassistenz erforderlich ist, wenn sie Maßnahmen der Soforthilfe nach Vergewaltigung, die Beratung und Unterstützung im Frauenhaus oder in den Hessischen Frauenberatungsstellen benötigen. Nur so kann gehörlosen Mädchen und Frauen derselben Zugang zum Hessischen Beratungs- und Unterstützungssystem ermöglicht werden wie Frauen ohne Behinderung.

Hintergrund ist, dass es für diese Fälle keinen Rechtsanspruch auf die Finanzierung von Gebärdendolmetscherinnen / Gebärdensprachdolmetschern oder Schriftdolmetschern gibt, anders als beispielsweise für Besuche bei Ärztinnen und Ärzten. Zur Kostenerstattung ist eine vorherige Beantragung erforderlich. “Daher kann in der Regel eine Beratung nicht zeitnah erfolgen, denn die wenigsten gehörlosen Ratsuchenden sind in der Lage, die Kosten für das erforderliche Dolmetschen von ca. 75 Euro pro Stunde vorzulegen“, kritisiert Rita Schroll, die Leiterin des Koordinationsbüros.

„Dies kann zu einer zusätzlichen Belastung für die von Gewalt betroffene und dadurch oft traumatisierte Frau führen. Häufig sind gehörlose Frauen bei einer Beratung deshalb darauf angewiesen, dass Familienangehörige oder Bekannte für sie übersetzen, was eine vertrauliche Beratung erschweren oder unmöglich machen kann“, erklärt Rita Schroll.

Das Hessische Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderungen schlägt deshalb vor, beim Land ein zentraler Fonds einzurichten, über den die Beratungsstellen die entstandenen Dolmetscherkosten im Nachhinein direkt abrechnen können.