
Foto: bvkm
DÜSSELDORF (kobinet) Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung übt der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) Kritik am Referentenentwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). „Ein Behindertengleichstellungsgesetz, das seinen Namen verdient, muss mehr Tempo und mehr Verbindlichkeit in Sachen Barrierefreiheit vorsehen – insbesondere auch für private Anbieter“ erklärt Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm. Eine direkte Verpflichtung zur Barrierefreiheit ist im Gesetzentwurf nur für die öffentlich zugänglichen Bereiche von Bundesbauten vorgesehen – jedoch erst bis 2045. „Diese sehr lange Frist ist angesichts der aktuellen Investitionen in die Infrastruktur nicht nachvollziehbar,“ so Beate Bettenhausen.










































