DÜSSELDORF (kobinet)
Menschen mit Behinderung haben einen besonderen Tag.
Der Tag ist am 3. Dezember.
An diesem Tag gibt es Kritik.
Die Kritik kommt vom bvkm.
Das ist eine Organisation.
Eine Organisation ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen arbeiten zusammen.
Die Organisation setzt sich ein.
Sie setzt sich für Menschen mit Behinderung ein.
Es gibt einen neuen Gesetz-Entwurf.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Politiker schreiben den Plan.
Sie schreiben auf: Das soll das Gesetz regeln.
Dann prüfen viele Menschen den Plan.
Später wird der Plan vielleicht ein echtes Gesetz.
Der Entwurf heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: BGG.
Beate Bettenhausen ist die Chefin vom bvkm.
Sie sagt: Das Gesetz ist nicht gut genug.
Das Gesetz muss mehr bewirken.
Barriere-Freiheit muss schneller kommen.
Was bedeutet Barriere-Freiheit?
Alle Menschen können überall gut hin-kommen.
Alle Menschen können alles gut nutzen.
Das gilt auch für Menschen mit Behinderung.
Private Firmen müssen auch barriere-frei sein.
Das steht nicht im Gesetz-Entwurf.
Das ist ein Problem.
Der Gesetz-Entwurf hat eine Regel.
Die Regel gilt nur für Gebäude vom Bund.
Diese Gebäude müssen barriere-frei werden.
Aber erst bis zum Jahr 2045.
Beate Bettenhausen sagt: Das dauert viel zu lange.
Deutschland investiert jetzt viel Geld.
Das Geld ist für neue Gebäude.
Das Geld ist für neue Straßen.
Warum dauert Barriere-Freiheit dann so lange?
Es gibt noch ein großes Problem.
Private Firmen müssen nichts tun.
Private Firmen verkaufen Sachen.
Private Firmen bieten Dienst-Leistungen an.
Dienst-Leistungen bedeutet: Jemand macht etwas für dich.
Zum Beispiel: Ein Friseur schneidet deine Haare.
Oder ein Arzt untersucht dich.
Du bekommst keine Sache.
Du bekommst Hilfe oder Arbeit.
Der Gesetz-Entwurf hat eine neue Regel.
Die Regel verbietet Benachteiligung.
Benachteiligung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere.
Das ist unfair.
Die Regel gilt jetzt auch für private Firmen.
Menschen mit Behinderung können etwas verlangen.
Sie können verlangen: Die Firma muss Barrieren beseitigen.
Beseitigen bedeutet: Etwas weg-machen.
Zum Beispiel: Du räumst Müll weg.
Oder du machst einen Fehler wieder gut.
Nach dem Beseitigen ist das Problem weg.
Aber das gilt nicht immer.
Der Gesetz-Entwurf sagt: Manche Dinge sind zu teuer.
Zum Beispiel: Gebäude umbauen.
Zum Beispiel: Waren ändern.
Zum Beispiel: Dienst-Leistungen ändern.
Das gilt als unverhältnis-mäßig.
Unverhältnis-mäßig bedeutet: Etwas passt nicht zusammen.
Eine Sache ist viel zu groß oder viel zu teuer.
Zum Beispiel: Eine Strafe ist viel zu hoch.
Oder eine Aufgabe ist viel zu schwer.
Die Firma muss es dann nicht machen.
Es gibt noch ein Problem.
Menschen mit Behinderung werden benachteiligt.
Sie können kein Geld verlangen.
Sie können keinen Schadens-Ersatz bekommen.
Schadens-Ersatz bedeutet: Jemand hat dir etwas kaputt gemacht.
Diese Person muss dir jetzt Geld geben.
Oder die Person muss die Sache reparieren.
So bekommst du einen Ausgleich für den Schaden.
Das gilt für private Firmen.
Beate Bettenhausen sagt: Das Verbot bringt nichts.
Private Firmen müssen nichts ändern.
Es gibt keine klaren Vorgaben.
Vorgaben sind Regeln oder Anweisungen.
Jemand sagt dir: Das musst du so machen.
Du musst dich an die Vorgaben halten.
Vorgaben helfen dir bei deiner Arbeit.
Dann wird sich nichts verbessern.
Der bvkm fordert: Der Gesetz-Entwurf muss neu gemacht werden.
Der Entwurf muss besser werden.
Deutschland muss wirklich barriere-frei werden.

Foto: bvkm
DÜSSELDORF (kobinet) Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung übt der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) Kritik am Referentenentwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). "Ein Behindertengleichstellungsgesetz, das seinen Namen verdient, muss mehr Tempo und mehr Verbindlichkeit in Sachen Barrierefreiheit vorsehen – insbesondere auch für private Anbieter" erklärt Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm. Eine direkte Verpflichtung zur Barrierefreiheit ist im Gesetzentwurf nur für die öffentlich zugänglichen Bereiche von Bundesbauten vorgesehen – jedoch erst bis 2045. "Diese sehr lange Frist ist angesichts der aktuellen Investitionen in die Infrastruktur nicht nachvollziehbar," so Beate Bettenhausen.
Noch gravierender ist aus Sicht des bvkm, dass private Anbieter von Waren und Dienstleistungen nicht umfassend in die Verantwortung genommen werden. Der Entwurf erstreckt das Benachteiligungsverbot nun erstmals auch auf private Unternehmer, außerdem ist vorgesehen, dass Menschen mit Behinderung im Einzelfall von Unternehmern verhältnismäßige Maßnahmen zur Beseitigung solcher Benachteiligungen verlangen können. Jedoch stuft der Gesetzentwurf bauliche Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen von vornherein als unverhältnismäßig ein. Darüberhinaus sollen Betroffene auch keinen Schadensersatz gegenüber privaten Unternehmen geltend machen können.
„Im Ergebnis hat das Benachteiligungsverbot somit keine echte Wirkung“, so Bettenhausen. „Ohne mehr Verbindlichkeit und Vorgaben wird es keine signifikanten Fortschritte in der Barrierefreiheit bei der Privatwirtschaft geben“, stellt die Vorsitzende des bvkm klar. Der bvkm fordert daher eine umfassende Überarbeitung des Entwurfs, um Deutschland wirklich barrierefrei zu machen.

Foto: bvkm
DÜSSELDORF (kobinet) Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung übt der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) Kritik am Referentenentwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). "Ein Behindertengleichstellungsgesetz, das seinen Namen verdient, muss mehr Tempo und mehr Verbindlichkeit in Sachen Barrierefreiheit vorsehen – insbesondere auch für private Anbieter" erklärt Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm. Eine direkte Verpflichtung zur Barrierefreiheit ist im Gesetzentwurf nur für die öffentlich zugänglichen Bereiche von Bundesbauten vorgesehen – jedoch erst bis 2045. "Diese sehr lange Frist ist angesichts der aktuellen Investitionen in die Infrastruktur nicht nachvollziehbar," so Beate Bettenhausen.
Noch gravierender ist aus Sicht des bvkm, dass private Anbieter von Waren und Dienstleistungen nicht umfassend in die Verantwortung genommen werden. Der Entwurf erstreckt das Benachteiligungsverbot nun erstmals auch auf private Unternehmer, außerdem ist vorgesehen, dass Menschen mit Behinderung im Einzelfall von Unternehmern verhältnismäßige Maßnahmen zur Beseitigung solcher Benachteiligungen verlangen können. Jedoch stuft der Gesetzentwurf bauliche Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen von vornherein als unverhältnismäßig ein. Darüberhinaus sollen Betroffene auch keinen Schadensersatz gegenüber privaten Unternehmen geltend machen können.
„Im Ergebnis hat das Benachteiligungsverbot somit keine echte Wirkung“, so Bettenhausen. „Ohne mehr Verbindlichkeit und Vorgaben wird es keine signifikanten Fortschritte in der Barrierefreiheit bei der Privatwirtschaft geben“, stellt die Vorsitzende des bvkm klar. Der bvkm fordert daher eine umfassende Überarbeitung des Entwurfs, um Deutschland wirklich barrierefrei zu machen.




