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Mangelnde Verbindlichkeit und zu wenig Tempo

Beate Bettenhausen vom bvkm
Beate Bettenhausen vom bvkm
Foto: bvkm

DÜSSELDORF (kobinet) Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung übt der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) Kritik am Referentenentwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). "Ein Behindertengleichstellungsgesetz, das seinen Namen verdient, muss mehr Tempo und mehr Verbindlichkeit in Sachen Barrierefreiheit vorsehen – insbesondere auch für private Anbieter" erklärt Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm. Eine direkte Verpflichtung zur Barrierefreiheit ist im Gesetzentwurf nur für die öffentlich zugänglichen Bereiche von Bundesbauten vorgesehen – jedoch erst bis 2045. "Diese sehr lange Frist ist angesichts der aktuellen Investitionen in die Infrastruktur nicht nachvollziehbar," so Beate Bettenhausen.

Noch gravierender ist aus Sicht des bvkm, dass private Anbieter von Waren und Dienstleistungen nicht umfassend in die Verantwortung genommen werden. Der Entwurf erstreckt das Benachteiligungsverbot nun erstmals auch auf private Unternehmer, außerdem ist vorgesehen, dass Menschen mit Behinderung im Einzelfall von Unternehmern verhältnismäßige Maßnahmen zur Beseitigung solcher Benachteiligungen verlangen können. Jedoch stuft der Gesetzentwurf bauliche Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen von vornherein als unverhältnismäßig ein. Darüberhinaus sollen Betroffene auch keinen Schadensersatz gegenüber privaten Unternehmen geltend machen können.

„Im Ergebnis hat das Benachteiligungsverbot somit keine echte Wirkung“, so Bettenhausen. „Ohne mehr Verbindlichkeit und Vorgaben wird es keine signifikanten Fortschritte in der Barrierefreiheit bei der Privatwirtschaft geben“, stellt die Vorsitzende des bvkm klar. Der bvkm fordert daher eine umfassende Überarbeitung des Entwurfs, um Deutschland wirklich barrierefrei zu machen.