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Berlin (kobinet) Die Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht war das Topthema bei der 35. Verbändekonsultation der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, die gestern am 11. November online stattfand. Dabei wurde deutlich, dass die Verbände ihre Kräfte schnell bündeln müssen, dass das Barrierefreiheitsgesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird und diesen Namen auch verdient. Im Februar könnte ein entsprechender Referentenentwurf, der noch erstellt werden muss, im Kabinett zur Abstimmung durch die Bundesregierung auf der Tagesordnung stehen, so dass dieser noch vor der Sommerpause vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden kann.











































