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STUTTGART (kobinet) Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat in dieser Woche die Einbringung eines Entwurfs für das Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität (TPQG) in den baden-württembergischen Landtag beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Mitwirkungsrechte in Pflegeheimen deutlich einzuschränken. So soll die Qualität in ambulant betreuten Wohngemeinschaften nicht mehr durch die Heimaufsicht überprüft werden. Trotz frühzeitiger Hinweise und Kritik des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg sowie anderer Betroffenenverbände bleibt Minister Lucha bei seinem Vorhaben. Sein Ziel, die Pflegeheime zu entlasten, geht zulasten der Pflegebedürftigen, Bewohner und Ehrenamtlichen.








































